GEZ - was ist erlaubt?

hallo

ein paar fragen zur gez bzw. deren kontrolleuren;

1 - falls angegeben wurde keine geräte - weder tv noch radio - bereitzuhalten, wie darf der kontrolleur kontrollieren? ins haus muss man ihn nicht lassen. aber kann er durchs fenster kucken und den fernsehrappart sehen? oder ist das nicht legal?

2 - wenn er ins auto auf dem hof kuckt und ein radio sieht, reicht das als beweis? oder nicht rechtens, da er sich unerlaubt auf ein fremdes grundstück begibt?

3 - wie sieht es eigentlich mit gez für handy oder pc aus, kommt da 2007 was?

vielen dank an euch, tschüss

hallo

ein paar fragen zur gez bzw. deren kontrolleuren;

1 - falls angegeben wurde keine geräte - weder tv noch radio -
bereitzuhalten, wie darf der kontrolleur kontrollieren? ins
haus muss man ihn nicht lassen. aber kann er durchs fenster
kucken und den fernsehrappart sehen? oder ist das nicht legal?

Wenn er von einem öffentlichen Grundstück aus ins Zimmer eines Wohnungsinhabers sehen und den Ferseher erkennen kann, dann ist das legal. Der Wohnungsinhaber kann ja derartiges durch Vorhänge oder Rollläden verhindern.

2 - wenn er ins auto auf dem hof kuckt und ein radio sieht,
reicht das als beweis? oder nicht rechtens, da er sich
unerlaubt auf ein fremdes grundstück begibt?

Wenn die GEZ dazu auch noch den Autohalter ermitteln kann , dann hat der Schwarzhörer Pech gehabt. Das unerlaubte Betreten des Grundstücks ist schwer nachweisbar, der Kontrolleur kann sich ja an die Hofausfahrt gestellt haben als das Aute langsam herausfuhr…, oder er suchte den Hauseingang und ist dazu irrtümlich über den Hof gelaufen…, oder er sah das Autoradio von der Zufahrtstr. aus usw.

3 - wie sieht es eigentlich mit gez für handy oder pc aus,
kommt da 2007 was

Alle Eigentümer (sowohl private als auch gewerbliche) von Geräten, mit denen TV- oder Audio-Programme empfangen werden können (über Kabel, Internet, Äther) werden gebührenpflichtig. Die bereits Rundfunkgebühren zahlen sind davon nicht betroffen, denn jeder Gebührenzahler kann für sich selbst so viele Empfangsgeräte nutzen wie er will.

Wolfgang D.

Hallo,

1 - falls angegeben wurde keine geräte - weder tv noch radio -
bereitzuhalten, wie darf der kontrolleur kontrollieren? ins
haus muss man ihn nicht lassen. aber kann er durchs fenster
kucken und den fernsehrappart sehen? oder ist das nicht legal?

Wenn er von einem öffentlichen Grundstück aus ins Zimmer eines
Wohnungsinhabers sehen und den Ferseher erkennen kann, dann
ist das legal.

Ok, dann steht also Aussage gegen Aussage.
Der GEZ-Scherge behauptet, dass „jemand“ ein TV hat, „jemand“ behauptet, er habe keinen.
Und wie geht’s dann weiter? Der Scherge müsste doch in der Beweisplicht stehen, oder? Was, wenn „jemand“ bei seiner Aussage bleibt?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

Hallo,

Und wie geht’s dann weiter? Der Scherge müsste doch in der
Beweisplicht stehen, oder? Was, wenn „jemand“ bei seiner
Aussage bleibt?

Dann holt der ‚Scherge‘ eben noch einen Zeugen.
Wie soll denn der TV-Besitzer nachweisen, dass er kein Gerät hat, wenn es in seinem Wohnzimmer deutlich von außen zu sehen ist? Wenn es die Nachbarn und Besucher auch gesehen/gehört haben? Glaubst Du, die machen alle eine Falschaussage vor Gericht, nur damit Person A die GEZ spart? Das ist doch ein wenig Wunschdenken, oder?
Gruß
loderunner

Hallo

Wenn er von einem öffentlichen Grundstück aus ins Zimmer eines
Wohnungsinhabers sehen und den Ferseher erkennen kann, dann
ist das legal.

Ok, dann steht also Aussage gegen Aussage.

Erst einmal nicht. Bei begründetem Verdacht (der ja hier anscheinend vorliegt), kann der Rundfunkteilnehmer auch ohne sein Einverständnis angemeldet werden.
Nun müsste der Angemeldete dagegen vorgehen, und solange nicht ein extremer Sonderfall vorliegt, wird das nur durch ein Gericht schaffen.

Der GEZ-Scherge behauptet, dass „jemand“ ein TV hat, „jemand“
behauptet, er habe keinen.
Und wie geht’s dann weiter? Der Scherge müsste doch in der
Beweisplicht stehen, oder? Was, wenn „jemand“ bei seiner
Aussage bleibt?

Ein Richter wird sich die Aussagen anhören und dann entscheiden wem er glaubt. Falls der Betroffene nicht weitere Zeugen hat, _vermute_ ich mal, das es schlecht für ihn aussieht…

Gruß, DW.