Gez , was tun ?

Liebe/-r Experte/-in,
Mahnung von der GEZ

Habe am 14.2. einen Brief bekommen, am 15.2 hätte ich bezahlen sollen.
Das Problem ist folgendes…
bin aus der gemeinsammen Whg. ausgezogen, mein Mann hat damals alles übernommen. Gemeldet war ich jedoch noch dort.
er hat 2-3 x nicht bezahlt in dieser Zeit…und die Rechnung dann zur GEZ gesendet, mit dem Hinweis daß ich nicht mehr in der Whg sei und er dies nun übernehme…gleichzeitig hat er auch eine Befreiung angefordert…er hat daraufhin ein Schreiben bekommen, es würde geklärt, und eine neue Kdnr.
ich wohn nun seit 2 Mon gemeldet in einer anderen Stadt, bekam da nun die Mahnung, mit dem gesamten Beträgen …obwohl ich kein Gerät mehr besaß…und nun in einem Haushalt mitwohne
muß ich nun für alles aufkommen ???

Wichtig ist für welchen Zeitraum die GEZ gefordert wird?

Zweite Frage, wer hat die GEZ angemeldet auf welchen Name wurde sie bezahlt?

Nach Beantwortung der Fragen würde ich die Sache mir nochmal genauer ansehen.

Hallo Gall

Es tut mir Leid, die gemachten Angaben sind zu ungenau um
detailliert Auskunft zu geben.
Man muss z. B. unterscheiden ob die Forderung aus 2012 oder 2013 besteht.
Die Rundfunkgebühr aus dem Vorjahr besteht auf anderer Grundlage als der
Rundfunk-Beitrag für 2013.
Wenn Du jetzt 2013 ab Jan. in einem Haushalt beiwohnst, bist Du in diesem Haushalt nicht zahlungspflichtig. Es zahlt nur noch ein Haushaltsmitglied.
Auf jeden Fall solltest Du mal Einspruch auf die Forderung einlegen.
Denn wenn früher, also 2012 eine gemeinsame Wohnung zusammen mit dem Ehemann
bewohnt wurde, bezahlte ja auch nur 1 Person die gesamten Gebühren.
Es muss nun geklärt werden, auf was sich die Zahlungsaufforderung bezieht, die Du jetzt bekommen hast. Du schreibt ja, der Mann hat die Forderungen bezahlt. Also ist alles etwas unverständlich für Außenstehende ohne genaue Angaben. Dieses Jahr und in Zukunft spielt es keine Rolle ob Geräte vorhanden sind.

Gruss Peter

die beträge sind von 2011 und 2012…aus der Zeit wo ich nicht mehr in der Whg. war gemeldet war ich mit Familie…

gemeldet war ich mit Familie…und die Zahlungen sind von 2011 / 12

Dann kannst du zahlen.
(Du hast den Vertrag mit der GEZ unterschrieben, deshalb wenden sie sich an dich und dein Ex kann dir ruhigen Gewissens die Rechnungen durchreichen)
Überweise an die GEZ das geforderte Geld und
melde ich unbedingt sofort ab, wenn du es nicht schon getan hast.

Viel ERfolg

Liebe/-r Experte/-in,

Mahnung von der GEZ

Habe am 14.2. einen Brief bekommen, am 15.2 hätte ich bezahlen
sollen.
Das Problem ist folgendes…
bin aus der gemeinsammen Whg. ausgezogen, mein Mann hat damals
alles übernommen. Gemeldet war ich jedoch noch dort.
er hat 2-3 x nicht bezahlt in dieser Zeit…und die Rechnung
dann zur GEZ gesendet, mit dem Hinweis daß ich nicht mehr in
der Whg sei und er dies nun übernehme…gleichzeitig hat er
auch eine Befreiung angefordert…er hat daraufhin ein
Schreiben bekommen, es würde geklärt, und eine neue Kdnr.
ich wohn nun seit 2 Mon gemeldet in einer anderen Stadt, bekam
da nun die Mahnung, mit dem gesamten Beträgen …obwohl ich
kein Gerät mehr besaß…und nun in einem Haushalt mitwohne
muß ich nun für alles aufkommen ???


Guten Tag gall,
es kommt bei der Beurteilung des Zahlungspflichtigen darauf an, auf wen die bis dahin geltende Anmeldung bei der abGEZockt ausgestellt war. War dies dein Mann, dann ist er auch zahlungspflichtig, ohne Rücksicht darauf, ob du nun ausgezogen bist oder nicht. Wenn allerdings dein namen auf der Anmeldung stand/steht, dann wärest du im Normalfalle zahlungspflichtig.
Abgesehen davon ist es ja nun seit dem 01.01.2013 so, dass jeder Haushalt (der jeweilige Haushaltsvorstand bzw. Mieter der Wohnung) zahlungspflichtig ist, ohne Rücksicht darauf, ob er nun Rundfunkgeräte besitzt oder nicht.
Wenn während der Wohngemeinschaft (wohnen im gemeinsamen Haushalt) dein Mann auf der abGEZockt Anmeldung bzw. der entsprechenden Rechnung steht, dann ist die zahlung seine alleinige Angelegenheit. Du musst nur für deinen neuen (also seit 2 Monaten) Haushalt zahlen, für den Fall, dass du Mieter der Wohnung bist. Wenn für deine neue Wohnung, in dessen Haushalt du nur „mitwohnst“ bereits Gebühren gezahlt werden (durch den Wohnungsnehmer/Mieter) dann brauchtest du im Grunde nicht noch einmal extra bezahlen, es sei denn ggf., es handelte sich eine WG unterschiedlicher Personen, die sonst nichts miteinander zu tun hätten (also z.B. keine Familie oder miteinander in familienähnlicher Verbindung stehend.

Siehe auch hier für weitere generelle Informationen:
[i]http://www.123recht.net/article.asp?a=134154

[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung v on der Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung fr den Antragsteller (Anm.: also deinen Untermieter), dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nic ht auf andere Wohnungsinhaber übertrgbar. Für die weiteren Wohnungsinhbaer besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/app/query/send?que… [/i]
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Gall

es handelt sich also um alte Gebühren. Du bist aus der Wohnung ausgezogen. Wann? Du schreibst mein mann hat damals alles übernommen. Was hat er a l l e s übernommen? Die Zahlung der offenen Gebühren? Dann wäre doch das mit den Gebühren erledigt. Oder hat er doch nicht alles übernommen? Oder warst Du damals der Zahlungspflichtige bei der GEZ? Wenn ja, dann muss man sich bei der GEZ abmelden nach einem Umzug. Wieso war Dein Mann nicht der Rechnungsempfänger? Ich bin doch kein Hellseher! Wenn man Auskünfte erwünscht, dann sollte man sich halt klarer ausdrücken. Diese Deine Aussage ist grammatikalisch nicht verständlich: „die beträge sind von 2011 und 2012…aus der Zeit wo ich nicht mehr in der Whg. war gemeldet war ich mit Familie…“ Was heißt - aus der Zeit wo ich nicht mehr in der Whg. war gemeldet war ich mit Familie?
Warst Du 2011 und 2012 nicht mehr in der Wohnung? Lief die Rundfunkgebühr auf Deinen Namen oder auf den des Mannes oder auf Familie …? Bei Verheirateten sind normalerweise beide zahlungspflichtig, zahlen wird jedoch immer nur der eine oder andere. Je nachdem wer die Kasse führt. Bei Dir scheint es nicht so gewesen zu sein. Bei der GEZ ist es so, wenn der Zahlungspflichtige mit der Teilnehmer-Nr. nicht bezahlt ist der Ehepartner zahlungspflichtig. Diese Dinge gehen jedoch aus Deiner Aussage nicht klar hervor.

In der neuen Wohnung bist Du als Mitbewohner nicht zahlungspflichtig. Du solltest dich bei der ARD ZDF Köln jedoch als Mitbewohner melden. Dabei ist die Beitragsnr. des derzeitigen Zahlers anzugeben. Diese Dinge sind alle aus dem Internet ersichtlich.
Mahnungen braucht man sich von der GEZ nicht gefallen zu lassen. Höchstenfalls Zahlungserinnerungen.

Beste Gruesse Peter Gruss am Schluss würde aus Höflichkeitsgründen und bei Anfragen zu kostenfreien Auskünften nicht schaden.

Entschuldigung, ich bin das erstemal hier und wußte nicht genau wie ich das formulieren sollte.
wir haben uns getrennt, mein Mann ist mit Sohn in der Whg geblieben…also hat er alles übernommen, alles lief auf meinen Namen, GEZ Whg…er sagte er bezahle alles, da er ja geblieben ist, darauf habe ich mich verlassen. Gemeldet war ich noch in der Whg, bis Nov.2012 nur gewohnt hab ich da nicht mehr…hoffe ich habe das nun etwas besser erklärt…gezahlt hat er den letzten Beitrag 2011 nicht und 2 x in 2012…das habe ich nun erst durch die Rechnung erfahren…
trotz allen danke für ihre Auskunft, und einen schönen Tag noch

Hallo Gall
Ja jetzt ist vieles etwas klarer.
Also der Fehler lag an Dir. Du hast zu viel und zu lange vertraut. Gutseeligkeit zahlt sich eben nicht aus. Die GEZ Anmeldung lief auf Dich und wegen versäumter Abmeldung eben immer noch weiter. Demnach bist Du auch haftbar und lt. Gesetz zahlungspflichtig.
Das ist leider nun mal so. Die GEZ konnte das ja nicht wissen.
Eventuell kannst Du Dich mit dem Ex einigen, denn es ist ja im höchsten Masse unfair, Dich die Gebühren für einen Zeitraum bezahlen zu lassen, in dem Du gar nicht mehr dort gewohnt hast.
Ob gerichtlich geforderter Schadenersatz gegen den Ex sinnvoll wäre musst Du selbst entscheiden.
Die GEZ lässt nachträgliche Änderungen fast gar nie gelten. Für die GEZ gelten die Fakten immer erst ab der ersten Kenntnisnahme. Dort laufen Prozesse oft über mehrere Jahre. Meist jedoch leider aussichtslos.
Auf jeden Fall würde ich gegen die Forderung Einspruch erheben und den früheren Wohnungsauszug mit der amtlichen Abmeldung begründen.
Die sollen die Forderungen an den Ex schicken. Ein Versuch ist es ja wert.

Mehr ist dazu leider nicht zu sagen.

Beste Gruesse und alles Gute

Peter