Liebe/-r Experte/-in,
Mahnung von der GEZ
Habe am 14.2. einen Brief bekommen, am 15.2 hätte ich bezahlen
sollen.
Das Problem ist folgendes…
bin aus der gemeinsammen Whg. ausgezogen, mein Mann hat damals
alles übernommen. Gemeldet war ich jedoch noch dort.
er hat 2-3 x nicht bezahlt in dieser Zeit…und die Rechnung
dann zur GEZ gesendet, mit dem Hinweis daß ich nicht mehr in
der Whg sei und er dies nun übernehme…gleichzeitig hat er
auch eine Befreiung angefordert…er hat daraufhin ein
Schreiben bekommen, es würde geklärt, und eine neue Kdnr.
ich wohn nun seit 2 Mon gemeldet in einer anderen Stadt, bekam
da nun die Mahnung, mit dem gesamten Beträgen …obwohl ich
kein Gerät mehr besaß…und nun in einem Haushalt mitwohne
muß ich nun für alles aufkommen ???
Guten Tag gall,
es kommt bei der Beurteilung des Zahlungspflichtigen darauf an, auf wen die bis dahin geltende Anmeldung bei der abGEZockt ausgestellt war. War dies dein Mann, dann ist er auch zahlungspflichtig, ohne Rücksicht darauf, ob du nun ausgezogen bist oder nicht. Wenn allerdings dein namen auf der Anmeldung stand/steht, dann wärest du im Normalfalle zahlungspflichtig.
Abgesehen davon ist es ja nun seit dem 01.01.2013 so, dass jeder Haushalt (der jeweilige Haushaltsvorstand bzw. Mieter der Wohnung) zahlungspflichtig ist, ohne Rücksicht darauf, ob er nun Rundfunkgeräte besitzt oder nicht.
Wenn während der Wohngemeinschaft (wohnen im gemeinsamen Haushalt) dein Mann auf der abGEZockt Anmeldung bzw. der entsprechenden Rechnung steht, dann ist die zahlung seine alleinige Angelegenheit. Du musst nur für deinen neuen (also seit 2 Monaten) Haushalt zahlen, für den Fall, dass du Mieter der Wohnung bist. Wenn für deine neue Wohnung, in dessen Haushalt du nur „mitwohnst“ bereits Gebühren gezahlt werden (durch den Wohnungsnehmer/Mieter) dann brauchtest du im Grunde nicht noch einmal extra bezahlen, es sei denn ggf., es handelte sich eine WG unterschiedlicher Personen, die sonst nichts miteinander zu tun hätten (also z.B. keine Familie oder miteinander in familienähnlicher Verbindung stehend.
[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung v on der Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung fr den Antragsteller (Anm.: also deinen Untermieter), dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nic ht auf andere Wohnungsinhaber übertrgbar. Für die weiteren Wohnungsinhbaer besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/app/query/send?que… [/i]
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah