GEZ ..wenn TV - Anschluss nicht funktioniert ?

Hallo liebe Leserin, liebe Lerser, der sich Zeit nimmt,

Habe eine Frage zur GEZ…ich habe mich auf deren Seite durchgeschlagen…habe aber immer noch nicht die Antwort klar erhalten.

Mein Bruder lebt in einer Wohnung , wo die TV Buchse wohl vorhanden ist, aber sie funktioniert nicht, sie ist inaktiv. Er schaut also kein bisschen Fern.
Jedoch zahlt er trotzdem seit über 2 Jahren den vollen Preis der GEZ.

Die Frage ist, ob die GEZ berechtigt ist ihm die volle Summe abzuverlangen, wenn er keinen Zugang zu dem hat, wofür er bezahlt…?
Ins Spiel kommt die Tatsache, dass er einen Rechner hat, wo er DVDs abspielen kann…und klar der Internetzugang zu Medien…
Zählt dies auch dazu ? also zum
"vollen TV / GEZ Preis "?

wäre sehr erfreut über Antworten,
wünsche einen schönen Übergang in den Sommer!

Hallo, ob dein Bruder fern schaut oder nicht, interessiert die GEZ nicht im geringsten.
Fakt ist, er hat sich angemeldet und zahlt.
Defekte können jederzeit repariert werden, daher wird dir die GEZ auch nicht antworten.
Die einzige Möglichkeit ist, Geräte abmelden mit Einschreiben bei der GEZ, dann kann die Zahlung eingestellt werden.
Gruss Barbara Natzschka

entschuldige, den zweiten Teil deiner Frage habe ich nicht gleich gesehen, daher hier die Antwort darauf.

Der Rechner zählt zu den neuartigen Rundfunkgeräten und kostet somit weniger.
Genau kannst du es im nachstehen Link nachlesen.

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html

Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR

Also wäre für deinen Bruder eine Abmeldung des Fernsehers und eine Anmeldung für die neuartigen Rundfunkgeräte die beste Variante.
Kann auch online gemacht werden.
Nochmals viel Erfolg.

Hallo liebe Barbara!
Ich danke sehr für die Antwort und Zeit!
bin um einiges schlauer…
ich werde dies weiterleiten!

mit Gruß!

Grundsätzlich ist in der Gebühr von mtl. 17,00 alles drin.
Wenn der TV vorhanden ist, hat er grundsätzlich die Möglichkeit der Nutzung -also gebührenpflichtig.
Will er nur seinen Laptop anmelden bezahlt er nur 9,00 jeden Monat.
Dann muss man allerdings schlüssig erklären, wo der TV hin ist etc.

Ab 2014 gibt es eh ne neue Regelung, da muss er eh den vollen Preis bezahlen. Dann wird eine Gebühr pro Wohnung fällig. Aber genau kenne ich die Regeln auch noch nicht.
Aktuell könnte er TV abmelden und nur PC anmelden.
Dann aber ggfs. Autoradio separat anmelden, wenn Radio vorhanden ist und er Autohalter ist.

MfG