eine Lebenspartnerschaft ( eheähnliche Gemeinschaft wie Ehe , jedoch nicht verheiratet ) haben zur Zeit noch 2 Wohnungen , wovon die eine Wohnung zum 31.03.2013 gekündigt ist , aber eigentlich ab dem 01.01.2013 nicht mehr bewohnt , sondern nur noch Renoviert wird .
Aus versicherungstechnichen Gründen ist der Hauptwohnsitz des männlichen Partners bis zum 31.03. noch die unbenutzte Wohnung
Die Wohnung ist so weit leer geräumt , also auch kein TV Gerät mehr vorhanden , es könnte höchstens sein das zu renovierungsarbeiten irgendeine alte Quäke mitgenommen wird da dann bei dem streichen , tapezieren so ein bischen vor sich hindudelt
Der Mietvertrag der verbleibenden Wohnung lautet auf die weibliche Person , die Auto’s sind alle auf die männliche Person gemeldet
welcher Antrag muss gestellt werden und wie muss der ausgefüllt werden , da die beiden ja zusammen wohnen und leben und somit nur ein Haushalt existiert
Die Fragen und Antworten auf der GEZ Seite bringen kein brauchbares Ergebniss
Grundsätzlich ist das Verhältnis der beiden nicht wichtig (und in diesem Fall wäre es das vorher auch nicht), es geht nur noch um die Wohnungen.
Für jede bewohnte Wohnung muss jemand zahlen, Ziel muss es also sei, die Anzahl der bewohnten Wohnungen zu verringern. Was im Detail als bewohnte Wohnung zählt, werden wohl im Einzelfall erst die Gerichte klären müssen…
Generell werden wohl Mietverträge und Wohnsitzmeldungen als Beweis für Bewohnung angenommen werden, da wird sich die GEZ nicht einfach abwimmeln lassen, auch wenn eine Wohnung defacto leer ist
eine Lebenspartnerschaft ( eheähnliche Gemeinschaft wie Ehe ,
jedoch nicht verheiratet ) haben zur Zeit noch 2 Wohnungen ,
wovon die eine Wohnung zum 31.03.2013 gekündigt ist , aber
eigentlich ab dem 01.01.2013 nicht mehr bewohnt , sondern nur
noch Renoviert wird .
Aus versicherungstechnichen Gründen ist der Hauptwohnsitz des
männlichen Partners bis zum 31.03. noch die unbenutzte Wohnung
Die Wohnung ist so weit leer geräumt , also auch kein TV Gerät
mehr vorhanden , es könnte höchstens sein das zu
renovierungsarbeiten irgendeine alte Quäke mitgenommen wird da
dann bei dem streichen , tapezieren so ein bischen vor sich
hindudelt
Der Mietvertrag der verbleibenden Wohnung lautet auf die
weibliche Person , die Auto’s sind alle auf die männliche
Person gemeldet
Ich vermute, da wird man die drei Monate doppelt zahlen müssen, der Mietvertrag, und speziell der gemeldete Hauptwohnsitz werden wohl eine Nutzung der Wohnung bedeuten (egal ob dort jemand schläft oder nicht). Die Autos sind egal, da sie im privaten Bereich durch die Wohnungsgebühr abgedeckt sind. Solange also nicht einer der beiden eine Befreiung oder Minderung gelten machen kann, ist es egal wer anmeldet/zahlt.
Also prüfen, ob man sich nicht doch schon zum 1.1. auf die neue Wohnung ummeldet. Oder vielleicht hat sonst noch jemand eine Idee, wie man Wohnung offiziell als unbewohnt gelten lassen kann?
der männliche Partner sollte sich noch dieses Jahr auf die Wohnung der Frau ummelden. Dann der GEZ mitteilen, dass seine Wohnung die Zweitwohnung ist. Für die Zweitwohnung muss nur 1/3 des Beitrages gezahlt werden. Gleichzeitig zum 31.03. die Wohnung komplett abmelden.