Falk schrieb:
> Hallo Rainer,
>
> ich habe mit Interesse Dein Posting auf die Frage von Nio im
> Wer-Weiss-Wass Fragenforum gelesen. Mich betrifft sowas indirekt: Ich
> habe einen sog. „Werbebrief“ der GEZ bekommen in dem ich aufgefordert
> werde doch mein Geburtsdatum zu übermitteln und ob ich eben Radio +
> Fernsehgeräte nutze … Das es eine Werbesendung war
habe ich den
> Brief einfach mit den anderen lästigen Werbebriefen entsorgt. Nun die
> Frage: Kommen die wieder auf mich zu ? Ich wohne nach wie vor bei
> meinen Eltern im Haus habe jedoch eigenes Einkommen. Kann die GEZ ( ohne
> Kenntnis dieser Daten ) einfach so eine Mahnung senden bzw. mich zum
> anmelden „zwingen“ ?
>
> Danke für Deine Antwort.
>
> Falk
>
Nein, das kann sie nicht. Die GEZ hat wahrscheinlich, unter vermutlicher
(rechtswidriger) Verwendung von Rundfunkgebühren, bei einem Adressenverlag
(Bertelsmann, Telekom, Deutsche Post AG oder andere) Deine Adresse gekauft (oder
bis Du umgezogen?), hat diese durch die Datenbank laufen lassen und
festgestellt, dass Du kein Rundfunkteilnehmer bist, was die GEZ nun aber auch
gar nichts angeht…(wenn Du kein Rundfunkteilnehmer bist!!!).
Wer nämlich keine Radios/Fernseher, also keine Rundfunkgeräte zum Empfang
bereithält, muss auch keine solchen anmelden und ist also auch kein
Rundfunkteilnehmer. Wieso sich die GEZ (eigentlich WDR) erlaubt, Bürger, die
sich durch Nichtanmeldung eindeutig als Nicht-Rundfunkteilnehmer klassifiziert
haben, dennoch mit „auffordernden Werbebriefen“ bedenkt, deren Kosten dann noch
aus dem Gebührentopf der rundfunkangemeldeten Bürger (und Firmen etc.) entnommen
werden, ist völlig unverständlich und nur in einer „behördenhörigen“
Gesellschaft möglich.
Wenn Du den Werbebrief der GEZ, den ich vielleicht nicht kenne, weil die Texte
ununterbrochen geändert werden, genau liest, wirst Du sicher feststellen, dass
Dich NIEMAND zu etwas auffordert.
Zu nichts.
Man bittet, man erwartet, man möchte, man empfiehlt, man weist darauf hin…
nichts also, was Du (als Nichtrundfunkangemeldeter, also als
Nichtrundfunkgerätebereithaltender)zu beantworten hättest.
Sicher bekommst Du noch ein zweites Schreiben (ungewollte Werbesendung: Schau in
wer-weiss-was), manchmal auch ein drittes.
Du bist weder Vertragspartner der GEZ, noch willst Du es derzeit werden.
Solltest Du einmal anmeldepflichtige Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten,
kannst Du prüfen, ob Du sie anmelden möchtest oder „lieber ordnungswidrig auf
eine Anmeldung verzichten willst“.
Die GEZ-Zweitschreiben sind keine Mahnungen, sonder ebenfalls „Werbebriefe“.
Wie kann man jemanden mahnen, mit dem man in keiner
„Geschäft/Vertragssbeziehung“ steht?
Bist Du aber Rundfunkteilnehmer (dann, wenn Du Geräte angemeldet hast - sonst
nicht) und bist gebührenpflichtig, und bezahlst die Gebühr nicht, dann kann man
Dich mahnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Dich zu einer Rundfunkanmeldung
zwingen. Zuvor muss man Dich aber zu der Auskunft zwingen, dass Du solche Geräte
zum Empfang bereithältst. Allein schon bis dahin ist es ein langer Weg über
viele Monate. Dann könntest Du mich immer noch einmal fragen.
Wäre es nich besser, diesen Text den wer-weiss-was-Leuten zur Verfügung zu
stellen (öffentlich zu machen)?
Mach Du es, ich schaffe es zeitlich nicht.
Viele Grüße
Rainer H. Engelhardt
Also als ich noch bei meinen Eltern wohnte (ist 10 Jahre her) kam auch so ein Brief. Natürlich landtet der auch im Müll. Wochen später stand dann so ein Typ vor der Tür. Da ich leider nicht zu Hause war, sagte meine Ma doch, daß ich ein Radio hätte (*ärger*). Na ja das TV konnte sie ja noch verschweigen. Jedenfalls mußte ich für 1/2 Jahr nachlatzen.
Mein Tip- laß sie ruhig kommen. Sag du hast nichts und fertig. An den kreisenden Horror-Geschichten, daß die mit einem Meßwagen anrücken und die Ströme messen können (*lacht tot*) ist nichts dran.
Nimms locker, bis zum Durchsuchungsbefehl vergeht so seine Zeit…
vor der Tür. Da ich leider nicht zu Hause
war, sagte meine Ma doch, daß ich ein
Radio hätte (*ärger*). Na ja das TV
konnte sie ja noch verschweigen.
Jedenfalls mußte ich für 1/2 Jahr
nachlatzen.
Mußtest Du? Wie hat die GEZ denn bewiesen, daß Du das Radio schon ein halbes Jahr hattest?
Ja, warum eigentlich? Ich hatte seit ca. 6 Monaten meine Lehrstelle und durch die Laberei des Eintreibers, wurde ich damals durch meine Ma dazu genötigt *g*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vor der Tür. Da ich leider nicht zu Hause
war, sagte meine Ma doch, daß ich ein
Radio hätte (*ärger*). Na ja das TV
konnte sie ja noch verschweigen.
Jedenfalls mußte ich für 1/2 Jahr
nachlatzen.Ja, warum eigentlich? Ich hatte seit ca.
6 Monaten meine Lehrstelle und durch die
Laberei des Eintreibers, wurde ich damals
durch meine Ma dazu genötigt *g*
Vielleicht „anmelden JA“, doch ob Du Gebühren zahlen musst, ist von Deinem eigenen Einkommen abhängig. Liegt das Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz (Bundesländer-unterschiedlich), kann man sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Diesbezügliche Fragen beantworte ich trotz Hinweis auf die SAT1-Sendung.
Übrigens:
Der Rundfunkbauftragte ist kein „Eintreiber“.
Er treibt nichts ein, er kassiert nichts:
Er tut nur das, womit Du ihn „beauftragst“… und wenn Du die Nachgebühren nicht zahlen willst, dann lass Dich (jetzt noch!!!) von einem Rechtsanwalt beraten.
Weise auf den Staatsvertrag hin.
Stichwort: „Tatsächliche Anhaltspunkte“
VOR (!!!) dem Besuch (nachweisbare tatsächliche Anhaltspunkte).
Du hast Chancen, das Geld zurück zu erhalten:
Der Beauftragte durfte Dich wahrscheinlich gar nicht besuchen (siehe SAT1).
Gruß
Rainer H. Engelhardt
NACHTRAG:
Verstehe nicht, dass es über dieses Gesamtthema keine lawinenartige Diskussion gibt:
Millionen von Bürgern und Firmen sind doch betroffen???!!!
Rainer H. Engelhardt