Gegen den Rundfunkbeitrag wurden bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Gerichten eingereicht. Angeblich sollen es schon über 600 Klagen sein, die sich sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz als auch gegen die Zuständigkeit der Bundesländer richten
In einem Rechtsgutachten kommt etwa der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart zu der Erkenntnis, dass die Haushaltsabgabe keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast", sondern eine „Gemeinlast" sei und mithin eine Steuer - eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Es gibt noch zahlreiche weitere Gutachten, die aus verschiedenen Gründen belegen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages verfassungswidrig ist.
Letztlich wird es wohl darauf hinauslaufen, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Aber das kann noch 2 oder 3 Jahre dauern.
Um nicht das finanzielle Risiko einer eigenen Klage einzugehen, aber dennoch von einer möglichen Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages profitieren zu können, empfiehlt sich das Zahlen unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung. Sollte dann die Haushaltsabgabe eines Tages als rechtswidrig eingestuft werden, könnte man dann seine Zahlungen zurückfordern.