GEZ Widerspruch

Hallo, gegen die GEZ laufen div. Gerichtsverfahren wegen der Rechtmäßigkeit der Beiträge ff. Wenn ein Beitragsbescheid eingeht, ist ein Widerspruch gegeben. .  GEZ-Gebühren sind bisher nicht bezahlt worden… - Wie könnte ein Widerspruch gegen diesen Bescheid aussehen? Was muss er enthalten?
Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung ist beantragt, da um Aufschub der Widerspruchsfrist bis 1.9.2014 beantragt wurde… Das Schreiben ist per Fax abgesandt worden …

Danke für Eure Hilfe und Gruß
Karlikarli

Gegen den Rundfunkbeitrag wurden bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Gerichten eingereicht. Angeblich sollen es schon über 600 Klagen sein, die sich sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz als auch gegen die Zuständigkeit der Bundesländer richten

In einem Rechtsgutachten kommt etwa der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart zu der Erkenntnis, dass die Haushaltsabgabe keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast", sondern eine „Gemeinlast" sei und mithin eine Steuer - eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Es gibt noch zahlreiche weitere Gutachten, die aus verschiedenen Gründen belegen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages verfassungswidrig ist.

Letztlich wird es wohl darauf hinauslaufen, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Aber das kann noch 2 oder 3 Jahre dauern.

Um nicht das finanzielle Risiko einer eigenen Klage einzugehen, aber dennoch von einer möglichen Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages profitieren zu können, empfiehlt sich das Zahlen unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung. Sollte dann die Haushaltsabgabe eines Tages als rechtswidrig eingestuft werden, könnte man dann seine Zahlungen zurückfordern.

mitlerweile wurden einige der klagen behandelt, die die nicht direkt abgewiesen wurden, waren erfolglos…

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Die bisher abgewiesenen Klagen waren entweder laienhaft begründet oder wiesen Formfehler auf. Daraus lassen sich natürlich keinerlei Rückschlüsse auf die Rechtmässigkeit der Rundfunkabgabe ziehen.

Es bestehen nach wie vor große rechtliche Bedenken gegen diese Zwangsabgabe, die auch durch zahlreiche Gutachten untermauert werden. Letztlich bleibt es dabei, dass das endgültige Urteil wohl nur durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden kann.

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Hallo,

es muss doch einen Grund haben, warum du die GEZ nicht zahlen willst.

Das ist die BeGRÜNDUNG für deinen Widerspruch. Der muss nicht juristisch ausformuliert sein sondern nur erkennen lassen, warum du dich ungerecht behandelt fühlst.

Grüße
miamei

es muss doch einen Grund haben, warum du die GEZ nicht zahlen
willst.

-Wieso für etwas zahlen, dass man nicht nutzen kann oder will
-Das aktuelle Modell entspricht einer Steuer, keiner Gebühr. Die Länder dürfen das aber nicht.
-Die Grundidee des öffentlich rechtlichen war die Grundversorgung. Aber mehrere dutzend TV-Sender, davon 13bundesweite, und über 100 Radio Sender sind eine Überversorgung. Dies sollte auf 1 oder 2 bundesweite TV-Sender und einen Radiosender je Bundesland reduziert werden.
-Wir haben eine blühende private Medienlandschaft zumindest die Unterhaltung kann hier Problemlos abgedeckt werden.
-Die Qualität des öffentlich rechtlichen Systems, insbesondere die sogenannte objektive Berichterstattung sinkt. Paradebeispiel: Killerspiele.
-Die Unabhängigkeit von der Politik wird absurdum geführt wenn man sich mal Ansieht wie viele Politiker an der Spitze des öffentlich rechtlichen Systems stehen.
-Als in der ARD ein Feuer in einem Raum in einem Gebäude ein Feuer ausbrach brach die Ausstrahlung zusammen. Jämmerlich wenn man bedenkt, dass die den Betrieb im Kriegs oder Katastrophenfall aufrecht erhalten sollen.
-Von den Straftaten, die die ehemalige GEZ bzw. deren Laufburschen begangen haben will ich gar nicht erst anfangen.

Das sind die Sachen die mir spontan einfallen. Die Liste ist bei weitem nicht vollständig.

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Hallo,

natürlich sind die Abgaben in dieser Höhe eine Frechheit, aber eben Gesetz…

Und nicht nutzen…Du hast einen internetfähigen PC und damit ist der Fall schon erledigt.

Zahl unter Vorbehalt, aber zahl, sonst wird der Spass ein ziemlich teurer.

In welcher Gestalt die Gebühren künftig erhoben werden (die großen Klagen gehen gegen die Gebühr für Betriebsstätten) ist eigentlich egal. Dass Rundfunkgebühren an sich zulässig sind, das ist schon seit jahrzehnten juristisch klar.

Ob man das gut findet oder nicht, das ist eine andere Frage und ob die Verschwendung der Öffentlichrechtlichen ok ist, ebenfalls eine andere Frage.

Die Chance nicht zahlen zu müssen schätze ich auf dem Niveau eines Lottogewinns ein…

Gruß

Und die Grundversorgung ALLER Bürger ist ja seit DVB-T auch nicht mehr da.

Hi,

dann schreib das doch auch in deinen Widerspruch rein, was hindert dich daran?

Grüße
miamei

Hi,

ich brauch nicht widersprechen. Mich haben sie noch nicht erwischt.
Außerdem weiß ich sehr wohl, dass diese Gründe von dem Laden eh nicht angenommen werden, weil sie nicht dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entsprechen.

Dies sind Gründe warum viele(ich inklusive) nicht zahlen wollen. Aber zahlen müssen sie trotzdem.

Diese Gründe sind eher als Argumente dafür zu verstehen, dass das System komplett überarbeitet werden sollte und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgeschafft gehört.

MFG

und solange das die klagen abweist, wirds kein urteil geben.
wenn das alles so eindeutig wäre. gabs die urteile übringens auch schon lange

Danke colaka, deine Antwort hat Aussagekraft. Werde wohl so handeln müssen, obwohl ich die Rechtmäßigkeit bezweifle. Man muss wohl Zeit mitbringen, ansonsten werden die Kosten der Klage zu teuer.
Gruß Conifere

Hallo safrael, deine Argumente sind richtig, wurden aber bereits von Gerichten abgwiesen. Ich sehe, dass ich wohl auf das Urteil des BVG warten muss und zwischenzeitlich die Zahlung aufnehme. Mist!
Danke dir und Grüße Conifere