GEZ wie war das nochmal ?

Hallo zusammen

stellen wir mal folgendes in den Raum.

Ein nichtverheiratetes Paar ( eheähnliche Gemeinschaft ) lebt seit ein paar Jahren zusammen.
Die Partnerin zahlt die GEZ für die Wohnung , der Partner zahlt zusätzlich GEZ RADIO Gebühren , weil die Auto’s auf Ihn zugelassen sind .

zum Jahreswechsel schreibt der Partner mit der Angabe der GEZ-Nummer der Partnerin den Beitragsservice von ARD und ZDF an , das wohl ab dem 01.01.2013 wegen der neuen Gebührenordnung seine zusätzlichen Radiogebühren entfallen , und das man zusammen eine Lebensgemeinschaft bildet.

Als Antwort kommt zurück , das der Partner eine GEZ Nachzahlung von rund 1200,- Euro zu leisten hätte und wenn diese nicht innerhalb 1 Woche bezahlt sei , das es dann dem Gerichtsvollzieher übergeben würde .

Wo ist da jetzt der Denkfehler , wer hat ihn gemacht ?

gruss

Toni

Hi Toni,

ohne genaue Begruendung, was denn die GEZ meint, da in Rechnung stellen zu wollen, kann man natuerlich schwerlich helfen.

Erstmal die Fakten, so wie sie sich fuer mich darstellen:

P1 zahlt den vollen Betrag und ist auch nicht selbstaendig, somit kann von P1 nichts mehr gefordert werden.

P2 hielt zuhause kein Rundfunkgeraet zum Empfang bereit. Lediglich sein Geschaeftsfahrzeug enthielt ein Radio. P2 zahlt fuer das Radio. So ist nach meinem Verstaendnis auch P2 seinen Verpflichtungen nachgekommen. Er musste auch vorher nicht fuer das „gemeinsame Fernsehen“ mit P1 zahlen. Die GEZ hat sicher auch nicht nachgewiesen, dass P2 ein Rundfunkgeraet zum Empfang bereit hielt (also Radio, TV, ausser dem im eigenen Fahrzeug)

Ab 1.1. muss der Betrag einmalig gezahlt werden. Sofern P2 aber selbstaendig ist, muss zumindestens fuer das Radio im Fahrzeug separat gezahlt werden.

Also noch einmal: Wie wuerde die GEZ denn die Forderung begruenden?

Gruss
n.

Hi

" Zitat : trotzt nachdrücklicher Aufforderung haben Sie unsere Forderung von 1291,34 bisher nicht beglichen …"

eine Begründung enthält das Schreiben keine

Person 1 ( w ) arbeitet als Angestellte in einer Bäckerei
Person 2 ( m ) arbeitet als Angestellter in der Elektrobranche als Techniker

Auf die Person 2 ( m ) sind 4 Fahrzeuge angemeldet , ein Kompaktwagen der von Person 1 gefahren wird , ein Kombi der von Person 2 gefahren wird , ein Youngtimer und ein Sportwagen , beide mit Saisonkennzeichen , alle 4 sind auf Person 2 ( m ) zugelassen
für dies privat genutzten Fahrzeuge hat Person 2 ( m ) die Radiogebühren bezahlt

Die GEZ Gebühren wurden so in dieser Form seit Jahren von den jeweiligen Girokonten der beiden Personen abgebucht .

Eine im Zitat erwähnte vorlaufende Forderung gibt es nicht !

gruss

Toni

Hallo

Ein nichtverheiratetes Paar ( eheähnliche Gemeinschaft ) lebt
seit ein paar Jahren zusammen.
Die Partnerin zahlt die GEZ für die Wohnung , der Partner
zahlt zusätzlich GEZ RADIO Gebühren , weil die Auto’s auf Ihn
zugelassen sind .

zum Jahreswechsel schreibt der Partner mit der Angabe der
GEZ-Nummer der Partnerin den Beitragsservice von ARD und ZDF
an , das wohl ab dem 01.01.2013 wegen der neuen
Gebührenordnung seine zusätzlichen Radiogebühren entfallen ,
und das man zusammen eine Lebensgemeinschaft bildet.

Eigentlich korrekt, nur ist „Lebensgemeinschaft“ ungenau, das Paar ist keine eingetragene Lebensgemeinschaft und für ein unverheiratetes Paar gibt es keine Sonderregelungen (ausser man muss Sozialleistungen und Befreiungen berücksichtigen).
Wohngemeinschaft wäre wohl der passende Begriff.

Als Antwort kommt zurück , das der Partner eine GEZ
Nachzahlung von rund 1200,- Euro zu leisten hätte und wenn

Da ist die GEZ wohl der Meinung, dass der Partner in zwei Wohnungen Rundfunkgeräte gehabt für die nicht gezahlt wurde, 36 Monate, zwei mal 17 Euro kommt auf ca 1200,-

diese nicht innerhalb 1 Woche bezahlt sei , das es dann dem
Gerichtsvollzieher übergeben würde .

Naja, das hört sich abenteuerlich an, da sind bestimmt vorher schon Rechnungen und Mahnungen gelaufen.

Wo ist da jetzt der Denkfehler , wer hat ihn gemacht ?

Das Pärchen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und durch das Lebenszeichen wegen der Radio-Abmeldung hat die GEZ wohl noch mal offene Rechnugen überprüft.

Grüße,
.L

Hallo,

Da ist die GEZ wohl der Meinung, dass der Partner in zwei
Wohnungen Rundfunkgeräte gehabt für die nicht gezahlt wurde,
36 Monate, zwei mal 17 Euro kommt auf ca 1200,-

Komisch nur, dass von einer zweiten Wohnung zumindest hier nie die Rede war.

Gruß

Anwar

Hallo

Da ist die GEZ wohl der Meinung, dass der Partner in zwei
Wohnungen Rundfunkgeräte gehabt für die nicht gezahlt wurde,
36 Monate, zwei mal 17 Euro kommt auf ca 1200,-

Komisch nur, dass von einer zweiten Wohnung zumindest hier nie
die Rede war.

Trotzdem könnte a) die GEZ aber dieser Meinung sein, und es dürfte ein leichtes für den Schuldner sein, die Forderung zu widerlegen. Oder b) der Schuldner hat hier schon mehrfach Fragen zur GEZ gestellt, die sich immer auch um eine Zweitwohnung drehten…

Aus den GEZ-Forderungen kann man recht einfach Schlüsse zur Berechnungsgrundlage ziehen, solange es sich nicht um völlig abstruse Werte handelt. Ist nun mal ein sehr beschränkter Laden, der nur zwei Produkte verkauft, dafür aber komplizierte AGBs hat…

Grüße,
.L

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. Oder b) der Schuldner hat hier schon mehrfach

Fragen zur GEZ gestellt, die sich immer auch um eine
Zweitwohnung drehten…

Hi
es ist sehr wohl richtig , das es eine Zweitwohnung gab , aber dort gab es tatsächlich kein Tv Gerät ( nicht nur als Alibi - Ausrede ) und die Internetversorgung gab es nur als ISDN ( gibt es tatsächlich noch , Bitrate 300 RAM ) ein Dorf mit 56 Einwohnern ( tatsache ! )
Der Nebenwohnsitz der jetzt Hauptwohnsitz ist , war aber lediglich der POST für die Zustellung bekannt , jedoch nicht bei der zuständigen Gemeinde offiziell gemeldet

Der Schuldner , so wie oben genannt , zahlte aber per Abbuchungsverfahren GEZ für das ( bzw die ) Radio('s)

d,h. wenn sich die Mahngebühr auf die Differenz zwischen Radio Gez und Radio/TV Gez bezieht wäre diese höchstens halb so hoch

gruss

Toni

Hallo

Nachdem hier in dem Thread keine Lösung gefunden worden konnte :

siehe :

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Gab es mit der GEZ einen etwas zynischen und verärgerten Briefkontakt , der da Klarheit (?) brachte .

Der Ehemann hat seit ein paar Jahren im Nachbarort einen Garagenpark angemietet in dem Youngtimer stehen und Hobbymässig repariert wird .
Es gibt einen Youngtimerclub , der als Sitz diese Anschrift hat

für diese Garagen soll der GEZ Rückstand - Beitrag sein

in den Garagen wohnt keiner , da gibt es weder Radio noch TV , es gibt dort auch kein Auffenthaltsraum , Frühstücksraum oder der gleichen

Sind die GEZ nun im Recht oder nicht ?

gruss

Toni