Hallo zusammen
stellen wir mal folgendes in den Raum.
Ein nichtverheiratetes Paar ( eheähnliche Gemeinschaft ) lebt seit ein paar Jahren zusammen.
Die Partnerin zahlt die GEZ für die Wohnung , der Partner zahlt zusätzlich GEZ RADIO Gebühren , weil die Auto’s auf Ihn zugelassen sind .
zum Jahreswechsel schreibt der Partner mit der Angabe der GEZ-Nummer der Partnerin den Beitragsservice von ARD und ZDF an , das wohl ab dem 01.01.2013 wegen der neuen Gebührenordnung seine zusätzlichen Radiogebühren entfallen , und das man zusammen eine Lebensgemeinschaft bildet.
Als Antwort kommt zurück , das der Partner eine GEZ Nachzahlung von rund 1200,- Euro zu leisten hätte und wenn diese nicht innerhalb 1 Woche bezahlt sei , das es dann dem Gerichtsvollzieher übergeben würde .
Wo ist da jetzt der Denkfehler , wer hat ihn gemacht ?
gruss
Toni