Ich war bisher gebührenbefreit (Hartz IV). Die aktuelle Befreiung läuft bis 3.01.07.
Am 02.10. habe ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, die näturlich angerechnet wird. Mir bleiben jetzt 160,-- zusätzlich, also ca. 500,-- zum Leben.
In den nächsten Tagen werde ich die Aufforderung bekommen, das für 10/06 überzahlte Hartz IV zurück zu zahlen. Weiterhin fordert das (ehemalige) Sozialamt Lübeck die 2003 darlehensweise übernommene Kaution (600,–) zurück. Kann ich die (noch zu vereinbarenden) Ratenzahlungen bei der GEZ geltend machen?
Ich habe irgendwann einmal gehört, die Einkommensgrenze läge beim 1 1/2-fachen Regelsatz, gilt das noch?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen Denn wenn jetzt noch GEZ dazu kommt, hätte ich mich ohne feste Arbeit mit 100,-- Zuverdienst besser gestanden, das kann’s ja nicht sein!
Ich habe irgendwann einmal gehört, die Einkommensgrenze läge
beim 1 1/2-fachen Regelsatz, gilt das noch?
Ich befürchte, dass das überhaupt nicht mehr an Einkommensgrenzen, sondern nur an die Frage gekoppelt ist, ob man bestimmte Leistungen vom Amt bekommt oder nicht. Sofern man also ganz normal sozialversicherungspflichtig beschätigt ist und keine Leistungen vom Sozialamt oder der ARGE bekommt, sieht das meiner Meinung nach schlecht aus.
Ich war bisher gebührenbefreit (Hartz IV). Die aktuelle
Befreiung läuft bis 3.01.07.
Am 02.10. habe ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit
aufgenommen, die näturlich angerechnet wird. Mir bleiben jetzt
160,-- zusätzlich, also ca. 500,-- zum Leben.
Das habe ich nicht ganz verstanden?! Zusätzlich zu was?
In den nächsten Tagen werde ich die Aufforderung bekommen, das
für 10/06 überzahlte Hartz IV zurück zu zahlen. Weiterhin
fordert das (ehemalige) Sozialamt Lübeck die 2003
darlehensweise übernommene Kaution (600,–) zurück. Kann ich
die (noch zu vereinbarenden) Ratenzahlungen bei der GEZ
geltend machen?
Ich habe irgendwann einmal gehört, die Einkommensgrenze läge
beim 1 1/2-fachen Regelsatz, gilt das noch?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen Denn wenn jetzt noch GEZ dazu
kommt, hätte ich mich ohne feste Arbeit mit 100,-- Zuverdienst
besser gestanden, das kann’s ja nicht sein!
mit „zusätzlich“ meinte ich: 340,-- Grundsicherung (5,-- gehen noch in Miete/Heizg. mit ein), 160,-- darf ich von meinem Netto-Verdienst noch behalten.
„Das kann’s nicht sein“ ist ein dummer Ausdruck, sorry, damit meinte ich: Wenn dadurch, dass ich einen Verdienst habe, eine Vergünstigung wegfällt und ich zu Ratenzahlungen herangezogen werde, bleibt nicht mehr viel…
Meine Frage ist eigentlich, ob die GEZ sich auf meine 160,-- stürzen darf bzw. ab welcher Einkommensgrenze gezahlt werden muß!
Grüße von
Gaby
Florian hat (leider) recht. GEZ-Befreiung gibt es nur, wenn man laufend gewisse Sozialleistungen bekommt. Allein aufgrund von geringem Einkommen gibt es keine Befreiung mehr. Das gabs früher mal.
Ich habe irgendwann einmal gehört, die Einkommensgrenze läge
beim 1 1/2-fachen Regelsatz, gilt das noch?
Ich befürchte, dass das überhaupt nicht mehr an
Einkommensgrenzen, sondern nur an die Frage gekoppelt ist, ob
man bestimmte Leistungen vom Amt bekommt oder nicht. Sofern
man also ganz normal sozialversicherungspflichtig beschätigt
ist und keine Leistungen vom Sozialamt oder der ARGE bekommt,
sieht das meiner Meinung nach schlecht aus.
Wenn jemand dann 5 €s mehr hat als HartzIV soll er wieder GEZ bezahlen? Wenn nicht, wollen die dann jeden verklagen und den GV dahinschicken, wo die Leute weit unter der Pfändungsfreigrenze liegen?
Da hilft wohl nur rechtzeitiges „nicht mehr vorhalten von Empfangsgeräten“ !