Hallo zusammen,
mein Partner lebt seit Juli 2007 in England, Wohnsitz damals in Deutschland abgemeldet - aber GEZ nicht gekuendigt, einfach nicht mehr bezahlt.
Nun hat er seinen Wohnsitz in Deutschland Anfang Juli 2010 bei meinen Eltern angemeldet. Eine Woche spaeter lag die Beitragsrechnung fuer 2010 im Briefkasten, einige Tage spaeter stand die GEZ vor der Tuer um meinen Vater zu fragen, ob er Wohnungen vermietet. Kurz darauf ein weiteres Schreiben der GEZ, dass man meinen Partner seit Juli 2007 mangels Wohnsitzadresse nicht haette erreichen koennen, er moege bitte die aufgelaufenen Beitraege von rund 380 Euro ueberweisen. Mein Partner hat nun mehrfach bescheinigt, dass er sich nachweislich in England befindet und auch immer noch ist und keine Leistungen der GEZ in Deutschland bezogen hat bzw. auch nicht wird.
Nun wurde seine Kuendigung rueckwirkend zum 01.08.2010 angenommen, aber die GEZ besteht auf die ausstehende Zahlung. Vorsichtshalber werden die Briefe an die deutsche und auch an die englische Adresse gesandt.
Wie sind die Meinungen hier? Ist die GEZ im Recht, da in 2007 nicht gekuendigt wurde?
Vielen Dank!
Hallo Claudia !
Vorab, ganz sicher bin ich mir nicht, aber hier mal ne Idee wie es laufen könnte:
- Dein Partner lebte ja seit 07/2007 nicht im Geltungsbreich dieses Gesetzes und hatte auch hier kein Kfz mit Radio auf seinen Namen angemeldet !!!
Daher kann m.e. keine Gebührenpflicht entstanden sein.
Eine offizielle Abmeldung wäre sicherlich besser gewesen, aber da ja eindeutige Nachweise bereits vorgelegt wurden, sollte dies die GEZ erkennen !!
Aber bei der GEZ ist vieles Massenabfertigung und dort ist nicht immer juristisches Personal mit der Bearbeitung betraut…
- Ich würde jetzt erst mal gar nichts machen… schlimmstensfalls wird das Gerichtliche Mahnverfahren (in Deutschland eingeleitet) hier muß man bei Zustellung (!!!) darauf achten innerhalb der Frist zu widersprechen. Im weiteren Fortgang kann man dann auf die vorlegten Belege verweisen und hoffen, daß das Gericht die Klage nicht annimmt, weil die gesetzl. Grundlage f.d. Forderung fehlt.
3.) Naja und wir Ihr in DEU wieder zusammenlebt, GEZ auf Dich anmelden, aber beachte wenn er ein Auto mit Radio auf sich anmeldet :
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/
4.) Wie das ganze bei dem neuen Gesetz aussieht bleibt abzuwaren…
5.) Bitte mir mitzuteilen wie die Sache ausgegangen ist, würde mir für weitere Fälle weiterhelfen.
Gruß
Dirk
hallo nur eine kurze Antwort, da ich im urlaub bin, Verträge laufen so lange, wie sie nicht gekündigt sind. d. h. die GEZ ist vollkommen im Recht - nun hilft nur Fingerspitzengefühl und Verhandlungstaktik in der Hoffnung das die GEZ irgendwie auf die Sachlage eingeht - ein Recht für euch besteht jedoch nicht - vertrag ist vertrag.
Gruss Barbara Natzschka