GEZ zahlen wenn man drei Monate im Jahr in Deutschland ist und GEZ in einem anderen Land zahlt ?

Hallo. wir haben eine Ferienwohnung in einer Großstadt Deutschlands. Wenn wir dort sind, da wir in Dänemark wohnen und dort auch GEZ ( ähnlich )zahlen, nutzen wir nur den Computer.
Jetzt stand plötzlich der Gerichtsvollzieher dort vor der Tüt, obwohl wir nach Mahnungen ständig versucht hatten die Sache zu klären aber…keine Reaktion.

Wie sieht die Rechtslage aus ?

Hallo!

Nein, natürlich geht das nicht.

Und außerdem, im Ausland wird keine GEZ (alter Name !) bezahlt.
Mag sein, es gibt dort etwas vergleichbares. Aber das ist für die deutsche Zahlungspflicht völlig egal.

MfG
duck313

Hallo!

Man muss für Ferienwohnungen den normalen Beitrag zahlen.
Und der ist unabhängig davon ob und welche Art Geräte man nutzt.
Das ist ja heute egal, es wird pro Haushalt gezahlt.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Wir zahlen in Dk gernauso Gebühr für Rundfunk und Fernsehen.
Die Wohnung ist im Prinzip angemietet von dänischen Staatsbürgern anfangs als Lagerwohnung, da nur 30 qm. Sie war drei Jahre nicht bewohnt. Trotzdem muss man zahlen, auch wenn man ein dänisches Fahrzeug besitzt ?

Hallo,
es geht nicht darum ob man Däne ist,
es geht darum ob man eine Wohnung in Deutschland besitzt.
eine Wohnung – ein Beitrag. Egal wie viele TV-Geräte,
Radios oder Computer man besitzt, der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro monatlich und ist pro Wohnung nur einmal
zu zahlen.
Privat genutzte Kraftfahrzeuge sind mit dem Beitrag ebenfalls abgedeckt.

Ich kann ja auch nicht sagen, ich zahle schon in Österreich Maut, damit ist die Maut in Frankreich auch gleich mit abgedeckt…

Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebühr gibt es nur für Behinderte , BAföG-Empfänger und ALGII bzw Grundsicherungsbezieher.

grüße miamei

Hallo,

  1. es ist unerheblich, dass in DK ähnliche Gebühren entrichtet wurden.
  2. wie mietet man eine Wohnung „im Prinzip“ an? Entweder sie ist angemietet oder nicht. BTW: Werden denn die Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert? Ich glaube kaum. Die Mieter werden auch nicht dort gemeldet sein, oder etwa doch? Denn wären sie gemeldet, dann hätte die „GEZ“ sich an die Mieter gewandt.
  3. wenn die Wohnung drei Jahre nicht bewohnt war, wieso hat man sich nicht abgemeldet?
  4. auch Personen mit einem italienischen Fahrzeug (sogar mit italienischem Kennzeichen) müssen die Gebühr entrichten, solange sie einen (oder mehrere) Haushalt(e) in D haben.

Gruß vdmaster

Erneut hallo,

Lies mal § 2 und 3.

vdmaster