GEZ Zahlung? Teilnehmernummer zu spät bekommen

Hallo!

Habe mich für den 01.08.2010 bei der GEZ angemeldet, bin Azubi und bekomme BAB, von daher bin ich eigtl von der Zahlung befreit. Leider hat mir die GEZ erst Anfang November die Anmeldebestätigung zukommen lassen, in der meine Teilnehmernummer vermerkt ist (zuvor hatte ich keine bekommen). Da für den Befreiungsantrag die Teilnehmernummer verlangt wird, habe ich halt auf die Auskunft gewartet und jetzt wo ich sie bekommen habe direkt die Befreiung über die Stadt an die GEZ schicken lassen.

  1. Frage: Müsste ich den Zeitraum August - November 2010 zahlen, weil ich mich nicht habe befreien lassen oder kann ich dagegen vorgehen?

Zudem bekam ich heute (09.11.10) von der GEZ die erste Zahlungsaufforderung für August mit dem Vermerk „Ihre Rundfunkgebühren sind am 08.11.10 fällig“. Weder im Schreiben noch auf dem Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt wurde, nur das Buchungsdatum: 03.11.10.

  1. Frage: Falls Mahngebühren anfallen sollten, kann ich irgendwie dagegen vorgehen? Immerhin habe ich den Brief erst einen Tag nach Ende der Frist erhalten.

Danke schonmal für Hilfe :smile:

Liebe Grüße

Sebastian

Hallo!
Habe mich für den 01.08.2010 bei der GEZ angemeldet, bin Azubi und bekomme BAB, von daher bin ich eigtl von der Zahlung befreit. Leider hat mir die GEZ erst Anfang November die Anmeldebestätigung zukommen lassen, in der meine Teilnehmernummer vermerkt ist (zuvor hatte ich keine bekommen). Da für den Befreiungsantrag die Teilnehmernummer verlangt wird, habe ich halt auf die Auskunft gewartet und jetzt wo ich sie bekommen habe direkt die Befreiung über die Stadt an die GEZ schicken lassen.

  1. Frage: Müsste ich den Zeitraum August - November 2010 zahlen, weil ich mich nicht habe befreien lassen oder kann ich dagegen vorgehen?
    Zudem bekam ich heute (09.11.10) von der GEZ die erste Zahlungsaufforderung für August mit dem Vermerk „Ihre Rundfunkgebühren sind am 08.11.10 fällig“. Weder im Schreiben noch auf dem Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt wurde, nur das Buchungsdatum: 03.11.10.
  2. Frage: Falls Mahngebühren anfallen sollten, kann ich

irgendwie dagegen vorgehen? Immerhin habe ich den Brief erst einen Tag nach Ende der Frist erhalten.

Danke schonmal für Hilfe :smile:
Liebe Grüße
Sebastian


Hallo Sebastian,

zu deiner Frage: im Prinzip ja, müsstest du zahlen, wenn es nach denen von der abGEZockt geht (weil die nunmal hemmungslos und absolut raffgierig sind).

Du wärest schlau gewesen, wenn du denen zugleich mit der Abmeldung entweder direkt die Befreiung beantragt hättest, bzw. auch auf dem Anmeldeformular angekreuzt hättest „wird nachgereicht“. Dann wäre das als schonmal „vorläufig“ anzusehen. Denn wenn die Bestätigung der Stadt noch nicht hattest, aber diese schon beantragt war, kannst du ja nix dafür, wenn der Zettel verspätet bei dir eingeht.
Das wird die abGEZockt aber wenig interessieren, weil die auf Kohle aus sind.

Macht aber auch nix. Du darfst dich halt nicht einschüchtern lassen. Teile denen nochmals ausdrücklich mit, dass du die Gründe der Verzögerung nicht zu vertreten hast, sondern die GEZ selbst, da die die Anmeldebestätigung mit der Rundfunkteilnehmer-Nr., erst nach einem Monat geschickt haben und du wegen Fehlen dieser RF-Kenn-Nr. nicht in der Lage warst, früher den Befreiungsantrag bei deine Stadtverwaltung zu beantragen (da die zwingend die RF-Nr. dazu brauchen). Die Befreiungsvoraussetzungen haben bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bestanden.
Das wird die GEZ zwar auch nicht interessieren, da die darauf rumreiten werden, dass eine „rückwirkende Befreiung“ nicht möglich sei.

Lasse dich aber davon nicht irritieren.
Fakt ist: a) du bis Azubi und bei dir ist daher eh nix zwangsweise zu holen,
b) du hast deine Anträge soch rechtzeitg und unverzüglich gestellt, wie es dir möglich war.

Fazit: auch wenn die abGEZockt auf Zahlung für den 1. Monat bestehen bleibt - die sollen doch sehen, wo sie bleiben, von dir gibt es nix.

Die werden dir dann zwar die üblichen Drohbriefe schreiben, aber die solltest Du getrost irgnorieren und trotzdem nicht nachgeben oder gar zahlen.
Lasse dich nur nicht von denen bei der abGEZockt bequatschen oder weichreden (schliesslich hast du nix zu verschenken und musst für deinen mageren Azuiblohn richtig arbeiten.

Tipp: Schreibe denen Deine Antwort mit Einschreiben und hebe den Einschreibezettel der Post gut auf!

Die ab GEZockt wird sicherlich nicht kampflos aufgeben - du aber auch nicht. Denn wirklich können können die dir ja auch nix.

Und Mahgebühren sollten dich auch wenig interessieren, denn die kriegen die von der abGEZockt sowieso nie (ist halt immer so: was die wollen und was die dann evl. kriegen - oder eher auch nicht - ist zweierlei.

Sollest du weitere Fragen oder diesbezüglich aktuelle Stressituationen haben, einfach wieder melden.
Merke: were erst zahlt und dann fragt ist selber schuld!

Guckst du hier:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…

und hier:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/08…

Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Pierre,

danke für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.

> Du wärest schlau gewesen, wenn du denen zugleich mit der Abmeldung entweder direkt die Befreiung beantragt hättest, bzw. auch auf dem Anmeldeformular angekreuzt hättest „wird nachgereicht“. Dann wäre das als schonmal „vorläufig“ anzusehen.Denn wenn die Bestätigung der Stadt noch nicht hattest, aber diese schon beantragt war, kannst du ja nix dafür, wenn der Zettel verspätet bei dir eingeht.

Auf der Anmeldung steht drauf, dass ich über die Befreiung aufgeklärt wurde. Es wurde aber nicht vermerkt, dass ich diese beantragen werde.

> Macht aber auch nix. Du darfst dich halt nicht einschüchtern lassen. Teile denen nochmals ausdrücklich mit, dass du die Gründe der Verzögerung nicht zu vertreten hast, sondern die GEZ selbst, da die die Anmeldebestätigung mit der Rundfunkteilnehmer-Nr., erst nach einem Monat geschickt haben und du wegen Fehlen dieser RF-Kenn-Nr. nicht in der Lage warst, früher den Befreiungsantrag bei deine Stadtverwaltung zu beantragen (da die zwingend die RF-Nr. dazu brauchen). Die Befreiungsvoraussetzungen haben bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bestanden.

Genau so dachte ich mir das auch. Ist gut, Bestätigung zu lesen. d.h. also aus rechtlicher Sicht gesehen bin ich auf der sicheren Seite? Habe vor, falls die GEZ weiter darauf beharrt, dass ich zahlen muss, direkt damit zum Anwalt zu gehen.

> Das wird die GEZ zwar auch nicht interessieren, da die darauf rumreiten werden, dass eine „rückwirkende Befreiung“ nicht möglich sei.

Dann sollen sie mir meine Teilnehmernummer direkt geben, damit ich mich rechtzeitig abmelden kann, aber das steht ja schon weiter oben.

> Fazit: auch wenn die abGEZockt auf Zahlung für den 1. Monat bestehen bleibt - die sollen doch sehen, wo sie bleiben, von dir gibt es nix.

Hatte ich ehrlich gesagt auch nicht vor, da ich es nicht einsehe, für deren Fehler zu zahlen.

> Tipp: Schreibe denen Deine Antwort mit Einschreiben und hebe den Einschreibezettel der Post gut auf!

Mach ich, danke! :smile:

Dir auch einen schönen Tag, ist es in Ordnung wenn ich dich auf dem Laufenden halte?

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian

Hallo Pierre,
danke für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.
Auf der Anmeldung steht drauf, dass ich über die Befreiung aufgeklärt wurde. Es wurde aber nicht vermerkt, dass ich diese beantragen werde.
… Ist gut, Bestätigung zu lesen. d.h. also aus rechtlicher Sicht gesehen bin ich auf der
sicheren Seite? Habe vor, falls die GEZ weiter darauf beharrt, dass ich zahlen muss, direkt damit zum Anwalt zu gehen.
Hatte ich ehrlich gesagt auch nicht vor, da ich es nicht einsehe, für deren Fehler zu zahlen.
Dir auch einen schönen Tag, ist es in Ordnung wenn ich dich auf dem Laufenden halte?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian


Hallo Sebastian,
na ja, die „jurisisch sichere Version“ sind meine Ausführungen natürlich nicht gewesen, denn wenn man es nach dem Buchstaben genau nimmt, hätte die abGEZockt natürlich mehr Recht als du, denn du bist der jenige, der - genaugenommen - aus Unwissenheit geschludert hast und damit der abGEZockt zugleich die Möglichkeit gegebn, dich um deine schwer verdienten (T)Euros abzuzocken.

Richtig wäre es gewesen, die Anmeldung als „vorläufige“ Anmeldung vorzunehmen, mit dem Hinweis, dass die erforderlichen Unterlagen (hier: Befreiungsantrag und Belege) nachgereicht werden, da diese noch nicht vom Amt zurück gekommen sind.

Ausgesprochen dusselig war es natürlich, dich überhaupt anzumelden, zumal du bei denen noch nie registriert warst. Also darf man schon irgendwie sagen: selber schuld jetzt :smile:

Wenn man die Sache allerdings nach dem „gesunden Menschenverstand“ betrachtet, dann bist du mit deiner Ansicht natürich richtig. Die abGEZockt hätte wissen müssen, dass ohne RF-Nr. keine Befreiung vond er Stadt erteilt werden kann, weil die die brauchen. Ergo wäre es nur logisch, da beide Sachen gleichzeitig beantrgt worden sind, die Befreiung in Verbindung mit der Anmeldung zu sehen und folglich die Befreiung ab Anmeldung zu akzeptieren (aber das bringt der GEZ keine Kohle ein).
Wenn du ohnehin in Erwägung ziehst, dich an einen Anwalt zu wenden, dann kannst du das auch gleich tun. In dem Falle solltest du einen Antrag auf Beratungshilfe (ggf. über den Anwalt) beim Amtsgericht stellen. Da du Azubi bist (18 J. bereits, nehme ich mal an), kriegst du die jedenfalls problemlos bewilligt.
Den Anwalt kannst du dir frei selbst aussuchen und der würde dann auch für dich den Beratungshilfeantrag stellen. Der würde dann auch den SChriftverkehr mit der abGEZockt übernehmen, jedenfalls mal den vorgerichtlichen (sollte ein Verfahren nötig werden, müsstest du dann nochmal extra Prozesskostenhilfe - evl. wieder über Deinen Anwalt - beantragen). Beratungshilfe ist rgulär kostenlos bzw. max. 10 Euro, wenn jemand einigermassen verdient (also keine Azubis).

Jedenfalls hat die abGEZockt in deinem Falle keine Chance, dich um die Kohle zu erleichtern, da du ausserdem auch von deinem Verdienst her unter (

Hallo Pierre,

> na ja, die „jurisisch sichere Version“ sind meine Ausführungen natürlich nicht gewesen, denn wenn man es nach dem Buchstaben genau nimmt, hätte die abGEZockt natürlich mehr Recht als du, denn du bist der jenige, der - genaugenommen - aus Unwissenheit geschludert hast und damit der abGEZockt zugleich die Möglichkeit gegebn, dich um deine schwer verdienten (T)Euros abzuzocken.
Richtig wäre es gewesen, die Anmeldung als „vorläufige“ Anmeldung vorzunehmen, mit dem Hinweis, dass die erforderlichen Unterlagen (hier: Befreiungsantrag und Belege) nachgereicht werden, da diese noch nicht vom Amt zurück gekommen sind.

Wäre es da nicht eigtl in der Pflicht des Beauftragten, mich über sowas aufzuklären?

> Ausgesprochen dusselig war es natürlich, dich überhaupt anzumelden, zumal du bei denen noch nie registriert warst. Also darf man schon irgendwie sagen: selber schuld jetzt :smile:

mh ja das sehe ich ein, aber mir wurd halt auch massiv gedroht von dem Typen mit Bußgeld und so. Und da bin ich halt weich geworden, was definitiv ein Fehler war.

> Wenn man die Sache allerdings nach dem „gesunden Menschenverstand“ betrachtet, dann bist du mit deiner Ansicht natürich richtig. Die abGEZockt hätte wissen müssen, dass ohne RF-Nr. keine Befreiung vond er Stadt erteilt werden kann, weil die die brauchen. Ergo wäre es nur logisch, da beide Sachen gleichzeitig beantrgt worden sind, die Befreiung in Verbindung mit der Anmeldung zu sehen und folglich die Befreiung ab Anmeldung zu akzeptieren (aber das bringt der GEZ keine Kohle ein).

Die Befreiung habe ich erst nach Erhalt der Teilnehmernummer beantragt (08.11.10), mit dem Vermerk, dass es aufgrund bis zum Datum fehlender Teilnehmernummer bisher nicht zum Antrag kommen konnte und somit rückwirkend zu betrachten ist.
Das mit der Beratungshilfe etc. wusste ich, wäre nicht das erste Mal. :smile: Aber ich hab eigtl noch die Hoffnung, dass es ohne geht. Was ich mir bei diversen Berichten aber nicht vorstellen kann.

> Jedenfalls hat die abGEZockt in deinem Falle keine Chance, dich um die Kohle zu erleichtern, da du ausserdem auch von deinem Verdienst her unter (

Hallo Pierre,
Wäre es da nicht eigtl in der Pflicht des Beauftragten, mich über sowas aufzuklären?

mh ja das sehe ich ein, aber mir wurd halt auch massiv gedroht von dem Typen mit Bußgeld und so. Und da bin ich halt weich geworden, was definitiv ein Fehler war.

Die Befreiung habe ich erst nach Erhalt der Teilnehmernummer beantragt (08.11.10), mit dem Vermerk, dass es aufgrund bis zum Datum fehlender Teilnehmernummer bisher nicht zum Antrag kommen konnte und somit rückwirkend zu betrachten ist.

Das mit der Beratungshilfe etc. wusste ich, wäre nicht das erste Mal. :smile: Aber ich hab eigtl noch die Hoffnung, dass es ohne geht. Was ich mir bei diversen Berichten aber nicht
vorstellen kann.

d.h. egal was passiert, die können mich nicht um die knapp €72,00 erleichtern? Das wäre natürlich super. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dann würden die das Geld als Guthaben aufsparen, bis ich mit der Ausbildung fertig bin, dann kann ich ja zahlen. Weiß nur nicht ob das rechtens wäre.

Sebastian


Hallo Sebastian,
Da dir Rechtsbereatungshilfe nicht ganz fremd scheint, wäre es vielleicht ganz gut, trotzdem im vorliegenden Fall darauf zurück zugreifen. Dann würdest du jedenfalls nichts falsch machen und die abGEZockt weiss gleich, woran sie ist und dass du nicht einstampfen lässt von denen.
Du hast selbst eingesehen, dass es ein Fehler war, dich von denen unter Druck setzten und einschüchtern zu lassen.
Damit dir künftig keiner deren Stasimitarbeiter auf die Bude rückt und Stress macht, hier das Heilmittel:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…

Runterladen, ausdrucken und aussen vor die Wohnungstür/ggf. Haustür an die innere Scheibe.
Lt. Urteil des Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) ist ein solches Hausverbot für die abGEZockt-Schergen vollumfanglich verpflichtend und die machten sich strafbar, wenn sie dagegen trotzdem verstossen :smile:

Zu deinen weiteren Fragen dann folgendes:
natürlich hätte es der ab GEZockt gut angestanden, dich aufzuklären, aber das ist natürlich nicht in deren Interesse. Du könntest dich ja selber irgendwie schlau machen…
Eine Rechtspflicht besteht jedenfalls für die abGEZockt nicht, dich besonders auch über derartige ‚Feinheiten‘ aufzuklären (da könnte denen ja bare Kohle verloren gehen).

Solange du jedenfalls in der Ausbildung bist, kann dir die abGEZockt keine Kohle abgreifen.
Für die nächsten zwei Jahre?
Und bis dahin hast du ja reichlich Zeit genug, dich gelegentlich auch mal wieder abzumelden :smile: z.B. Geräte gehen halt mal kaputt und werden entsorgt und wenn man dann keine mehr hat… Ohne Geräte keine Gebühren.

Ausserdem, wenn die abGEZockt etwas behauptet, muss sie auch den Beweis dafür antreten - nicht umgekehrt. Und Hausverbote schützen vor kriminellen Elementen an der Haustür.
Rein formalrechtlich wäre das schon rechtens, wenn die warten, bis du die Ausbildung beendet hast und dann versuchen, die Kohle abzugreifen. Dann muss man denen eben diese Möglichkeit nehmen. Das geht auch weitgehend ganz legal, in dem man sich richtig wehrt und nicht wartet, bis kassieren wollen.

Ich spreche da überigens aus Erfahrung in einem ähnlich gelagerten Fall, wo die abGEZockt über 150 Euro abgreifen wollte, keine Tricks Druckmittel gescheut hat, abere letztlich nicht einen einzigen Cent in die Finger gekriegt hat - lach.

In diesem Sinne
Pierre Mensah

Re^5: GEZ Zahlung? Teilnehmernummer zu spät bekommen
Hallo Sebastian,
gegebenenfalls kannst du mich auch über die in meiner „Visitenkarte“ [http://www.wer-weiss-was.de/app/service/bcard/N663Fq…] genannte Mailaddi direkt erreichen.

Pierre Mensah