Hallo!
Habe mich für den 01.08.2010 bei der GEZ angemeldet, bin Azubi und bekomme BAB, von daher bin ich eigtl von der Zahlung befreit. Leider hat mir die GEZ erst Anfang November die Anmeldebestätigung zukommen lassen, in der meine Teilnehmernummer vermerkt ist (zuvor hatte ich keine bekommen). Da für den Befreiungsantrag die Teilnehmernummer verlangt wird, habe ich halt auf die Auskunft gewartet und jetzt wo ich sie bekommen habe direkt die Befreiung über die Stadt an die GEZ schicken lassen.
- Frage: Müsste ich den Zeitraum August - November 2010 zahlen, weil ich mich nicht habe befreien lassen oder kann ich dagegen vorgehen?
Zudem bekam ich heute (09.11.10) von der GEZ die erste Zahlungsaufforderung für August mit dem Vermerk „Ihre Rundfunkgebühren sind am 08.11.10 fällig“. Weder im Schreiben noch auf dem Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt wurde, nur das Buchungsdatum: 03.11.10.
- Frage: Falls Mahngebühren anfallen sollten, kann ich
irgendwie dagegen vorgehen? Immerhin habe ich den Brief erst einen Tag nach Ende der Frist erhalten.
Danke schonmal für Hilfe 
Liebe Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
zu deiner Frage: im Prinzip ja, müsstest du zahlen, wenn es nach denen von der abGEZockt geht (weil die nunmal hemmungslos und absolut raffgierig sind).
Du wärest schlau gewesen, wenn du denen zugleich mit der Abmeldung entweder direkt die Befreiung beantragt hättest, bzw. auch auf dem Anmeldeformular angekreuzt hättest „wird nachgereicht“. Dann wäre das als schonmal „vorläufig“ anzusehen. Denn wenn die Bestätigung der Stadt noch nicht hattest, aber diese schon beantragt war, kannst du ja nix dafür, wenn der Zettel verspätet bei dir eingeht.
Das wird die abGEZockt aber wenig interessieren, weil die auf Kohle aus sind.
Macht aber auch nix. Du darfst dich halt nicht einschüchtern lassen. Teile denen nochmals ausdrücklich mit, dass du die Gründe der Verzögerung nicht zu vertreten hast, sondern die GEZ selbst, da die die Anmeldebestätigung mit der Rundfunkteilnehmer-Nr., erst nach einem Monat geschickt haben und du wegen Fehlen dieser RF-Kenn-Nr. nicht in der Lage warst, früher den Befreiungsantrag bei deine Stadtverwaltung zu beantragen (da die zwingend die RF-Nr. dazu brauchen). Die Befreiungsvoraussetzungen haben bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bestanden.
Das wird die GEZ zwar auch nicht interessieren, da die darauf rumreiten werden, dass eine „rückwirkende Befreiung“ nicht möglich sei.
Lasse dich aber davon nicht irritieren.
Fakt ist: a) du bis Azubi und bei dir ist daher eh nix zwangsweise zu holen,
b) du hast deine Anträge soch rechtzeitg und unverzüglich gestellt, wie es dir möglich war.
Fazit: auch wenn die abGEZockt auf Zahlung für den 1. Monat bestehen bleibt - die sollen doch sehen, wo sie bleiben, von dir gibt es nix.
Die werden dir dann zwar die üblichen Drohbriefe schreiben, aber die solltest Du getrost irgnorieren und trotzdem nicht nachgeben oder gar zahlen.
Lasse dich nur nicht von denen bei der abGEZockt bequatschen oder weichreden (schliesslich hast du nix zu verschenken und musst für deinen mageren Azuiblohn richtig arbeiten.
Tipp: Schreibe denen Deine Antwort mit Einschreiben und hebe den Einschreibezettel der Post gut auf!
Die ab GEZockt wird sicherlich nicht kampflos aufgeben - du aber auch nicht. Denn wirklich können können die dir ja auch nix.
Und Mahgebühren sollten dich auch wenig interessieren, denn die kriegen die von der abGEZockt sowieso nie (ist halt immer so: was die wollen und was die dann evl. kriegen - oder eher auch nicht - ist zweierlei.
Sollest du weitere Fragen oder diesbezüglich aktuelle Stressituationen haben, einfach wieder melden.
Merke: were erst zahlt und dann fragt ist selber schuld!
Guckst du hier:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
und hier:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/08…
Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah