Man gehe von folgendem Szenario aus:
Man hat sich bei der GEZ angemeldet. Man ist Azubi und bekommt BAB -> man ist von der Zahlung befreit. Man bekommt die Anmeldebestätigung und somit die Teilnehmernummer erst nach drei Monaten mitsamt der ersten Zahlungsaufforderung. Im Befreiungsantrag wird nach der Teilnehmernummer gefragt. Der Befreiungsantrag wird prompt ausgefüllt und abgeschickt.
Frage: Müsste man die drei bzw. vier Monate, in denen man seine Teilnehmernummer nicht mitgeteilt bekam, trotzdem zahlen? Oder kann man dagegen vorgehen?
Auf der Zahlungsaufforderung steht ein Vermerk, z.B. „Ihre Rundfunkgebühren sind am xx.xx.xx fällig“, der Brief kam aber erst einen Tag DANACH an. Weder im Schreiben noch auf dem Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt wurde, nur das Buchungsdatum: Fünf Tage vor der Fälligkeit.
Frage: Falls Mahngebühren anfallen sollten, kann man irgendwie dagegen vorgehen? Immerhin kam der Brief erst NACH dem Datum der Fälligkeit an.
Man gehe von folgendem Szenario aus:
Man hat sich bei der GEZ angemeldet. Man ist Azubi und bekommt
BAB -> man ist von der Zahlung befreit. Man bekommt die
Anmeldebestätigung und somit die Teilnehmernummer erst nach
drei Monaten mitsamt der ersten Zahlungsaufforderung. Im
Befreiungsantrag wird nach der Teilnehmernummer gefragt. Der
Befreiungsantrag wird prompt ausgefüllt und abgeschickt.
Meine Frage dazu: Wenn man nicht rundfunkgebührenpflichtig ist, wieso meldet man sich dann überhaupt an?
Frage: Müsste man die drei bzw. vier Monate, in denen man
seine Teilnehmernummer nicht mitgeteilt bekam, trotzdem
zahlen? Oder kann man dagegen vorgehen?
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind rückwirkende Befreiungen nicht möglich.
Mein Kommentar dazu: Heute schon abGEZockt?
Auf der Zahlungsaufforderung steht ein Vermerk, z.B. „Ihre
Rundfunkgebühren sind am xx.xx.xx fällig“, der Brief kam aber
erst einen Tag DANACH an. Weder im Schreiben noch auf dem
Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt
wurde, nur das Buchungsdatum: Fünf Tage vor der Fälligkeit.
Die Frist verstreicht erst 2Wochen nach ERHALT des Briefes. Ein genanntes Datum des Briefes ist nichtig. Dies soll nur Druck und Panik erzeugen damit man möglichst schnell überweist ohne weitere Schritte zu unternehmen. Das hat System bei denen. Die GEZ-Kritiker behaupten sogar die GEZ würde ihre Briefe vorsätzlich zurückdatieren oder verschleppen, was leider noch nicht nachgewiesen werden konnte.
Frage: Falls Mahngebühren anfallen sollten, kann man
irgendwie dagegen vorgehen? Immerhin kam der Brief erst NACH
dem Datum der Fälligkeit an.
Nein, es fallen keine Mahngebühren an wegen der genannten 2Wochen Frist.
Falls die doch welche erheben einfach Widerspruch dagegen erheben.
Wobei sich die Frage stellt was schwerer wiegt. Die Mahngebühren oder das Porto mit Arbeitszeit. Auch hier wieder: Das hat System.
Danke schonmal für Hilfe
Bitte schön
Warum hat man den Befreiungsantrag nicht im selben Umschlag wie die Anmeldung verschickt?
Hoffentlich wurde der Befreiungsanträge per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Abmeldungen und Befreiungsanträge gehen bei denen auf dem Postweg „zufällig“ öfter mal verloren.
Meine Frage dazu: Wenn man nicht rundfunkgebührenpflichtig
ist, wieso meldet man sich dann überhaupt an?
Sagen wir, man hat sich an der Tür breittreten lassen aufgrund von Drohungen und eigenem Nichtwissen.
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind rückwirkende
Befreiungen nicht möglich.
Mein Kommentar dazu: Heute schon abGEZockt?
Im Prinzip ist es ja nicht „rückwirkend“ im eigentlichen Sinne. Die Teilnehmernummer wurde erst drei Monate nach der Anmeldung ausgehändigt, von daher müsste es doch eigtl kein eigenes Verschulden sein und somit nicht rechtens?
Die Frist verstreicht erst 2Wochen nach ERHALT des Briefes.
Ein genanntes Datum des Briefes ist nichtig. Dies soll nur
Druck und Panik erzeugen damit man möglichst schnell überweist
ohne weitere Schritte zu unternehmen. Das hat System bei
denen. Die GEZ-Kritiker behaupten sogar die GEZ würde ihre
Briefe vorsätzlich zurückdatieren oder verschleppen, was
leider noch nicht nachgewiesen werden konnte.
ok, danke
Nein, es fallen keine Mahngebühren an wegen der genannten
2Wochen Frist.
Falls die doch welche erheben einfach Widerspruch dagegen
erheben.
Wobei sich die Frage stellt was schwerer wiegt. Die
Mahngebühren oder das Porto mit Arbeitszeit. Auch hier wieder:
Das hat System.
Und wieder danke
Warum hat man den Befreiungsantrag nicht im selben Umschlag
wie die Anmeldung verschickt?
Der GEZ Typ ging einfach nach der Anmeldung, ohne eine Teilnehmernummer da zu lassen. Für die Befreiung wird diese aber benötigt. Drei Monate später kam diese Teilnehmernummer an, am nächsten Tag wurde die Befreiung per Stadt abgeschickt.
Hoffentlich wurde der Befreiungsanträge per Einschreiben mit
Rückschein verschickt.
Abmeldungen und Befreiungsanträge gehen bei denen auf dem
Postweg „zufällig“ öfter mal verloren.
Die Dame beim Einwohnermeldeamt hat den Namen, das Anliegen u. die Unterlagen der Person im Beisein der Person im PC vermerkt. Die Stadt sammelt Schreiben von Bürgern an die GEZ und schickt sie zusammen heraus. Von daher steht es bei denen im System, wann die Befreiung eingegangen ist und wann abgeschickt wurde. Das müsste vor Gericht eigtl reichen, oder?
Man gehe von folgendem Szenario aus:
Man hat sich bei der GEZ angemeldet. Man ist Azubi und bekommt
BAB -> man ist von der Zahlung befreit. Man bekommt die
Anmeldebestätigung und somit die Teilnehmernummer erst nach
drei Monaten mitsamt der ersten Zahlungsaufforderung. Im
Befreiungsantrag wird nach der Teilnehmernummer gefragt. Der
Befreiungsantrag wird prompt ausgefüllt und abgeschickt.
Meine Frage dazu: Wenn man nicht rundfunkgebührenpflichtig
ist, wieso meldet man sich dann überhaupt an?
Damit man nicht später irgendwann erwischt wird. Dann ist es nämlich zu spät für einen Befreiungsantrag. Gut, du musst das ja nicht zahlen, sondern der OP.
Frage: Müsste man die drei bzw. vier Monate, in denen man
seine Teilnehmernummer nicht mitgeteilt bekam, trotzdem
zahlen? Oder kann man dagegen vorgehen?
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind rückwirkende
Befreiungen nicht möglich.
Mein Kommentar dazu: Heute schon abGEZockt?
Mein Kommentar dazu: Schon mal was von „Vorsorglicher Antragstellung“ gehört? Auf der GEZ-Webseite direkt bei Gebührenbefreiung erklärt.
Auf der Zahlungsaufforderung steht ein Vermerk, z.B. „Ihre
Rundfunkgebühren sind am xx.xx.xx fällig“, der Brief kam aber
erst einen Tag DANACH an. Weder im Schreiben noch auf dem
Briefumschlag ist ersichtlich, wann der Brief abgeschickt
wurde, nur das Buchungsdatum: Fünf Tage vor der Fälligkeit.
Die Frist verstreicht erst 2Wochen nach ERHALT des Briefes.
Ein genanntes Datum des Briefes ist nichtig. Dies soll nur
Druck und Panik erzeugen damit man möglichst schnell überweist
ohne weitere Schritte zu unternehmen. Das hat System bei
denen. Die GEZ-Kritiker behaupten sogar die GEZ würde ihre
Briefe vorsätzlich zurückdatieren oder verschleppen, was
leider noch nicht nachgewiesen werden konnte.
Sagt wer? Steht wo?
Der Brief ist eine Erinnerung, es bestimmt nicht den Fälligkeitstag. Der liegt nämlich schon fest. Auch ohne einen Brief. Wird übrigens regelmässig hier im Rechtsbrett erklärt.
Aber soll der OP ruhig dagegen klagen. GEZ-Profis werden dann anschliessend bestimmt erklären können, wie die GEZ die Richter bestochen hat und gewinnen konnte.
Da mein Originalposting gegen eine Regel verstoßen hat,wofür ich mich entschuldige, ich versuche mich zu bessern, hier die korrigierte Version:
Mein Kommentar dazu: Schon mal was von „Vorsorglicher
Antragstellung“ gehört? Auf der GEZ-Webseite direkt bei
Gebührenbefreiung erklärt.
Auch für eine vorsorgliche Antragsstellung benötigt man seine eigene
Teilnehmernummer, die der OP aber bis dato einfach nicht zugeschickt
bekommen hat.
Sagt wer? Steht wo?
Der Brief ist eine Erinnerung, es bestimmt nicht den
Fälligkeitstag. Der liegt nämlich schon fest. Auch ohne einen
Brief. Wird übrigens regelmässig hier im Rechtsbrett erklärt.
Komisch, dass die GEZ den allerersten Brief einen Tag nach der
angeblichen Fälligkeit verschickt hat. Soweit zum Thema
Regelmäßigkeit.
Danke für Deinen Beitrag
PS: Arbeitest Du rein zufällig für die?