Hallo !
Angenommen : Ein Ehepaar hat ein Haus im Süden Deutschlands und eine Ferienwohnung im Norden Deutschlands ( als Zweitwohnung angemeldet - Zweitwohnungssteuer wird von beiden bezahlt ).
Jetzt nehmen wir weiter an : Die GEZ im Süden würde auf den Mann laufen - und die GEZ im Norden auf die Frau .
Ein entsprechendes Abmeldungsformular wurde ausgefüllt ( für die zweite Wohnung ) -und man musste hierauf auch eintragen, wer der „Hauptrundfunkträger“ ist ( also wer die RF-Gebühren am ersten Wohnsitz bezahlt ).
Angenommen : die GEZ hat ein Ablehnungsschreiben geschickt, mit der Begründung, daß der Zweitwohnungssnehmer mit dem Hauptrundfunksträger übereinstimmen muss - also beide Vertragsnehmer müssten ein und dieselbe Person sein .
Jetzt habe ich hierzu schon einiges gelesen - finde aber nicht durch …
Es wird von Hälfte /Hälfte geschrieben - und Daten unter Umständen ändern …
Kann mich jemand - was Zweitwohnung und GEZ angeht - mal aufklären ?
Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde wurde beigefügt?
Es heißt nicht GEZ (hieß es genau genommen noch nie), sondern Rundfunkbeitrag. Und dazu schreibt hier jemand ein paar interessante Hinweise:
Formular gibt es dann hier:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html
Was bringt - qualitativ dieser „klein-klein“-Hinweis : es heisst nicht GEZ ?
Generell mal Danke für die Antwort !
Das Formular HAAAAAAAABE ich ausgefüllt und mit allem drum und dran ( Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes ) an die die BEITRAGSSERVICE gesandt.
Auf diesem Formular muss man den Beitragszahler der Hauptwohnung angeben - eben mein Mann.
Da am Zweitwohnsitz ICH gezahlt habe, ist es mit der Begründung abgelehnt worden, daß der Hauptzahler und Nebenzahler nicht ein und dieselbe Person sind - beide also voll zahlen müssen !
Das bringt bessere Treffer beim googeln. Probier’s aus.
Tja - genau zu diesem Problem habe ich dir den ersten Link genannt. Lesen musst du schon selber.
Egal wie dieser Verein heißt und wenn er saugstark und teuer genannt wird, …
Die Lösung steht in der Begründung vom Bundesverfassungsgericht … befreit wird der, der Erst- und Zweisitz auf dem gleichen Namen hat …
Erstsitz: Max Mustermann…
Zweisitz: Erna Mustermann…
1.) Abmelden … Erna Mustermann
2.) Anmelden… Max Mustermann …
„…Dabei darf dieselbe Person jedoch für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu mehr als einem insgesamt vollen Beitrag herangezogen werden…“
Zitat: Bundesverfassungsgericht - Homepage - Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß