Tach, weiß nich, ob ich hier richtig bin, denk schon:
Also, Person A ist volljährig und wohnt im elterlichen Haushalt B. (A hat also de facto keinen eigenen Haushalt.) B zahlt GEZ; muss A zusätzlich zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
mfg Topper
Tach, weiß nich, ob ich hier richtig bin, denk schon:
Also, Person A ist volljährig und wohnt im elterlichen Haushalt B. (A hat also de facto keinen eigenen Haushalt.) B zahlt GEZ; muss A zusätzlich zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
mfg Topper
Hallo,
Tach, weiß nich, ob ich hier richtig bin, denk schon:
[MOD] Satz wegen Verschiebung gelöscht.
Also, Person A ist volljährig und wohnt im elterlichen Haushalt B. (A hat also de facto keinen eigenen Haushalt.) B zahlt GEZ; muss A zusätzlich zahlen?
entscheidend ist, ob A ein(en) Radio, Autoradio, TV oder PC hat; nicht, ob er einen Haushalt hat.
Gruß
Woody
mit Steuern hat die GEZ nichts zu tun.
…davon habe ich im UP nichts gelesen.
Also, Person A ist volljährig und wohnt im elterlichen Haushalt B. (A hat also de facto keinen eigenen Haushalt.) B zahlt GEZ; muss A zusätzlich zahlen?
entscheidend ist, ob A ein Radio, Autoradio, TV oder PC hat.
Hallo,
was ist, wenn das alles Zweitgeräte der Eltern sind und Halter des Autos ebenfalls ein Elternteil ist?
Gruß:
Manni
Man muss pro Gerät zahlen.
Hallo
nach dem, was ich weiß, muss man pro Gerät zahlen.
Hat also Papa 2 TV-Geräte, eines im Wohn- das andere im Jugendzimmer, dann muss er auch 2x GEZ zahlen.
Hat Sohnemann ein eigenes Radio im Auto, muss er auch zahlen.
Wir sind von der GEZ befreit, jedoch finden wir das Verhalten der GEZ-Drücker derart provokativ, dass unser Anwalt einmal im Jahr ein Schreiben an die GEZ sendet, die der GEZ und deren freiberuflichen Mitarbeitern, die in diesem Jahr die Region betreuen, Hausverbot erteilt.
GEZ ist eine wichtige Abgabe, da sie die Freiheit der wichtigen Medien noch gewährleistet.
Wenn man das in den USA betrachtet und analysiert, weiß man, was ich meine. Dort geht’s ab wie Schmidts Katze, 20 Jahre USA und du bist ein anderer Mensch…
(Meine Meinung.)
Bin kein Profi.
Daniel
Hallo
was ist, wenn das alles Zweitgeräte der Eltern sind
Es kommt darauf nicht an, sondern: Wem steht das Gerät zur Verfügung – sprich: Wer wohnt in dem Zimmer?
Der zahlt.
und Halter des Autos ebenfalls ein Elternteil ist?
Im Prinzip genauso, wobei der Nachweis der Nutzungsberechtigung schwieriger ist.
Gruß
HaweThie
Hallo,
Es kommt darauf nicht an, sondern: Wem steht das Gerät zur Verfügung – sprich: Wer wohnt in dem Zimmer?
Der zahlt.
Nööö,
was ist denn, wenn die Eltern in dem Zimmer ebenfalls fernsehen? Es ist dann ein Zweitgerät der Eltern, für das sie nicht zahlen müssen.
und Halter des Autos ebenfalls ein Elternteil ist?
Im Prinzip genau so, wobei der Nachweis der Nutzungsberechtigung schwieriger ist.
Seh ich anders. Ist Zweitauto des Halters. Wieso sollte man da noch etwas nachweisen?
Gruß:
Manni
Hi,
nach dem, was ich weiß, muss man pro Gerät zahlen.
nein, man muss nicht pro Gerät zahlen.
Hat also Papa 2 TV-Geräte, eines im Wohn-, das andere im Jugendzimmer, dann muss er auch 2x GEZ zahlen.
Ebensowenig. Papa zahlt einmal. Ist das Gerät im Jugendzimmer im Sinne der GEZ gebührenpflichtig, weil z. B. der Sohnemann eigenes Einkommen hat, dann muss der Sohnemann zahlen, nicht der Papa.
Allerdings: Wenn Papa selbständig ist, dann muss er ggf. für sein Auto, für seinen Geschäfts-PC oder TV im Arbeitszimmer zahlen.
Hat Sohnemann ein eigenes Radio im Auto, muss er auch zahlen.
In diesem Fall, wie schon von den anderen genannt, müsste der Sohnemann immer zahlen, auch für den Fernseher in seinem eigenen Raum.
Gruß
norsemanna
Was ist denn, wenn die Eltern in dem Zimmer ebenfalls fernsehen? Es ist dann ein Zweitgerät der Eltern, für das sie nicht zahlen müssen.
Ich würd’s nicht riskieren.
Ein Zimmer für den Nachwuchs ist ein Zimmer für den Nachwuchs – unabhängig davon, dass die Eltern evtl. mal dort mitschauen.
Das Gerät steht hauptsächlich dem Nachwuchs zur Verfügung.
und Halter des Autos ebenfalls ein Elternteil ist?
Im Prinzip genau so, wobei der Nachweis der Nutzungsberechtigung schwieriger ist.
Seh ich anders. Ist Zweitauto des Halters. Wieso sollte man da noch etwas nachweisen?
Hier läge die Nachweispflicht bei der GEZ.
CU
HaWeThie
Hallo,
Also, Person A ist volljährig und wohnt im elterlichen Haushalt B. (A hat also de facto keinen eigenen Haushalt.) B zahlt GEZ; muss A zusätzlich zahlen?
Schauen wir doch mal, was die GEZ dazu sagt:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html (Punkt 13)
Viele Grüße
Kati
Das ist die einzige sinnvolle Antwort hier. * (owt
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html (Punkt 13)
Was ist denn, wenn die Eltern in dem Zimmer ebenfalls fernsehen? Es ist dann ein Zweitgerät der Eltern, für das sie nicht zahlen müssen.
Ich würd’s nicht riskieren.
Ein Zimmer für den Nachwuchs ist ein Zimmer für den Nachwuchs
– unabhängig davon, dass die Eltern evtl. mal dort mitschauen.
Das Gerät steht hauptsächlich dem Nachwuchs zur Verfügung.
icvh habe eine einwende, was machst du, wenn das gerät in einen zwischen raum steht wo man sich ab und zu trifft?
Ebenfalls ist es so, dass der Eigentumsnachweis, der der Sache Angehört den Inhaber bestimmt (afaik)
und Halter des Autos ebenfalls ein Elternteil ist?
Im Prinzip genau so, wobei der Nachweis der Nutzungsberechtigung schwieriger ist.
Seh ich anders. Ist Zweitauto des Halters. Wieso sollte man da noch etwas nachweisen?
Hier läge die Nachweispflicht bei der GEZ.
Eigentümer des Fahrzeuges ist jener, der im Brief Eingetragen ist.
Somit auch Eigentümer des RAdios
und somit auch, wenn er auf papi zugelassen ist, er zahlepflichtig 
Auch wenn der Sohn der Überwiegende Benutzer wäre…
CU
HaWeThie
so hab ich das mal verstanden als mein Vater noch lebte, als er der GEZ Erklärte, wie nah man an unser Eigentum noch Ran treten dürfe 