Gezahlt & nicht geliefert -> Was tun?

Liebe Fachwelt!

Ich hoffe, die Frage wurde nicht schon zu oft diskutiert, allerdings bin ich in FAQ und Artikelsuche nicht fündig geworden. Hier also das Problem:

Ich ersteigere einen Artikel bei Ebay und zahle pünktlich (Überweisung etwa 2 Tage nach Auktionsende verbucht). Dann bekomme ich eine Versandbestätigung, danach bricht jedoch der Kontakt mit dem Verkäufer ab. Das alles ist jetzt einen Monat her und ich habe bei Ebay „Unstimmigkeiten online klären“ durchgeführt.
Ich habe das so verstanden, dass Ebay mir unter Umständen einen Teilbetrag zurück erstattet, dann jedoch nichts weiter unternimmt bzw. unternehmen kann. Mit dem Verkäufer ist wie gesagt kein Kontakt.
Was kann ich jetzt noch tun? Strafanzeige wegen Betrugs, zivilrechtliche Klage, etc.?

Vielen Dank für Antworten!
SL

P.S. Ich hoffe, das wird nicht als Bitte um eine Rechtsberatung ausgelegt, zumal es um einen allgemeinen Sachverhalt geht!

Hallo,

wie meinst du „Kontakt mit VK bricht ab“? Antwortet er/sie nicht auf Mails? Hast du keine VK Adresse erhalten? Manche VK arbeiten mit einem eigenen Versandsystem in dem deren Adresse steht inkl. Telefonnummer. Hast du da mal angerufen? Was hast du bisher versucht den VK zu erreichen? Welche Versandart war angeboten und welche hast du gewählt? Kann dein Päckchen verloren gehen weil es nicht versichert war und du etwas Geld sparen wolltest (dann hat der VK keine Schuld)? Mir sind das ein wenig magere Infos von dir.

Diese Unstimmigkeiten klären ist nur eine Möglichkeit sich zu äussern, die Aufforderungen dazu muss der VK per Mail erhalten, aber es zwingt ihn niemand zu antworten. Ebay hält sich da ziemlich zurück inzwischen.

Wenn du schon an eine Klage denkst, wie hoch war denn der Warenwert? Ich würde das erst machen, wenn es ein Betrag weit über 19,85 Eur war und auch dazu brauchst du eine Adresse.

Mir wurde auch mal wegen einem Wollknäul im Wert von ca. 3 Euro Klage angedroht (der Knäul wog nicht 50gr., sondern 42gr. ich Betrüger), mit sowas drohen viele, aber obs wirklich was bringt…

Gruß
Helena

Genauere Infos
Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Hier nun die genaueren Infos:

Der VK reagierte nicht auf Emails. Es handelt sich um einen privaten Verkäufer. Eine Telefonnummer habe ich leider nicht (schon in allen möglichen Telefonbüchern gesucht… Kann die Auskunft helfen?), jedoch die Adresse. Ich habe noch nicht versucht einen Brief oder dergleichen über den Postweg zu versenden.

Angeboten war versicherter Versand. Versendet sollte direkt nach Zahlungseingang werden.

Warenwert liegt bei ca. 550€. Es ging um einen Computer.

Ich hoffe, dass hilft weiter!

Vielen Dank für weitere Antworten!

Mulog

Ich find die FAQs schon aussagekräftig:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Und gibt noch anderen, wenn VK sich nicht meldet.

Wenn de rechtlich gegen ihn vorgehen willst bring ihn erstmal in den Verzug.

Eine Mahnung Ware bis xx.xx.2006 zu liefern (mind. 10 Tage Frist… 14 sind üblich), oder einen Beleg zu liefern das Ware abgeschickt wurde (wenn versichert müsste er sich an die Post wenden). Wenn bis zu dem Datum nix passierte kannste wenn de magst vom Vertrag zurück treten und dein Geld zurück verlangen. Wenn de das willst am besten gleich mit in die erste Mahnung reinschreiben, falls Ware nicht geliefert wurde Vertragsrücktritt und Rückzahlung von xxx,- € auf Konto soundso bis zum xx.xx.2006 (7 Tage Frist), sonst behälst du dir vor rechtliche Schritte einzuleiten.
(Bei der Summe wohl nachvollziehbar)

So das schickste als Einwurf Einschreiben, somit kann es dir nicht passieren das er die Annahme von nem Einschreiben anlehnt (wie bei normalem Einschreiben).
Beleg aufbewahren als Nachweis.

Wenn die Fristen fruchtlos verstreichen ist er im Verzug.
Dann kannste zum Anwalt gehen.
Oder füllst selbst einen Mahnbescheid aus und schickst diese zu seinem Amtsgericht.
Kannst auch ein Inkassobüro beauftragen (sind quasi Schuldeneintreiber).

Deine Aufwandskosten kannste ihm auch auf seine Rechnung setzen.

MfG
Lilly

Hi Lilly,

danke für deine Ausführungen, das würde ich so auch machen.

Deine Aufwandskosten kannste ihm auch auf seine Rechnung
setzen.

Ja, das kannst du. Er muss sie nicht zahlen! Wenn du diese Aufwände nachher noch extra einklagen musst, wird die Sache unrentabel und meißtens bleibst du drauf sitzen. Aber einen Versuch isses wert!

Gruß
Helena

Hi

Deine Aufwandskosten kannste ihm auch auf seine Rechnung
setzen.

Ja, das kannst du. Er muss sie nicht zahlen! Wenn du diese
Aufwände nachher noch extra einklagen musst, wird die Sache
unrentabel und meißtens bleibst du drauf sitzen. Aber einen
Versuch isses wert!

Eigentlich muss er doch wenn ich mich nicht irre… wäre sont ja auch unfair… lass die andere Seite doch klagen denn sie trägt ja die Kosten :wink:
Steht irgendwo im BGB. Müsste man im Rechtsbrett fragen (glaube http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html und http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html sehen aber passend aus).
Wenn er nicht will, klar musst du da klagen… anders als übers Gesetz kann man keinen Menschen legal zu was zwingen.
Wie wenn er das Geld oder Ware nicht rausgeben will (was ja der Fall zu sein scheint)… geht auch nur übers Gesetz :confused:

Einzige Stein der mir einfällt (außer natürlich den Stress und Zeit) wäre das er keine Kohle hat.

Ich glaub in diesem Fall hier würde ich nen Inkassobüro beauftragen (hätte keine Lust mir selbst den Stress zu machen). Die setzen ihre Gebühren dann auch noch gleich auf die Rechnung an ihm drauf. Und wer nicht zahlt kriegt Ärger mitm Anwalt was auch das Inkassobüro beauftragt. Manche sind ganz schön dreist, was ja nur im Interesse vom Gläubiger sein kann.

MfG
Lilly