Hallo!
folgendes hypothetisches Szenario: Ein Kleinstgewerbe bekommt
solch einen gefakten Brief von einem Gewerberegistrat…
Was ist daran ein Fake? Der Brief ist echt, das beworbene Gewerberegister gibt es tatsächlich und Gewerbetreibende können sich dort wirklich registrieren lassen. Ist doch eine tolle Dienstleistung, um das eigene kleine Gewerbe bis nach Hintertupfingen bekannt zu machen 
Alles ist in bester Ordnung. Möglicherweise gibt es kleinere Schwachstellen. So mag es zutreffen, dass kaum jemand das Register kennt und der Nutzen eines Eintrags eher begrenzt ist, aber auch die Gelben Seiten und Facebook sind mal klein angefangen. Der Brief sah nach Meinung des Beschwerdeführers irgendwie offiziell aus? Natürlich, ist ja auch alles offiziell, das Gewerberegistrat ist ein offiziell registriertes Unternehmen, Schwarzarbeit wird dort jedenfalls nicht betrieben. Selbstredend geht man davon aus, dass der sich nun unzufrieden zeigende Kunden als Kaufmann - na gut, Minderkaufmann - in seinem Geschäftsbetrieb daran gewöhnt ist, alltäglich Verträge abzuschließen und diese Verträge vor Abschluss inhaltlich zu prüfen.
Nun will der Kunde die Leistung, die er von unermüdlich schaffenden Gewerberegistrierern empfangen hat, nicht bezahlen. Faule Kunden gibt es leider auch unter Gewerbetreibenden immer wieder. Zum Glück gibt es ein bewährtes Verfahren, wie man solche zivilrechtlichen Forderungen gegen zahlungsunwillige Kunden nötigenfalls mit Hilfe von Gericht und Gerichtsvollzieher eintreibt. Nebenbei: Der Staatsanwalt interessiert sich für den ganzen Kram bis dahin überhaupt nicht, denn es handelt sich wie schon erwähnt um Zivilrecht.
Schier unglaublich, was es so alles gibt: Manche Leute, sogar Kaufleute, unterschreiben Verträge, ohne sie gelesen zu haben und zetern hinterher, betrogen worden zu sein. Betrug, so er sich denn nachweisen lässt, ruft den Staatsanwalt auf den Plan, der von Amts wegen tätig wird. Aber worin genau lag denn die Täuschung? Womöglich in Recyclingpapier und schlichter Aufmachung, wie so ähnlich auch der Schriftverkehr von Behörden aussieht? Kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sparsamkeit strafbar sein soll. Muss man neuerdings Geschäftspapiere wie elektronische Grußkarten ausstatten, so dass beim Auseinanderfalten ein Text ertönt, dass es sich nicht um Behördenpost handelt? Wohl kaum. Oder ist es plötzlich anstößig, dass der Auftraggeber nach Erteilung eines Auftrages an ehrbare Kaufleute irgendwann eine Rechnung bekommt?
Natürlich ahne ich, worum es geht. Aber zunächst einmal ist die Sache klar wie Kloßbrühe. Nur weil ein Register noch weithin unbekannt ist und der Eintrag mutmaßlich wenig Nutzen bringt, kann man gegen das Geschäftsmodell nicht vorgehen. Der Eindruck, es habe sich um Behördenpost gehandelt, sticht als Argument nicht wirklich. Eindrücke sind etwas sehr Subjektives und man darf von einem Geschäftsinhaber erwarten, dass er lesen kann, mag er mit der Phantasiebezeichnung „Kleinstgewerbe“ noch so sehr auf die Tränendrüse drücken, um zu suggerieren, er sei doch bloß ein ahnungsloser Privatmensch und gehöre deshalb unter eine schützende Käseglocke. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, ein Register mit kostenpflichtigen Einträgen zu betreiben. Dass manche Leute glauben, der Eintrag sei Pflicht - liebe Zeit, was die Leute so alles glauben … Außerdem wendet man sich nicht an Schulkinder oder debile Leute, sondern an Gewerbetreibende, die selber entscheiden können, warum und wem sie einen Auftrag erteilen.
Kurz und schlecht: Wer gegen einen der diversen Gewerberegistrierer vorgehen will, muss sich Stichhaltiges einfallen lassen. Man findet nur schwer einen tragfähigen Kanthaken. Betroffene können es drauf ankommen lassen, dem alsbald folgenden Mahnbescheid widersprechen und die Sache vor Gericht klären. Dabei muss man aber um die Schwächen der eigenen Position wissen.
Gruß
Wolfgang