Gezahlte Rechnung von gefakten Gewerberegistrat

Hallo,

folgendes hypothetisches Szenario: Ein Kleinstgewerbe bekommt solch einen gefakten Brief von einem Gewerberegistrat, die heutzutage sehr echt aussehen. Angenommen aus Unachtsamkeit wird so einen Schreiben ausgefüllt und zurückgeschickt. Ergebnis wäre ja dann, dass man eine saftige Rechnung über einige hundert Euro bekommt.

Wie könnte sich das „Opfer“ nun dagegenen wehren? Meines Wissens ist es ja so,  dass man (wenn man als Gewerbe das Schreiben ausgefüllt hat) nicht mehr aus dem Dilemma kommt.

Aber kann es wirklich sein, dass solche Krimonellen damit wirklich durchkommen würden? Kann man nicht im nachhinein dagegen machen?

Gruß
AXL

Servus,

der Trick bei solchen Angeboten ist, dass sie eben nicht „echt aussehen“: Sie imitieren nichts, was in dieser oder ähnlicher Form von irgendeiner Behörde käme oder kommen könnte.

Es gibt (außer dem Anbieter) in D kein „Gewerberegistrat“.

Es wird hier also nicht über irgendwas getäuscht - deswegen lässt sich dagegen auch auf dem Rechtsweg nichts unternehmen: Die Leistung, die dem Unterzeichner angeboten worden ist, hat er bekommen, und auch zu dem Preis, zu dem sie angeboten wurde. Kein Betrug, keine Täuschung.

Es ist in so einer Situation beim Start eines kleinen Unternehmens schmerzhaft, wenn man da auf einen Schlag auf ein paar hundert Euro verzichten muss, die man besser anders eingesetzt hätte. Aber jetzt nochmal die gleiche Summe als Rechtsanwaltshonorar oben drauf setzen, ohne dass das zu einem günstigeren Ergebnis führt, ist auch nicht so der Bringer.

Läbbe geht weider!

Schöne Grüße

MM

der Trick bei solchen Angeboten ist, dass sie eben nicht „echt
aussehen“: Sie imitieren nichts, was in dieser oder ähnlicher
Form von irgendeiner Behörde käme oder kommen könnte.

Hallo,

das stimmt nicht. Diese Angebote sehen aus wie ein offizielles, behördliches Schreiben, in dem man lediglich seine Anschrift bestätigen bzw. korrigieren muß. Da man bei oberflächlichem Durchlesen nicht erkennt, dass es sich dabei um ein teures Angebot zur Eintragung in eine völlig wertlose Datenbank handelt, hat man gute Chancen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Ein endgültiges Urteil dazu gibt es allerdings noch nicht, da die entsprechenden Gauner den Gang zum Gericht scheuen. Seitdem der Bundesgerichtshof solche Formularverträge für wettbewerbswidrig eingestuft hat, wurde noch keine einzige Klage auf Zahlung bei irgendeinem Gericht eingereicht.

Das beste Verhalten nach einer versehentlich geleisteten Unterschrift ist also, einfach nicht mehr reagieren. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass nach einigen psychologisch geschickt aufgemachten Mahnungen und Drohungen die Sache im Sande verläuft. Selbst nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides, gegen den man natürlich umgehend Widerspruch einlegen muß, wird die Angelegenheit gewöhnlich nicht weiter verfolgt. Das Risiko für die Gauner ist einfach zu groß, dass ihnen bei einem Gang zum Gericht, das Handwerk endgültig gelegt wird.

Gruß Ebi

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Hi,

tlw. echt genug, um zu täuschen. Was bereits die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dubiose-firma-…
Die Zivilgerichte urteilten unterschiedlich: http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/17025-Hinweise…

Sehr eindeutig urteilt das OLG Düsseldorf. Und auch der BGH.

Sooo schlecht stehen die Aktien von unachtsamen Getäuschten also nicht.

Gruß
vdmaster

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Hallo!

folgendes hypothetisches Szenario: Ein Kleinstgewerbe bekommt
solch einen gefakten Brief von einem Gewerberegistrat…

Was ist daran ein Fake? Der Brief ist echt, das beworbene Gewerberegister gibt es tatsächlich und Gewerbetreibende können sich dort wirklich registrieren lassen. Ist doch eine tolle Dienstleistung, um das eigene kleine Gewerbe bis nach Hintertupfingen bekannt zu machen :smile:

Alles ist in bester Ordnung. Möglicherweise gibt es kleinere Schwachstellen. So mag es zutreffen, dass kaum jemand das Register kennt und der Nutzen eines Eintrags eher begrenzt ist, aber auch die Gelben Seiten und Facebook sind mal klein angefangen. Der Brief sah nach Meinung des Beschwerdeführers irgendwie offiziell aus? Natürlich, ist ja auch alles offiziell, das Gewerberegistrat ist ein offiziell registriertes Unternehmen, Schwarzarbeit wird dort jedenfalls nicht betrieben. Selbstredend geht man davon aus, dass der sich nun unzufrieden zeigende Kunden als Kaufmann - na gut, Minderkaufmann - in seinem Geschäftsbetrieb daran gewöhnt ist, alltäglich Verträge abzuschließen und diese Verträge vor Abschluss inhaltlich zu prüfen.

Nun will der Kunde die Leistung, die er von unermüdlich schaffenden Gewerberegistrierern empfangen hat, nicht bezahlen. Faule Kunden gibt es leider auch unter Gewerbetreibenden immer wieder. Zum Glück gibt es ein bewährtes Verfahren, wie man solche zivilrechtlichen Forderungen gegen zahlungsunwillige Kunden nötigenfalls mit Hilfe von Gericht und Gerichtsvollzieher eintreibt. Nebenbei: Der Staatsanwalt interessiert sich für den ganzen Kram bis dahin überhaupt nicht, denn es handelt sich wie schon erwähnt um Zivilrecht.

Schier unglaublich, was es so alles gibt: Manche Leute, sogar Kaufleute, unterschreiben Verträge, ohne sie gelesen zu haben und zetern hinterher, betrogen worden zu sein. Betrug, so er sich denn nachweisen lässt, ruft den Staatsanwalt auf den Plan, der von Amts wegen tätig wird. Aber worin genau lag denn die Täuschung? Womöglich in Recyclingpapier und schlichter Aufmachung, wie so ähnlich auch der Schriftverkehr von Behörden aussieht? Kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sparsamkeit strafbar sein soll. Muss man neuerdings Geschäftspapiere wie elektronische Grußkarten ausstatten, so dass beim Auseinanderfalten ein Text ertönt, dass es sich nicht um Behördenpost handelt? Wohl kaum. Oder ist es plötzlich anstößig, dass der Auftraggeber nach Erteilung eines Auftrages an ehrbare Kaufleute irgendwann eine Rechnung bekommt?

Natürlich ahne ich, worum es geht. Aber zunächst einmal ist die Sache klar wie Kloßbrühe. Nur weil ein Register noch weithin unbekannt ist und der Eintrag mutmaßlich wenig Nutzen bringt, kann man gegen das Geschäftsmodell nicht vorgehen. Der Eindruck, es habe sich um Behördenpost gehandelt, sticht als Argument nicht wirklich. Eindrücke sind etwas sehr Subjektives und man darf von einem Geschäftsinhaber erwarten, dass er lesen kann, mag er mit der Phantasiebezeichnung „Kleinstgewerbe“ noch so sehr auf die Tränendrüse drücken, um zu suggerieren, er sei doch bloß ein ahnungsloser Privatmensch und gehöre deshalb unter eine schützende Käseglocke. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, ein Register mit kostenpflichtigen Einträgen zu betreiben. Dass manche Leute glauben, der Eintrag sei Pflicht - liebe Zeit, was die Leute so alles glauben … Außerdem wendet man sich nicht an Schulkinder oder debile Leute, sondern an Gewerbetreibende, die selber entscheiden können, warum und wem sie einen Auftrag erteilen.

Kurz und schlecht: Wer gegen einen der diversen Gewerberegistrierer vorgehen will, muss sich Stichhaltiges einfallen lassen. Man findet nur schwer einen tragfähigen Kanthaken. Betroffene können es drauf ankommen lassen, dem alsbald folgenden Mahnbescheid widersprechen und die Sache vor Gericht klären. Dabei muss man aber um die Schwächen der eigenen Position wissen.

Gruß
Wolfgang

http://de.wikipedia.org/wiki/Welpenschutz

Hallo Ebi,

Das beste Verhalten nach einer versehentlich geleisteten
Unterschrift ist also, einfach nicht mehr reagieren.

nach dem Text des UP würde ich das auch empfehlen. Nach der Überschrift ist das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen, also quasi eine Handlungslastumkehr.

Gruß
achim

Hi!

Am Besten nicht mehr reagieren. Alle Schreiben, Mahnungen, Rechtsanwaltsschreiben, Drohung mit Schufa-Einträgen, etc. unbeantwortet und reaktionslos zur Seite legen. Erst wenn eine gerichtlicher Mahnbescheid kommt sollte gegen diesen fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

Erfahrungsgemäss lassen diese dubiosen Firmen es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.

Gruß derschwede77

Hallo,

ja, so ist es, so habe ich es auch schon x-fach geraten, und hat es bislang auch immer funktioniert.

Und nein, so tolle Hechte sind solche Betrüger nicht, dass man ihnen nicht beikommen könnte. Das Problem der Zweckverfehlung beim Betrug ist zwar immer noch nicht umfassend abschließend geklärt, und die Rechtsprechung ist hierzu durchaus widersprüchlich. Aber sie wird genau dadurch nicht endlich einer Klärung in Bezug auf solche Dinge zugeführt, weil die Leute es eben regelmäßig nicht auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Spätestens nach einem Mahnbescheid ist regelmäßig Schluss.

Gruß vom Wiz

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Servus,

der Unterschied ist, dass da nichts von „Bestätigung der Anschrift“ drinsteht, sondern unmissverständlich beschrieben ist, was die Erteilung eines Auftrags bedeutet.

Zumindest beim „Gewerberegistrat“, das Gegenstand der Fragestellung ist, ist für den Angeschriebenen zu erkennen, dass es sich um eine Angebot der Eintragung in ein Branchenverzeichnis handelt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Erfahrungsgemäss lassen diese dubiosen Firmen es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.

ein konkreter Fall ist mir bekannt, in der ein Richter am AG Heidelberg darauf erkannte, dass der vermeintlich Getäuschte das geforderte Entgelt für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis schuldete. So ganz alleine auf weiter Flur dürfte dieser Fall wohl nicht sein.

Schöne Grüße

MM

der Unterschied ist, dass da nichts von „Bestätigung der
Anschrift“ drinsteht, sondern unmissverständlich beschrieben
ist, was die Erteilung eines Auftrags bedeutet.

Nun ja, ich selber habe so einen Brief letzte Woche beommen.

Und natürlich sollte man seine Daten korrigieren.
Komisch:
Während die Hausnummer auf dem Briefumschlag noch korrekt war, wurde sie auf dem „Angebot“ (steht rechts klein am Rand, dass das ein Angebot ist) um 13 erhöht - 24 statt 11.
Durch Faxen der korrigierten Adresse hat man übrigens dann das Angebot angenommen.

Man beruft sich übrigens auf §14 BGB, nach dem man die Gewerbedaten abgleichen möchte.
Und die Aufmachung ähnelt der Aufmachung von echten „amtlichen“ Schreiben, inklusive einem erfundenen Wappen / Siegel.

Zumindest beim „Gewerberegistrat“, das Gegenstand der
Fragestellung ist, ist für den Angeschriebenen zu erkennen,
dass es sich um eine Angebot der Eintragung in ein
Branchenverzeichnis handelt.

Von 1000 Briefen dürften einige von unerfahrenen Leuten gelesen werden, die schnell die amtliche Berichtigung der Hausnummer durchführen und auf die 0800 Nummer faxen.

Die 0800 Fax-Nummer kann übrigens auch vom Handy erreicht werden, erst nach gut 30s bricht das annehmende Fax die Verbindung ab. Echt, hab ich jetzt schon zigmal getestet.

Servus,

Und natürlich sollte man seine Daten korrigieren.

dieser Brief war dann kein Angebot zur (sauteuren und nutzlosen) Aufnahme in das Branchenverzeichnis „Gewerberegistrat“, sondern mal wieder eine andere Masche. Im Lauf der letzten 25 Jahre gab es zig verschiedene Touren von dieser Art von Bauernfängern; bei einigen von ihnen ließ sich Täuschung belegen (wenn z.B. der Briefkopf einer Behörde oder eines Ministeriums optisch exakt nachgeahmt wurde oder wenn auf dem Anschreiben und dem anhängenden Überweisungsdruck ein auch so bezeichnetes „Kassenzeichen“ war, das im Aufbau genau dem einer Stadtkasse entsprach), bei einigen (wie dem aktuell wieder aktiven „Gewerberegistrat“) wird das nicht sehr gut gehen. Da sieht das so aus. Dass das Logo mit den zwei Markuslöwen wie ein amtliches Wappen aussehen soll, liegt auf der Hand; aber es ist doch eindeutig beschrieben, worum es geht, nämlich eine wie gesagt sauteure und nutzlose Eintragung in ein Adressenverzeichnis - bei den Postwurfsendungen vom „Gewerberegistrat“ wird das auch benannt.

Die Adresse in der Gerichtstraße, die Eintragung „in allen Regierungsbezirken“, die Adressierung an „Gewerbetreibende, Freiberufler oder sonstige Selbstständige, also Unternehmer und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB“ und die Listen mit öffentlichen Ausschreibungen von allen möglichen Behörden sind dabei schon beinahe von poetischem Charakter. Auch sonst hat sich der Patrick Zilm richtig Mühe gegeben - vermutlich könnte er bei dieser hochstaplerischen Begabung in beinahe ehrlichen Tätigkeiten wie dem Vertrieb von Gebrauchtwagen, Fondsbeteiligungen oder Lebensversicherungen richtig Geld machen, aber er will es halt schneller haben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Und natürlich sollte man seine Daten korrigieren.

dieser Brief war dann kein Angebot zur (sauteuren und
nutzlosen) Aufnahme in das Branchenverzeichnis
„Gewerberegistrat“, sondern mal wieder eine andere Masche.

Das ist schon ein Angebot.
Normalerweise liest man einen Brief von oben nach unten, links beginnend.
Dann steht dort bei der ersten Durchsicht:

Erfassung gewerblicher Einträge (§14 BGB)
Musterstadt

Ja nu, im o.g. Paragrafen wird definiert, was ein Unternehmer ist. Aber wer schaut schon im BGB nach. Da hätte auch Bezug auf §1 der StVO genommen werden können. Ist ja nicht verboten. Oder auf den §307 StGB.

Es folgt die unmissverständliche Aufforderung:

Ergänzen oder korrigieren Sie
bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten

Es folgt die falsche Anschrift sowie Leerfelder für Branche, E-Mail, Internet.

Im Brief finden sich mehrmals die Hinweise „Annahme“, „Angebot“.
Und in einem Text, der wie eine Anmerkung in kleinerer Schrift rechts steht, ist auf die Kostenpflicht hingewiesen.

Das Problem:

Der Verbraucher wird vor sowas - zumindest im Internet - geschützt. Kein Kauf ohne den großen Button „Jetzt für XXX € kaufen“. Der Unternehmer ist dagegen Freiwild.
Das ist unverständlich, dann es gibt ja viele Kleinbetriebe, bei denen der Chef chronisch gestresst ist - und vielleicht noch unerfahren, was solche Angebote angeht.

Der überfliegt den Brief, ist irgendwie amtlich, OH JE, falsche Hausnummer, schnell korrigieren und ab aufs Fax, ist ja auch eine kostenlose 0800 Nummer.

Mal ein Beispiel, wie sowas aussieht:

http://www.rechtsanwalt-pieconka.de/wp-content/uploa…

Mich kotzt sowas an.

Was wäre, wenn man öffentlich dazu aufrufen würde, eine solche 0800 Nummer so oft wie möglich von Handys aus anzurufen?

Hallo,

so entschiedene Einzelfälle muss man sich immer ganz genau anschauen. Es gibt ja nicht den einen „Standardbrief“, sondern derer tausende. Und gerne meint mal jemand sich auf dieser Schiene auch aus einer rechtlich eigentlich recht sauberen Situation heraus ziehen zu können, indem er sie zu seinen Gunsten (aber objektiv unzulässig) unter dieses Thema subsummiert. Das geht dann bei Gericht natürlich nicht durch. Und ansonsten gilt natürlich immer der Spruch: „Auf hoher See und vor Gericht, …“ gerade beim Amtsrichter in kleinen Sachen ohne Rechtsmittel.

Allerdings sollte man sich diesbezüglich nicht all zu früh und zu viel graue Haare wachsen lassen. Da der weit überwiegende Teil dieser Sachen eindeutig und unproblematisch ist, würde ich mir erst weitere Gedanken machen, wenn ein Mahnbescheid kommt. Denn schon der kommt nur recht selten.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

ja, mit dem Mahnbescheid als Signal für ggf. weniger entspanntes Zurücklehnen bin ich dann einverstanden.

Mir geht es halt darum, dass unter den vielen schrägen Fischen, die sich in diesem trüben Teich tummeln, Patrick Zilm ziemlich geschickt vorgeht und seine Aktionen nicht ohne weiteres vom Tisch zu wischen sind.

Schöne Grüße

MM

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