Gezahlte Rechnung wieder zurückfordern

Hallo Zusammen,

ich habe einem freien Mietarbeiter eine Provisionsrechnung gezahlt. Der Vertrag wurde kurz danach annuliert. Jetzt möchte ich natürlich das „zu unrecht“ gezahlte Geld zurück fordern.

Mach ich das mit einer normalen Rechnung die ich dem freien Mitarbeiter stelle oder wie sollte ich das am besten tun, sodass es sauber für die Buchhaltung zu erkennen ist ?

Danke schon einmal im Vorraus.

Hallo Wissenshunger84:

Ich persönlich würde ihm eine Rechnung stellen und mich im Text auf seine Provisionsrechnung beziehen und anmerken, dass diese bereits zu unrecht bezahlt worden ist. Ob diese Vorgehensweise vor dem Finanzamt auch korrekt ist, kann ich momentan nicht sagen, da es von Finanzamt zu Finanzamt verschieden ausgelegt wird.
Ich würde mich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und diese um Rat fragen.

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen weiterhelfen.

Viel Erfolg beim zurückfordern der Provision.

Mit freundlichen Grüßen
Xundheitskuchen

Hallo Wissenshungriger,

stelle eine Rechnung,- die du Provisionsabrechnung nennst - mit deiner aktuellen Rechnungsnummer - für die Leistung, die vereinbart war … - klar benennen, der Leistungszeitraum … und als Provision stehen da 0 € - vielleicht noch mit Erklärung, weil a) Leistung nicht erbracht wurde B ) Vertrag storniert wurde oder was auch immer

  • nächste Zeile - abzüglich bereits gezahlte Provision … lt. RechnungsNr. … ergibt einen Minusbetrag, der bitte innerhalb … Tagen / Wochen auf benanntes Konto überweisen wird.

Alles Gute

PS: hattest du einen Mitarbeiter, oder einen Mietarbeiter ???

Hallo,

mein Vorschlag wäre, ihm eine Rechnung zu stellen oder

wenn er das Geld zurückzahlen möchte, sollte er Dir eine Gutschrift schreiben und das Geld anschließend überweisen.

Ich hoffe, ein bisschen geholfen zu haben.

Viele Grüsse
HABERMAG

Hallo Wissenshunger84,

ich würde bei dem Provisionsempfänger schriflich die
Provisonsrechnung stornieren und dieses Schreiben der
Buchhaltung beilegen. Da ich die Vereinbarungen über Ihre Provisionszahlungen nicht kenne, kann hier nicht mehr gesagt werden.
Ein Tip für die Zukunft: Provisionszahlungen erst bei kompletter Abwicklung des Auftrages zahlen.(Geldeingang)
Gruß Jürgen

Hallo, erst einmal ist zu prüfen, wie die Vereinbarung mit dem Provisionsempfänger gestaltet ist. Ist vereinbart das die Commision fällig wird wenn die Anbahnung erfolgt ist, kann die in diesem Fall nicht zurück geholt werden. Ist eine Zahlung an einen erfolgreichem Vetrag gekoppelt, muß der Empfänger die Vermittlungsprovision zurück erstatten. Um das in der Buchhaltung sauber abzubilden, wäre ein interne Gutschrift zu dem annulierten Vertrag möglich, die dadurch automatisch auch ein Rückforderung auf dem Provisionkonto erzeugt. Da klappt aber nur, wenn der Provisionsempfänger regelmäßig Abschlüsse tätigt und dem entsprechend auch regelmäßig Provisionsabrechnungen bekommt. Ist das nicht der Fall, wäre auch eine Belastungsanzeige ggü. dem Provisionär möglich.
MfG Uwe Fiebig

hallo,

ich würde erst einmal das geld schriftlich zurück fordern. man kann auch mit einer rechnung das zu unrecht gezahlte geld zurück fordern. im zweifelsfall sollte man einen anwalt hinzuziehen, da es eher um einen nicht erfüllten vertrag handelt.

laut bgb beträg die die regelmäßige verjährungsfrist 3 jahre und beginnt mit dem schluss des jahres, in dem der anspruch entstanden ist.

mehr kann ich zu diesem fall nicht sagen.

mit freundlichen grüßen
diana

Hallo,

wurde der Vertrag rückwirkend annuliert?
Fallst du die bezahlte Rechnung bereits gebucht hast,
solltest du nach Geldeingang die Rechnung mit einem minuszeichen nochmals buchen.Und Rückbuchung nach Anullierung im Buchungstext eingeben.
Das Geld mußt du schriftlich zurückfordern. Wenn nötig anmahmen usw.

Eine Rechnung kannst dun icht ausstellen.

Gruß