Guten Tag,
ich bin „quasi“ der Netzwerkadministrator in einer Firma, da der Kollege für längere Zeit im Krankenhaus verweilen muss.
Nun scheint es gang und gebe zu sein, gewisse Mitarbeiter ständig zu überprüfen (welche Websites sind besucht worden, welche Dateien sind geöffnet worden etc.).
Ich frage mich, ob dies so tatsächlich rechtens ist, da ich meine gehört zu haben, das es verboten ist ausschließlich bestimmte Personen gezielt zu überwachen? (Anti-Mobbing Gesetz?)
Kann mich eventuell jemand auf ein bestimmtes Gesetz verweisen, damit ich das dem Chef sprochwörtlich mal vor die Nase halten kann?
hi ezekiel,
das ist quasi verboten. siehe bundesdatenschutzgesetz. gibt auch einige gerichtsurteile dazu.
gruß bianca
Nun scheint es gang und gebe zu sein, gewisse Mitarbeiter
ständig zu überprüfen (welche Websites sind besucht worden,
welche Dateien sind geöffnet worden etc.).
Hier ist zunächst die Frage zu stellen wie weit eine Überwachung durch eine Betriebsvereinbarung (BV) abgedeckt ist. Sofern es eine solche nicht gibt, steht eine inhaltsbezogene Überwachung im klaren Widerspruch zum im BDSG (findest du z. B. hier http://www.brandenburg.de/land/lfdbbg/gesetze/bdsg.htm).
Ist eine Überwachung hingegen in einer BV geregelt, dürfen auch inhaltliche Kontrollen vorgenommen werden. Z. B. darf ein Unternehmen festlegen, dass Angestellte auf Firmengeräten zwar privat surfen, nicht aber Pornoseiten aufrufen dürfen. Hier ist eine entspr. Überwachung durchaus erlaubt, wobei aber Verhinderung des Missbrauchs durch technische Mittel, soweit möglich, vorzuziehen ist. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass Daten, soweit kein konkreter Verdacht vorliegt, nicht personenbezogen erhoben werden dürfen.
Wenn also z. B. mit dem Ziel, missliebigen Mitarbeitern Verstösse gegen die arbeitsrechtliche Pflichten auf diese Weise nachzuweisen, gezielt deren Datenströme überwacht werden, ist dies eindeutig nicht erlaubt. Sind aber bestimmte Mitarbeiter bereits einschlägig aufgefallen, kann das Personalbüro durchaus gezielt Daten erfragen. Allerdings, auch wenn dieses Verfahren in einer BV offengelegt ist, durchaus in einer rechtlichen Grauzone.
Was du schreibst ist nicht sehr detailliert und lässt Raum für viele versch. Interpretationen. Vielleicht solltest du zunächst wertneutral versuchen zu erfragen, wie es zu dieser Praxis kommt und welchen Zwecken sie dient. Solltest du danach immer noch der Ansicht sein, dass hier Persönlichkeitsrechte von Angestellten verletzt werden, solltest du dich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten (in deinem Fall: http://www.datenschutzrecht.de/Landesdatenschutzbeau…) wenden. Dieser wird von dir dann aber harte Fakten sehen wollen.
Gruss,
Schorsch