Menschen kannst Du zwingen, aber nicht erzwingen. Erzwingen kann man Handlungen oder Unterlassungen. Daher gibt es z.B. auch den Begriff der sogenannten Erzwingungshaft, mit der jemand dazu gebracht werden soll, eine juristische Handlung vorzunehmen, die er aber nicht vornehmen will. Z.B. bei Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen, oder wenn es um die Zahlung von Bußgeldern geht.
wenn ich von jemandem etwas erzwinge, dann erzwingen ihn selbst im Endeffeckt. Ist das nicht so? Wenn ich eine Vermögensauskunft erzwinge, erzwinge ich doch die Person selbst, mir die Auskunft zu geben.
Nein, dass ist sprachlich wirklich anders gelöst. Genau so, wie ich es beschrieben habe. Daran ändert auch der einheitliche Lebenssachverhalt nichts, den Du da zutreffend erkennst. D.h. natürlich muss/kann nur die Person handeln/unterlassen. Aber es wird sprachlich trotzdem zwischen der Person, die handeln/unterlassen soll und der Handlung/Unterlassung selbst unterschieden. Die Person wird gezwungen, die Handlung/Unterlassung erzwungen. Erzwingen kommt insbesondere als juristischer / verwaltungstechnischer terminus technicus und insoweit feststehender Begriff ausschließlich so und nicht anders zur Anwendung. Ein Jurastudent oder eine Verwaltungskraft in der Ausbildung, die in einer Arbeit schreiben würde, dass „der A erzwungen wurde, das gegen ihn verhängte Bußgeld zu zahlen, indem man ihn in Erzwingungshaft genommen hat“, bekäme dafür vermutlich Punktabzug, weil die korrekte Verwendung dieser Begrifflichkeiten vermitteltes Ausbildungswissen ist und daher richtig verwendet werden mus.