GF einer GmbH als geringfügig/Minijob angemeldet

Hallo Ihr Steuer-Interessierten,

Frage 1:
Bei einer GmbH ist der bestellte GF nur als geringfügig Beschäftigter angemeldet. Dies resultiert daraus, dass die GmbH zwar ganzjährig als Gewerbebetrieb angemeldet ist, aber nur temporär gewerbsmäßig aktiv ist (Branche ist sehr saisonal). Administrative Tätigkeiten fallen für den GF natürlich ganzjährig an. Ist die Anmeldung als Minijob/geringfügig Beschäftigten möglich?

Frage 2:
Dieser GF bekommt von der Gesellschaft ein Auto zur Verfügung gestellt. Dies Nuztung wird mittels 1%-Regelung versteuert. Könnte man diese Nutzung auch über die geringfügige Beschäftigung abrechnen? Ein Bsp. wäre: 1% enstpricht 200 EURO. Lohn auch 200 EURO. Gesamt also EURO 400 brutto, was betragsmäßig innerhalb des Möglichen läge.

Vielen Dank für Eure Infos.

Alex

Hallo Alex,

AW Frage 1:
ja, ist problemlos möglich.

AW Frage 2:
auch das ist ok, pass aber auf, dass du bei der Ermittlung des 1% Wertes nix falsch machst, und dann aus der 400,–€ Regelung rausfliegst.
Kannst ja nen kleinen Puffer lassen:
Auto 200,-- + 180,-- Gehalt.
Sicherheitshalber!

Tschüs,Sibylle

Anstellungsvertrag notwendig?
hallo nochmal,

ist es auch notwendig, hier über diese regelung einen anstellungsvertrag zu vereinbaren (in schriftform)?
Oder reicht die Bestellung zum GF per Ges.beschluss aus (wobei im Ges.beschluss keine Details über Vergütung etc vereinbart wurden).
grundsätzlich herrscht ja formfreiheit. könnte ja aber wegen der vergleichbarkeit mit dritten zum problem werden, oder?!

Danke.

hi,
wenn Geschäftsführer und Gesellschafter ind personalunion IMMER schriftlich.
Überhaupt ist es in fast allen Fällen von Vorteil, bei Autogestellung würde ich das auf alle Fälle so machen.
Erspart ne Menge Ärger.