Hallo zusammen,
hoffentlich kennt sich jemand mit der Haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) aus. In vorliegenden Fall gibt es nur eine Person, und diese ist sowohl (alleiniger) Gesellschafter als auch Geschäftsführer (GF).
Ist der Geschäftsführer dann, was die Lohnnebenkosten angeht, als vollwertiger Angestellter zu werten, oder hat er einen separaten Status?
Explizit geht es hier um die Krankenkassenfrage: Muss er sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder kann er auch in eine private gehen?
(Im Übrigen: Das Gehalt der geschäftsführenden Gesellschafters liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die einen Arbeitnehmer dazu berechtigen würde, frei zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Kasse zu wählen.)
Vielen Dank!