GF-Gesellschafter Mini-GmbH: Krankenversicherung

Hallo zusammen,

hoffentlich kennt sich jemand mit der Haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) aus. In vorliegenden Fall gibt es nur eine Person, und diese ist sowohl (alleiniger) Gesellschafter als auch Geschäftsführer (GF).

Ist der Geschäftsführer dann, was die Lohnnebenkosten angeht, als vollwertiger Angestellter zu werten, oder hat er einen separaten Status?
Explizit geht es hier um die Krankenkassenfrage: Muss er sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder kann er auch in eine private gehen?

(Im Übrigen: Das Gehalt der geschäftsführenden Gesellschafters liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die einen Arbeitnehmer dazu berechtigen würde, frei zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Kasse zu wählen.)

Vielen Dank!

Hallo,
so wie geschildert- ist der Betreffende als hauptberuflich Selbständiger für die Kranken- und Pflegeversicherung anzusehen
unbd dsomit auch die OKV als Krankenkasse wählen.
Gruss
Czauderna

Schönen Dank!
hmm…Gemeint ist bestimmt die PKV, oder?

Meinem Verständnis nach, verfällt dieses Privileg (wenn man es so sehen möchte) sobald es mehrere Gesellschafter gibt und der Geschäftsführer auch nur maximal 49% der Anteile als Gesellschafter besitzt. AB 51% ist man wieder hauptberuflich Selbstständig. Stimmt das so?
Ich finde das sehr unlogisch, aber so ist nun mal das GmbH-Recht in Deutschland.

In welcher Form wird das Gehalt ausgezahlt, wenn man als hauptberuflich selbstständiger angesehen wird?

Kann mir jemand auch noch einen Link zur passenden Literatur geben?

Vielen Dank

Hai!

Meinem Verständnis nach, verfällt dieses Privileg (wenn man es
so sehen möchte) sobald es mehrere Gesellschafter gibt und der
Geschäftsführer auch nur maximal 49% der Anteile als
Gesellschafter besitzt. AB 51% ist man wieder hauptberuflich
Selbstständig. Stimmt das so?

Nein, ich bin mit 24% selbstständig, dies wurde mir auch gerade
bei der letzten Rentenversicherungsprüfung wieder bestätigt.

Der Plem

kannst du mir erklären warum das so ist?

kannst du mir erklären warum das so ist?

http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-…

Ansonsten befrage den Steuerberater und hole umbedingt eine Bestätigung
des Sozialversicherungsträgers ein.

Der Plem

Das finde ich auch erstaunlich…

Gruss

Barmer

Hallo,

da steht es aber so drin, wie der Frager und ich das sehen.

Gruss

Barmer

Hai!

da steht es aber so drin, wie der Frager und ich das sehen.

Da steht auch drin „wer maßgeblich die Geschicke der Firma beeinflussen
kann“.

Der Plem

hmm demzufolge dürfte es mehrere Personen im Unternehmen geben, die allesamt weniger oder mindestens genau so viel Einfluss haben. Weil, sollte es nur noch eine Person geben die die restlichen 75% hält ist man selbst nicht mehr der einfliussreichste. Oder sehe ich das falsch?

Aber meine ursprungliche Frage war eigentlich auch: in welcher Form wird die Arbeitsleistung des Geschäftsführers vergütet, wenn man als Selbstständiger angesehen wird?

…und…wenn ich genauer nachdenke kommt mir noch folgende Überlegung: ein Geschäftsführer der als Selbstständiger angesehen wird, fällt eigentlich auch in vollem umfang im Bereich Scheinselbstständigkeit.

Man könnte aber auch sagen, dass dem Scheinselbstständigen vom Unternehmen die Arbeitszeiten, den Ort und die Tätigkeit vorgeschrieben wird, während der Geschäftsführer eher des Unternehmens eher umgekehrt agiert. … Haarspalterei…

Hai!

Wie schon gesagt, kläre dies mit deinem Steuerberater (den du in einer
GmbH immer brauchst) und mit dem Sozialversicherungsträger.

Eine Klärung hier in einem Internet-Forum ist sicher nicht möglich.

Der Plem

angenommen, der Geschäftsführer der GmbH besitzt KEINE Gesellschftsanteile. Gilt dies dann nach als ganz normales sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?

Hallo,
grundsätzlich muesste man diese Frage mit einem „ja“ beantworten, aber es gibt nichts, was es nicht gibt. Ich hatte mal einen Fall, da war es so, dass der GmbH.-Geschäftsführer keine Stimmanteile an der GmbH. hatte, aber aufgrund seiner Vollmachten und seines Fachwissens die GmbH. gar nicht handlungsfähig gewesen wäre. Damals wurde per Urteil die Selbständigkeit festgestellt.

Gruss

Czauderna

angenommen, der Geschäftsführer der GmbH besitzt KEINE
Gesellschftsanteile. Gilt dies dann nach als ganz normales
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?

Tja, das stimmt wohl. Wenn man folgende Bergiffe googelt „Geschäftsführer ohne gesellschaftsanteile“ und „Statusfeststellungsverfahren“ kommen schon informative Sachen zum Vorschein. Zusammengefasst scheint es so zu sein. Der GF ist als Selbstständgier einzustufen wenn:

  • er an keinenn festen Arbeitszeiten verbunden ist. Bzw keinen Typischen Arbeitsvertrag hat mit festen Arbeitszeiten und Weihnachtzgeld, Lohnfortzahlungen im krankheitsfall usw.
  • er die Maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen hat (z.B. Anstellung von Mitarbeitern)
  • er nicht Weisungen seitens der Gesellschafter gebunden ist und

aber sicher ist das auch nicht, denn auch der Rentenversicherungsträger dazu sagt, denn wenn eine Prüfung erfolgt, dann wollen die asuch nicht mit leeren Händen gehen. Ob da ein Statusfeststellungsverfahren der richtige Weg wäre, wüsste ich es auch nicht. Ich wette, dass auch hier 3 Anwälte 3 unterschiedliche Antworten geben würden.