GF Inso - einziger Gesellschafter - Haftung?

Hallo,

mal angenommen der Geschäftsführer einer GmbH muss Antrag auf private Insolvenz stellen, ist gleichzeitig Alleiniger Gesellschafter…
Scheint nicht so wirklich oft der Fall zu sein, jedenfalls finde ich im I-Net nix passendes.

Was passiert dann mit der Firma?
Müssen die Angestellten um ihren Job bangen?
Wie sieht es hier mit Pfändungsrecht, etc. aus?

Vielen Dank.

Grüsse

Da ein Offenbarungseid entsprechende Konequenzen mit sich zieht wie z.B. Verbot einer Geschäftsführertätigkeit müsste ein neuer Geschäftsführer benannt werden z.B. Ehepartner oder Familienmitglieder.