Hallo,
mal angenommen der Geschäftsführer einer GmbH muss Antrag auf private Insolvenz stellen, ist gleichzeitig Alleiniger Gesellschafter…
Scheint nicht so wirklich oft der Fall zu sein, jedenfalls finde ich im I-Net nix passendes.
Was passiert dann mit der Firma?
Müssen die Angestellten um ihren Job bangen?
Wie sieht es hier mit Pfändungsrecht, etc. aus?
Vielen Dank.
Grüsse