Hallo,
mal angenommen, der Arbeitgeber schlägt seinen Minijobbern vor
das die GFB Kräfte jetzt alle sozialen Abgaben selbst zu
tragen haben.
Auf was für Ideen manche Leute kommen…
Wegen irgendeiner Änderung vom Gesetz wäre das ab
2013 nicht mehr so wie früher und die GFB kriegten zu viel
Geld im Vergleich zu den Kollegen,die Sozialabgaben bezahlen.
Wo kann man dazu etwas finden?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, um mal meinen ehemaligen Verwaltungsrechtler zu zitieren.
Und wäre das überhaupt vom
Recht her erlaubt?
Eindeutig nein.
Der Arbeitgeber hat nur Anspruch auf den vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteil, siehe § 28g SGB IV.
Bei Minijobbern fallen zwei Beiträge an, KV und RV, die Umlagen lass ich mal weg, und Steuern.
Der Arbeitgeber trägt den Pauschalbeitrag zur KV, siehe § 249b SGB V.
In der RV muss man unterscheiden, zahlt der Arbeitnehmer die Aufstockungsbeiträge oder nicht.
Bei ja: Arbeitgeber trägt 15 % des Beitrags, den Rest zum regulären RV-Beitrag von derzeit 18,9 % trägt der Arbeitnehmer und damit 3,9 %. Siehe § 168 Abs. 1 Zif. 1b SGB VI.
Bei nein: Arbeitgeber trägt die 15 %, siehe § 172 Abs. 3 SGB VI.
Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2013 wurde hinsichtlich der Beiträge die Geschichte mit der Aufstockung geändert.
Vorher hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Aufstockung zu wählen, von Hause aus waren erstmal nur die 15 % fällig.
Mit der Gesetzesänderung wurde aber die Versicherungspflicht, d.h. von vornherein Zahlung der Aufstockungsbeiträge, eingeführt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit das aber abzuwählen, so dass nur noch der Arbeitgeber die 15 % bezahlt und gut ist.
Aber nur weil eine Gesetzesänderung kommt, heißt das noch lange nicht, dass sie für alle gilt.
Bei bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (die am 31.12.2012 bestanden haben) gelten die alten Regelungen erst einmal weiter, nur unter bestimmten Voraussetzungen rutschen sie in das Neurecht hinein.
Unterm Strich ist per Gesetz eindeutig geregelt, wer welchen Beitragsanteil zu tragen hat und wälzt der Arbeitgeber seine 13 bzw. 15 % auf den Arbeitnehmer ab, verstößt er gegen das Gesetz. Ohne wenn und aber.
Wird die Pauschalbesteuerung mit 2 % gewählt, dann kann der Arbeitgeber diese übrigens auf den Arbeitnehmer abwälzen.
LG
S_E