GFB sollen alle Abgaben selbst zahlen

Guten Tag,

mal angenommen, der Arbeitgeber schlägt seinen Minijobbern vor das die GFB Kräfte jetzt alle sozialen Abgaben selbst zu tragen haben.
Dann wäre unterm Strich das Gleichheitsprinziep zwischen Festangestellt und Minijobbern wieder gleich beim Stundenlohn.Wegen irgendeiner Änderung vom Gesetz wäre das ab 2013 nicht mehr so wie früher und die GFB kriegten zu viel Geld im Vergleich zu den Kollegen,die Sozialabgaben bezahlen.
Wo kann man dazu etwas finden? Und wäre das überhaupt vom Recht her erlaubt?

Danke sagt
der Wackelpudding

Hallo,

mal angenommen, der Arbeitgeber schlägt seinen Minijobbern vor
das die GFB Kräfte jetzt alle sozialen Abgaben selbst zu
tragen haben.

Auf was für Ideen manche Leute kommen…

Wegen irgendeiner Änderung vom Gesetz wäre das ab
2013 nicht mehr so wie früher und die GFB kriegten zu viel
Geld im Vergleich zu den Kollegen,die Sozialabgaben bezahlen.
Wo kann man dazu etwas finden?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, um mal meinen ehemaligen Verwaltungsrechtler zu zitieren.

Und wäre das überhaupt vom
Recht her erlaubt?

Eindeutig nein.

Der Arbeitgeber hat nur Anspruch auf den vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteil, siehe § 28g SGB IV.

Bei Minijobbern fallen zwei Beiträge an, KV und RV, die Umlagen lass ich mal weg, und Steuern.

Der Arbeitgeber trägt den Pauschalbeitrag zur KV, siehe § 249b SGB V.

In der RV muss man unterscheiden, zahlt der Arbeitnehmer die Aufstockungsbeiträge oder nicht.

Bei ja: Arbeitgeber trägt 15 % des Beitrags, den Rest zum regulären RV-Beitrag von derzeit 18,9 % trägt der Arbeitnehmer und damit 3,9 %. Siehe § 168 Abs. 1 Zif. 1b SGB VI.

Bei nein: Arbeitgeber trägt die 15 %, siehe § 172 Abs. 3 SGB VI.

Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2013 wurde hinsichtlich der Beiträge die Geschichte mit der Aufstockung geändert.

Vorher hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Aufstockung zu wählen, von Hause aus waren erstmal nur die 15 % fällig.

Mit der Gesetzesänderung wurde aber die Versicherungspflicht, d.h. von vornherein Zahlung der Aufstockungsbeiträge, eingeführt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit das aber abzuwählen, so dass nur noch der Arbeitgeber die 15 % bezahlt und gut ist.

Aber nur weil eine Gesetzesänderung kommt, heißt das noch lange nicht, dass sie für alle gilt.

Bei bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (die am 31.12.2012 bestanden haben) gelten die alten Regelungen erst einmal weiter, nur unter bestimmten Voraussetzungen rutschen sie in das Neurecht hinein.

Unterm Strich ist per Gesetz eindeutig geregelt, wer welchen Beitragsanteil zu tragen hat und wälzt der Arbeitgeber seine 13 bzw. 15 % auf den Arbeitnehmer ab, verstößt er gegen das Gesetz. Ohne wenn und aber.

Wird die Pauschalbesteuerung mit 2 % gewählt, dann kann der Arbeitgeber diese übrigens auf den Arbeitnehmer abwälzen.

LG
S_E

Hallo

Was wäre wenn der AG seinen Minijobbern interne Werksverträge anbieten würde und das vom Mitarbeiter unterschrieben würde?
Oder kann der Arbeitgeber sich nicht an dem Gesetz vorbeimogeln?

Wie kann man darauf antworten wenn der AG sagt das die Minijobber für ihn zu teuer würden?

Vielen Dank sagt
der Wackelpudding

Guten Tag,

wie ist dann dieser Satz zu verstehen?

Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Danke sagt
der Wackelpudding

Hallo,

Was wäre wenn der AG seinen Minijobbern interne Werksverträge
anbieten würde und das vom Mitarbeiter unterschrieben würde?

Wäre zu prüfen, ob das in diesem Rahmen möglich ist. Werksverträge sind aber nicht gerade mein Lieblingsthema, wird in meinen Augen zu viel Schindluder damit getrieben.

Oder kann der Arbeitgeber sich nicht an dem Gesetz
vorbeimogeln?

Was soll das denn? Gesetz ist Gesetz, Punkt, Aus, Ende.

Wie kann man darauf antworten wenn der AG sagt das die
Minijobber für ihn zu teuer würden?

Dann sollte er seine Firmenpolitik überdenken und ob seine Unternehmensstrukturen so noch Sinn machen. Arbeitskräfte kosten nun mal.

Man könnte höchstens das ganze noch so rechnen, dass der Lohn auf knapp über die Geringfügigkeitsgrenze angehoben wird, hier zahlt der Arbeitgeber etwas weniger Beiträge (nur ca. 20 %), aber das macht den Kohl auch nicht fett unterm Strich.

LG
S_E

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Ich bin kein Steuerexperte, aber die 2 % Pauschalsteuer kann entweder der Arbeitgeber tragen oder auf den Arbeitnehmer abwälzen und ihm vom Lohn abziehen.

Die Pauschalbesteuerung ist neben der individuellen Besteuerung nach der Lohnsteuerkarte möglich bei Minijobs, kann man sich quasi aussuchen, was man will.

Aber (soweit ich weiß): Bei der Pauschalbesteuerung bekommt man kein Geld vom Finanzamt wieder, wenn man die Steuererklärung macht, die Steuern gelten quasi als nicht gezahlt bzw. wird das pauschal besteuerte Einkommen nicht als Einkommen angerechnet.

LG
S_E

Hi!

Danke für die Bestätigung, dass hier tatsächlich noch Leute mit Wissen (und davon eine Menge) antworten und nicht den mitteilungssüchtigen Meinungs-Idioten das Feld überlassen!

VG
Guido

Hallo,

naja, ist mein täglich Brot, von daher würde sonst was grundlegend falsch laufen bei mir =)

Aber bei solchen Fragen geht mir immer der Hut hoch und zwar mächtig, und noch mehr bei den geringfügig Beschäftigten. Sie gelten immer noch als Arbeitnehmer zweiter Klasse und werden häufig zu wesentlich schlechteren Konditionen eingestellt, von Urlaubsregelungen, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz will ich gar nicht erst anfangen.

Sicherlich werden hier auch durch die Politik falsche Anreize gesetzt, aber das ist noch lange kein Grund, die eh schon gebeutelten noch weiter zu beschweren.

Greetz
S_E

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