GFS Baden-Württemberg

Hallo miteinander,

meine Tochter besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg (G8).

In jedem Schuljahr muss wohl eine GFS abgehalten werden. Da ich aber auch im Netz unterschiedliche Infos finde, hier ein paar Fragen:

  1. Kann eine GFS auch schriftlich abgegeben werden ? Meiner Tochter geht es seelisch zur Zeit sehr schlecht (die Schule hat ein Attest wegen dieser Probleme), und sie fühlt sich völlig außerstande, vor der Klasse einen Vortrag zu halten.

  2. Was passiert, wenn ein Schüler im ganzen Schuljahr keine GFS abgehalten hat ? Meine Tochter behauptet, dann bekäme der Schüler in jedem Schulfach eine zusätzliche Sechs, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht in dem Fach, in dem der Schüler zur GFS angemeldet war (die Klasse meiner Tochter mußte sich schon am Schuljahresanfang für ein Fach eintragen) ?

Die Klassenlehrerin meiner Tochter hat leider in formellen Sachen überhaupt keinen Plan, die kann man nicht fragen :frowning:. Es geht meiner Tochter nicht um eine Leistungsverweigerung, notfalls würde sie alles perfekt schriftlich ausarbeiten - aber nicht vor der Klasse in ihrer jetzigen schlechten Verfassung.

Danke vorab, viele Grüße,
Insel

Hallo Insel,
ich bin zwar nicht aus Baden-Württemberg, habe aber eine Freundin, die dort gerade Abitur gemacht hat. Sie hat als GFS in Italienisch in diesem Jahr eine schriftliche Hausarbeit verfasst. Ich weiß halt nicht, ob das nur in der Oberstufe geht. aber ich denke, wenn die Schule ein Attest hat, werden sie schon eine schriftliche GFS akzeptieren.

Moin,

frag die Schulleitung.

Pit

P.S.: Warum benutzt Du Kürzel, deren Bedeutung sich ein Nicht-Baden-Württembergischer Nicht-Elter, Nicht-Schüler undsoweiter erst ergugeln muss?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichwertige_Feststell…

Leute, die nicht aus BaWü sind oder niemanden aus BaWü kennen, können doch eh nicht helfen. Also ist das doch unerheblich.

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Moin erstmal,

nein, es wird den Lesern das Suchen nach der Bedeutung erspart, egal ob man dann evtl. weiter helfen kann.

Gruß Volker

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Hallo,

P.S.: Warum benutzt Du Kürzel, deren Bedeutung sich ein
Nicht-Baden-Württembergischer Nicht-Elter, Nicht-Schüler
undsoweiter erst ergugeln muss?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichwertige_Feststell…

weil ich davon ausgegangen bin, dass diejenigen, die sich damit auskennen, den Begriff kennen, und die anderen sowieso nicht weiterhelfen können. Ist ja ein Expertenforum hier, wer danach googeln muss, wird auch keine qualifizierte Antwort geben können.

Gruß, Insel

Leute, die nicht aus BaWü sind oder niemanden aus BaWü kennen,
können doch eh nicht helfen. Also ist das doch unerheblich.

Danke, so sehe ich das auch.

Ich kann ja nichts für die schwäbischen Sonderregelungen, bin nur genervter Endverbraucher mit Kind im Versuchskaninchenjahrgang *grmpf*.

Hallo!

Es wäre einfach höflich gegenüber denjenigen, die solche Abkürzungen nicht kennen. Manche Dinge sind schließlich auch auf andere Bundesländer übertragbar.

Gruß

Anne

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Hallo Insel,

  1. Kann eine GFS auch schriftlich abgegeben werden ? Meiner
    Tochter geht es seelisch zur Zeit sehr schlecht (die Schule
    hat ein Attest wegen dieser Probleme), und sie fühlt sich
    völlig außerstande, vor der Klasse einen Vortrag zu halten.

An der Schule, an der ich unterrichte, legt das der Lehrer fest, bei dem die GFS gehalten wird, allerdings dann für alle gleich. Wenn ein Attest vorliegt, das belegt, dass deine Tochter nicht in der Lage ist, vor anderen zu sprechen, sollte allerdings eine Ausnahme möglich sein. Ich würde mich da an den Fachlehrer, nicht den Klassenlehrer wenden.

Was mich ein bisschen wundert: Warum ist das nicht schon viel früher geklärt worden, nämlich sobald das Attest vorlag? Jetzt ist das Schuljahr schon fast rum, war der Termin für den Vortrag nicht schon längst (bei uns muss das bis Pfingsten erledigt sein)?

  1. Was passiert, wenn ein Schüler im ganzen Schuljahr keine
    GFS abgehalten hat ? Meine Tochter behauptet, dann bekäme der
    Schüler in jedem Schulfach eine zusätzliche Sechs, aber das
    kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht in dem Fach, in dem
    der Schüler zur GFS angemeldet war (die Klasse meiner Tochter
    mußte sich schon am Schuljahresanfang für ein Fach eintragen)
    ?

Deine Tochter hat das falsch verstanden, wenn keine GFS gehalten wurde, gibt es nur in dem ausgewählten Fach eine Sechs.

Gruß
SingSang

Hallo miteinander,

meine Tochter besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums in
Baden-Württemberg (G8).

In jedem Schuljahr muss wohl eine GFS abgehalten werden. Da
ich aber auch im Netz unterschiedliche Infos finde, hier ein
paar Fragen:

  1. Kann eine GFS auch schriftlich abgegeben werden ? Meiner
    Tochter geht es seelisch zur Zeit sehr schlecht (die Schule
    hat ein Attest wegen dieser Probleme), und sie fühlt sich
    völlig außerstande, vor der Klasse einen Vortrag zu halten.

Es sollten eigentlich für jeden Fachbereich Richtlinien existieren, nach denen eine GFS gehalten und bewertet wird. Diese Richtlinien werden von der jeweiligen Fachschaft erstellt.

  1. Was passiert, wenn ein Schüler im ganzen Schuljahr keine
    GFS abgehalten hat ? Meine Tochter behauptet, dann bekäme der
    Schüler in jedem Schulfach eine zusätzliche Sechs, aber das
    kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht in dem Fach, in dem
    der Schüler zur GFS angemeldet war (die Klasse meiner Tochter
    mußte sich schon am Schuljahresanfang für ein Fach eintragen)
    ?

Das ist so wie bei einer Klassenarbeit. Wenn man entschuldigt fehlt, dann entscheidet der Fachlehrer ob nachgeholt werden muss oder nicht.

Die Klassenlehrerin meiner Tochter hat leider in formellen
Sachen überhaupt keinen Plan, die kann man nicht fragen :frowning:.
Es geht meiner Tochter nicht um eine Leistungsverweigerung,
notfalls würde sie alles perfekt schriftlich ausarbeiten -
aber nicht vor der Klasse in ihrer jetzigen schlechten
Verfassung.

Es geht doch um die Schüler und nicht darum irgendwelche Formalitäten abzuhaken. Wenn deine Tochter in der Lage ist eine Hausarbeit abzuliefern, dann kann sie das machen. Wenn es in den hauseigenen Richtlinien nicht vorgesehen ist, dann macht man eben eine Ausnahme. Danach noch ein Kolloquium, das nicht vor der Klasse sein muss, und das Ding ist in der Kiste.

Dass die Lehrerin keine Ahnung von den formellen Dingen hat ist ein Armutszeugnis, das darf nicht sein, aber sie muss die Notenbildungsverordnung kennen und aus der kann sie eigentlich die wichtigsten Punkte entnehmen.

Gruß
MK

Update - Re: GFS Baden-Württemberg
Hallo miteinander,

danke für alle Antworten.

Zu den noch offenen Fragen:

Die Koordination über die GFS hat an dieser Schule der/die Klassenlehrer(in). Am Anfang des Schuljahres müssen die Schüler sich für ein Fach eintragen, in dem sie die GFS halten wollen.

Manche Fachlehrer achten dann wohl selbst darauf, dass Themen vergeben und Termine eingehalten werden, aber die Mehrheit reagiert nicht weiter. Gegen Ende des Schuljahres entsteht dann Hektik, plötzlich fällt manchem Fachlehrer auf, dass er noch die eine oder andere GFS ausstehen hat, aber die Stunden knapp werden.

Im letzten Jahr gab es wohl drei Schüler, die kurz vor der Notenkonferenz keine GFS gehalten hatten, und in einem Fall ging es um die Versetzung…

Die KL ist ein trauriges Thema *seufz*, unter anderem sind organisatorische Dinge so gar nicht ihr Talent, es gab schon heftige Klopper und Fehlinformationen (sie war auch im letzten Jahr KL). Da diese Klasse der erste G8-Jahrgang ist, ist es allerdings tatsächlich manchmal schwierig, vernünftige Infos zu bekommen.

Ich hatte nun ein Gespräch mit dem Fachlehrer. Dieser wußte auch nicht genau, ob eine mündliche Präsentation Pflicht ist, aber er meinte, daas sei egal, er mache einfach eine Ausnahme. Meine Tochter bekommt ein Thema und arbeitet eine Hausarbeit aus, und fertig.

Vielleicht hilft diese Info dem einen oder anderen in ähnlicher Situation.

Viele Grüße
Insel

Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht doch um die Schüler und nicht darum irgendwelche
Formalitäten abzuhaken. Wenn deine Tochter in der Lage ist
eine Hausarbeit abzuliefern, dann kann sie das machen. Wenn es
in den hauseigenen Richtlinien nicht vorgesehen ist, dann
macht man eben eine Ausnahme. Danach noch ein Kolloquium, das
nicht vor der Klasse sein muss, und das Ding ist in der Kiste.

Ach ja, so wünscht man es sich eigentlich von Lehrern, aber in der Realität gibt es leider auch andere „Modelle“. Zum Glück ist der Fachlehrer sehr nett und verständnisvoll !

Meine Tochter darf jetzt eine Hausarbeit erstellen, siehe mein obiges update.

Dass die Lehrerin keine Ahnung von den formellen Dingen hat
ist ein Armutszeugnis, das darf nicht sein, aber sie muss die
Notenbildungsverordnung kennen und aus der kann sie eigentlich
die wichtigsten Punkte entnehmen.

Tja, die ist noch in ganz anderen Dingen ein Armutszeugnis, man schiebt sie seit Jahren hin und her, weil kündbar ist sie nicht, für die Rente ist sie zu jung, didaktisch und menschlich ist sie eine Katastrophe, und so beschäftigt sie jedes Jahr die Elternbeiräte und die Schulleitung.

Viele Grüße,
Insel

Hallo,

danke für die Antwort.

Was mich ein bisschen wundert: Warum ist das nicht schon viel
früher geklärt worden, nämlich sobald das Attest vorlag? Jetzt
ist das Schuljahr schon fast rum, war der Termin für den
Vortrag nicht schon längst (bei uns muss das bis Pfingsten
erledigt sein)?

Das Attest liegt erst seit ein paar Wochen vor, da ging es mit meiner Tochter abwärts, vorher war sie „nur“ ein bißchen anders.

Termine werden kaum vergeben, siehe mein Update oben. Ist ein blödes Chaos :frowning:

Viele Grüße,
Insel

Na, der Fachlehrer scheint ja sehr engagiert zu sein. Aber sorgt dafür, dass eure Tochter ganz genau nach den formellen Anforderungen der Hausarbeit fragt. Denn die fließt in die Benotung mit ein.