GG Artikel 23 ?

Hallo!

Heute habe ich in der Tageszeitung : Freie Presse , Sachsen,
folgenden Artikel gelesen:
Überschrift:
Geldstrafe für den Chef der Schattenregierung.
Olaf Thomas Opelt bezeichnet sich als Ministerpräsident des Reichslandes Sachsen-
Nun stand er wegen Amtsanmaßung vor Gericht

Er wurde zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt,
aber mich interessiert der Sachverhalt allgemein

Zitat:
….gehören einer bundesweiten Bewegung an, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet und an den Fortbestand des Deutschen Reiches (nicht des Dritten Reiches) glaubt. Und das, sagen sie, geht so: Im Artikel 23 des Grundgesetzes war festgelegt, dass die Bundesrepublik aus den westlichen Bundesländern und Berlin besteht. 1990 trat die DDR der BRD gemäß Artikel 23 bei. Nur: Einen Monat zuvor war Artikel 23 gestrichen worden .Ergo habe es weder den DDR-Beitritt gegeben noch gibt es heute irgendwelche Länder, die zur Bundesrepublik gehören……Zitat Ende.

Was meinen die Experten zu solchen Unsinn?
Oder ist daran, wie im Märchen, immer ein Körnchen Wahrheit?

Grüße, Steffen!

Tach auch, Steffen!

Meines Wissens nach regelte der alte Artikel 23 des GG nicht den Beitritt anderer Länder zur Bundesrepublik Deutschland, sondern lediglich die Inkraftsetzung des GG im Falle eines eben solchen für die neuen Mitglieder.

Dem offiziellen Zusammenschluss gingen aber bereits im Vorfeld eine Reihe von Anerkennungs- und Zustimmungserklärungen voraus, die diesen besagten Artikel möglicherweise haben hinfällig, weil bedeutungslos, werden lassen.

Stelle Deine Frage doch vielleicht auch im Jura-Brett! Sicherlich wirst Du dort mehr erfahren können.

Gruss
Thorsten

p.s.: In der gültigen Form regelt der Artikel 23 nun die Verantwortung und Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Europäischen Union

Moin,

dieser SChwachsinn ist so abwegig, dass man schon fast wiedr etwas dazu schreiben MUSS ;o)
Selbst wenn wir uns mal diese nicht eingetretene Lage vorstellen und es würde statt der Bundesrepublik das deutsche Reich geben wäre in der Verfassung der Länder als auch des Reiches die WAHL der Parlamente und Volksvertreter festgeschrieben. Da es keine dementsprechende Wahl gab und geben wird kann sich dieser Herr auch nicht als gewählter Volksvertreter bezeichnen. Und da endet dieses kleine Verwirrspiel auch schon wieder ;o)

Gruß Andreas

Danke ! OwT
.

der Vollständigkeit halber
muß man aber auch weitergeben, daß unter Brufung auf obigen Sachverhalt (des Verurteilten) Symphatisanten sich vom Vollzug der gegen Sie auferlegten Verkehrsrechtsverstöße freiklagten, oder besser gesagt die gegen sie erhobene Klage ohne weitere Verteidigungsgrundangaben fallen gelassen wurden! (Aha!?)
Der komplette Vorgang (Schriftwechsel-Orginale) liegt irgendwo im Internet rum.
Gruß Torsten

PS: im Übrigen kann er Deine Argumente genauso für sich einsetzen

  • die Wahlen in Florida waren „getürkt“ ebenso die in Weissrussland oder Tschetschenien, warum sollten allen Ernstes ausgerechnet die im WWII Verlierer und damit dem für die Welt nachweislich gefährlichstem Land des 20 Jhdts. „sauber“ sein?

Diese Frage stellt sich gar nicht…
…weil es ja gar keine solchen Wahlen gab.

… nun, man könnte dazu sagen, dass sie von den Siegermächten völkerechtswidig verhindert wurden. Und dass diese Wahlen im kleinen Kreis sehr wohl abgehalten wurden.
Es gibt übrigens noch andere Begründungen, warum es in wirklichkeit keine BRD gibt.
Z. B. dass das Deutsche Reich nie als beendet erklärt wurde. Es existiert tatsächlich noch. Nur halt inaktiv.
Diese Tatsache wird gerne von den ultrarechten verwendet.
Grüße
Raimund

Was uns dieser idot schon seit Jahren wegen eiens Strafzettels an Geld kostet, Man sollte den keine Beachtung merh schenken.
Ausserdem ist der Irre, der sollte gar keine Fahrerlaubniss haben.
Oder gab es im deutschen Reich keine Führerscheine?

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Neieieieiein
Hallo Raimund,

verbreite doch nicht diesen Unsinn. Völkerrechtlich sind Bundesrepublik und Deutsches Reich identisch (vor 1990 teilidentisch). Darin bestand und besteht die Kontinuität des Reiches. Und damit erübrigt sich jeden weitere Diskussion.

Andreas

P.S. Wer’s genauer wissen will: Entscheidung des BVerfG von 1973 zu den Grundlagenverträgen etc.

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