GG gleichzeitig in zwei Unternehmen arbeiten

Kann der Geschäftsführender Gesellschafter gleichzeitig in zwei Unternehmen arbeiten ?
Dabei sollte der Fremdgeschaeftsfuehrer in beiden Unternehmen als zweiter Geschaeftsfuehrer eingesetzt werden.
Ist das aus rechtlicher Sicht moeglich ?

Ja - geht
owt

Grundsatz: es ist möglich
Hi !

Grundsätzlich gibt es aus

  • gesellschaftsrechtlichen und/oder
  • steuerrechtlichen und/oder
  • arbeitsrechtlichen und/oder
  • gewerberechtlichen und/oder
  • (sozial-) versicherungsrechtlichen

Gründen keine Bedenken gegen diese doppelte Geschäftsführertätigkeit. Lediglich in einigen Berufen kann dies durch das Berufsrecht ausgeschlossen werden. Es gibt sicherlich auch durch insolvenzrechtliche Bestimmungen Verbote, eine weitere Geschäftsführer-Tätigkeit aufzunehmen.

Der Sacherhalt dafür ist einfach zu dünn, um ein vollständiges Verbot vollständig ausschließen zu können. Wenn es aber nur um eine allgemeine Info ging, dann hat „DerSchwede“ schon die richtige Antwort geliefert.

BARUL76