tach,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin…
Warum hat man im Grundgesetz (Artikel 140) die Artikel der Reichsverfassung von Weimar übernommen ohne sie nocheinmal extra aufzuschreiben. Hatten die Papiermangel
?
tach,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin…
Warum hat man im Grundgesetz (Artikel 140) die Artikel der
Reichsverfassung von Weimar übernommen ohne sie nocheinmal
extra aufzuschreiben. Hatten die Papiermangel?
ich muss grad spekulieren, weil ich nichts gefunden habe. vielleicht wollte man die kontinuität gewisser prinzipien und traditionen aufzeigen? wozu hätte man ändern sollen, was nach allgemeiner auffassung damals so bleiben sollte, wie es war? im prinzip ergänzen diese artikel ja das grundrecht der religionsfreiheit aus art. 4 GG.
gruß
tach,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin…
Warum hat man im Grundgesetz (Artikel 140) die Artikel der
Reichsverfassung von Weimar übernommen ohne sie nocheinmal
extra aufzuschreiben. Hatten die Papiermangel?
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Das Grundgesetz inkorporiert durch Art. 140 einige Kirchenartikel der WRV, gibt ihnen damit den Status vollgültigen Verfassungsrechtes und stellt sie gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes nicht auf eine Stufe minderen Rangs. Für das bundesdeutsche Staat-Kirche-Verhältnis heißt das: positive und negative Religionsfreiheit werden garantiert (Art. 136 WRV), es besteht keine Staatskirche (Art. 137 I WRV), Religionsgemeinschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechts, als solche können sie Kirchensteuer erheben (Art. 137 V, VI WRV), Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften sind gleichgestellt (Art. 137 VII WRV) und Religionsgemeinschaften können in öffentlichen Anstalten fakultative religiöse Handlungen vornehmen (Art. 141 WRV). Weiterhin sind von staatskirchenrechtlicher Relevanz das Benachteiligungsverbot wegen religiöser Anschauungen (Art. 3 III GG), das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 II GG), die Regelungen zum Religionsunterricht (Art. 7 II, III GG) und die rechtliche Gleichstellung aller Deutschen (Art. 33 III GG).
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(Quelle: http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/hausarbeit/pos…)