leider hast Du wenig geschrieben, um was es Dir genau geht. Daher hier folgender link http://www.warth-klein.de/downloads/alterseinkuenfte… dort findest Du die Änderungen des Alterseinkünftegesetzes. Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
das sind zu allgemeine Themen und auch schon bekannt. Das was ich meine ist wohl ein Erlass oder so was aus 2008 oder Anfang 2009. Es geht speziell um GGF’s (GEsellschafter-Geschäftsführer) mit einer betrieblichen Altersvorsorge.
Da wird wohl nun im Gegenzug bei der privaten Steuererklärung der Abzugsbetrag (Vorsorge?) verringert, so dass der Steuervorteil der Direktversicherung quasi durch die Hintertür wieder genommen wird. Und die Pauschalbesteuerung mit 20 % (bei der Direktversicherung) ist ja auch noch vorhanden. für die U-Kasse gilt das wohl auch, aber irgendwie doch nicht für alle Durchführungswege in der bav…
Falls Du zu dem Thema was weißt oder noch besser, weißt, wie man das umgehen könnte…
ich weiß zwar nicht genau was Sie meinen, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass es sich um den Vorwegabzug in der „privaten Einkommenssteuer“ handelt.
Es gab wohl in 2008 oder 2009 einen Erlass, dass für einen GGF der Vorwegabzug(?) in der privaten Einkommenssteuer verringert wird, sofvern er eine bav hat. Allerdings sind wohl nicht alle Durchführungswege in der bav davon betroffen, oder?
Ginbt es denn eine Möglichkeit das zu umgehen? Oder rentiert sich für einen GGF eine bav schlichtweg nicht mehr?
Der Vorwegabzug wird beim GGF nur „gestrichen“, wenn eine Direktversicherung (arbeitgeberfinanziert) besteht.
Da die Direktversicherung § 40b jedoch steuerfrei (Kapitalauszahlung) ausgezahlt wird, rechnet sich diese sehr wohl.
Ich würde Ihnen zwar lieber eine U-Kasse (oder Pensionszusage) empfehlen, da die Einzahlungsbeträge höher sein können und zugleich noch flexibler gestaltet werden können.
Die bestehende Direktversicherung würde ich aber nicht verändern.
Noch Fragen? - Gerne…
die Direktversicherung könnten Sie privat weiterführen, jedoch sind die Beiträge nicht mehr pauschalversteuert sondern aus dem Netto zu bedienen. Außerdem werden die Pauschalversteuerung vermutlich von der GmbH getragen und somit Betriebsausgaben (genauso wie die Beiträge zu der DV auch).
Die „Rentabilität“ im Einzelnen hängt von einigen Faktoren ab (Privater Steuersatz, Steuersatz im Rentenalter, Auszahlung als Rente oder Kapital etc.); im Allgemeinen ist jedoch bei einer Ausschöpfung des Höchstbeitrages (1.752 EUR) bei der Direktversicherung § 40 b ein Vorteil gegenüber der Nutzung des Vorwegabzuges.
Zur genaueren Betrachtung rate ich evtl. den Steuerberater zu konsultieren…
genau, die Pauschalversteuerung läuft ja überdie GmbH, ebenso wie die Beitragszahlung. Und lt. Steuerberater ist es gar nicht möglich die DV privat weiterzuführen, da ja kein Ausscheiden aus dem Unternehmen vorliegt…
Vielen Dank für die Auskünfte und Grüße aus Stuttgart
fragen sie bitte ihren steuerberater, wir hier im forum dürfen keine rechtsberatung, bzw. steuerberatung durchführen. der stb kann ihnen dann auch eine konkrete antwort auf ihren persönlichen fall geben.
viel erfolgt wünscht das team der
bav-werkstatt
wer kennt sich aus mit den neuen gesetzlichen Regelungen für
GGF’s in Punkto steuerliche Absetzbarkeit der
Direktversicherung $ 40 b?
Offenbar wirk sich das irgwendwie steuerlich nachteilig aus,
da dann an anderer Stelle woh leine Absetzbarkeit gestrichen
wurde?
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