'ggf' über die Höchstsätze der GOÄ

Im stationären Bereich finde ich es sinnvoll, Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ zu vereinbaren. Viele Tarife bieten ja folgende Formulierung an:

„‚ggf‘ über die Höchstsätze der GOÄ…“
Ist so ein Tarif im Endeffekt den nicht genauso viel wert, als wenn er direkt sagt: „Leistung bis zu den Höchstsätzen…“, da man ja mit dem Wort „ggf“ eh dem Wohl und Wehe der PKV ausgesetzt ist?

Gruss CHristian

Sorry mein Doppelposting. Erstposting is in die „Hose gegangen“. :wink:

Im stationären Bereich finde ich es sinnvoll, Leistungen über
die Höchstsätze der GOÄ zu vereinbaren. Viele Tarife bieten ja
folgende Formulierung an:

„‚ggf‘ über die Höchstsätze der GOÄ…“

Welcher Tarif ist das denn? Ist mir so gar nicht parat, dass es so schwammige Formulierungen gibt.

Ist so ein Tarif im Endeffekt den nicht genauso viel wert, als
wenn er direkt sagt: „Leistung bis zu den Höchstsätzen…“, da
man ja mit dem Wort „ggf“ eh dem Wohl und Wehe der PKV
ausgesetzt ist?

Ich würde sagen: „Nein!“. Durchaus kann ich mir folgende Konstellation vorstellen: Eine Person ist bereits seit vielen Jahren in einer PKV versichert, die diesen Leistungspassus enthält. Nun wäre eine Behandlung durch eine Koryphäe auf seinem Gebiet möglich, die sehr gute Heilungschancen in Aussicht stellt. Der Spezialist verlangt das 5fache der GOÄ - zahlt der Tarif bis zum Höchstsatz, zahlt der VN 30% der Rechnung selbst. Zahlt der Tarif „ggf. auch über dem Höchstsatz“, wäre hier eine kulante Regelung möglich.

Suchst Du immer noch nach dem passenden Tarif für’s Kind? Antworte doch mal auf meine Mail von vor ein paar Tagen. :wink:

Frank Wilke

P.S.: Ein Posting ohne Antwort kannste auch löschen!

Im stationären Bereich finde ich es sinnvoll, Leistungen über
die Höchstsätze der GOÄ zu vereinbaren. Viele Tarife bieten ja
folgende Formulierung an:

„‚ggf‘ über die Höchstsätze der GOÄ…“

Das ist mehr als ausreichend. „Verrecken“ lässt dich diese PKV mit Sicherheit nicht!

man ja mit dem Wort „ggf“ eh dem Wohl und Wehe der PKV
ausgesetzt ist?

So ein Unsinn!
Jetzt lass mal bitte die Kirche im Dorf! Vereinfacht ausgedrückt zahlt die GKV den 1-fachen Satz. Die PKV übernimmt schon den 1,8 - 2,3fachen Satz und zahlt darüberhinaus bei "den besonderen Leistungen der besonderen Leistungen den HÖCHSTSATZ 3,5fach mit Begründung. Also, vor kurzem - bei der GKV - war 1-fach das Maß aller Dinge und jetzt soll plötzlich das 3,5 fache nicht ausreichen!!!???
Ich bin seit 20 Jahren PKV-versichert und habe sehr selten überhaupt den 3,5fachen Satz (ich glaube einmal und mal beim Zahnarzt) in meinen Rechnungen gehabt - NOCH NIE ÜBER 3,5 fach (3x dabei im Krankenhaus).

„Wohl und Wehe“, da wird´s mir in diesem Zusammenhang fast übel!

Gruss CHristian

Auch Gruß

Anm.: Du kannst ja freiwillig sog.Prominenten-Ärzte aufsuchen, Honorarvereinbarungen unterschreiben, damit die schneller Ihren sechsten Porsche finanziert bekommen!

ohne Bezug - nur für cooler
Hey, Hallo? Heißt Du cooler?
Warum schrieb ich das überhaupt, wenn dann doch jeder liest???

*kopfschüttel*

Und jetzt, weiter klicken!!!

Also:
@Cooler - ist Deine email eigentlich überhaupt korrekt? [email protected]?
Dann antworte mir doch bitte mal - auch wenn’S nur „Schick mir keine Mail“ ist :wink:
Danke
Frank

Hey, Hallo? Heißt Du cooler?
Warum schrieb ich das überhaupt, wenn dann doch jeder liest???

*kopfschüttel*

Vielleicht steh ich grad auf dem Schlauch!? Das musst du mir nochmals verdeutlichen!

Dann antworte mir doch bitte mal - auch wenn’S nur „Schick mir
keine Mail“ ist :wink:

Vielen Dank für Deine Nachricht! Aber wie hast du dir das gedacht?

Im stationären Bereich finde ich es sinnvoll, Leistungen über
die Höchstsätze der GOÄ zu vereinbaren. Viele Tarife bieten ja
folgende Formulierung an:

"‚ggf‘ über die Höchstsätze der GOÄ…

Das ist mehr als ausreichend. „Verrecken“ lässt dich diese PKV
mit Sicherheit nicht!

Typischer DeBeKa Spruch - das ist bei dem formulierten Bedarf eine unzureichende Aussage, da ich keine Rechtssicherheit habe!

man ja mit dem Wort „ggf“ eh dem Wohl und Wehe der PKV
ausgesetzt ist?

So ein Unsinn!

Ebenfalls typisch für DeBeKa - das hat der Mann schon richtig auf den Punkt gebracht!

Jetzt lass mal bitte die Kirche im Dorf! Vereinfacht
ausgedrückt zahlt die GKV den 1-fachen Satz. Die PKV übernimmt
schon den 1,8 - 2,3fachen Satz und zahlt darüberhinaus bei
"den besonderen Leistungen der besonderen Leistungen den
HÖCHSTSATZ 3,5fach mit Begründung. Also, vor kurzem - bei der
GKV - war 1-fach das Maß aller Dinge und jetzt soll plötzlich
das 3,5 fache nicht ausreichen!!!???

DeBeKa - ich fass es nicht - das 1 fache ist nicht GKV - so ein Blödsinn! 1,3 bis 1,7 je nach Leistungsart bei persönlichen Leistungen!

Ich bin seit 20 Jahren PKV-versichert und habe sehr selten
überhaupt den 3,5fachen Satz (ich glaube einmal und mal beim
Zahnarzt) in meinen Rechnungen gehabt - NOCH NIE ÜBER 3,5 fach
(3x dabei im Krankenhaus).

Ich bin seit 43 Jahren PKV und habe oft 5-6 gehabt!

„Wohl und Wehe“, da wird´s mir in diesem Zusammenhang fast
übel!

Mir wird bei DeBeKa Geschwätz übel!

Anm.: Du kannst ja freiwillig sog.Prominenten-Ärzte aufsuchen,
Honorarvereinbarungen unterschreiben, damit die schneller
Ihren sechsten Porsche finanziert bekommen!

Quatsch - medizinischer Fortschritt kostet teilweise solche Sätze. Ich habe gerade erst den 14 fachen Satz gesehen, der erstattet wurde - doppelte GOÄ Ziffer, weil Analogabrechnung (bei DeBeKa nur als freiwillige Kann-Leistung versichert) und 7 facher Satz! Es gibt einen Arzt der das kann! Und das ist kein Promiarzt. Es ist aber auch keine GKV Leistung! Das bedeutet nicht, dass GKV Patienten, dass u.U. nicht bezahlt bekommen - als wissenschaftliches Objekt und als Versuchskaninchewn zur Ausbildung anderer Ärzte!

Thorulf Müller

Irritation!

Im stationären Bereich finde ich es sinnvoll, Leistungen über
die Höchstsätze der GOÄ zu vereinbaren. Viele Tarife bieten ja
folgende Formulierung an:

„‚ggf‘ über die Höchstsätze der GOÄ…“

Welche und wo hast Du das her???

Du musst die MBKK lesen, und nicht PC-Programme!

Die Aussage würde nicht ausreichen um einen Rechtsanspruch zu begründen.

Die Rechtssprechung grenzt die Honorarvereinbarung aber in der Steigerung ein - 5-6 fach, ggf. etwas höher, bei einigen OP ist es sogar ausgeschlossen. Es gelten aber die Formvorschriften der GOÄ und der Rechtssprechung!

Thorulf Müller

Jetzt lass mal bitte die Kirche im Dorf! Vereinfacht
ausgedrückt zahlt die GKV den 1-fachen Satz. Die PKV übernimmt
schon den 1,8 - 2,3fachen Satz und zahlt darüberhinaus bei
"den besonderen Leistungen der besonderen Leistungen den
HÖCHSTSATZ 3,5fach mit Begründung. Also, vor kurzem - bei der
GKV - war 1-fach das Maß aller Dinge und jetzt soll plötzlich
das 3,5 fache nicht ausreichen!!!???

DeBeKa - ich fass es nicht - das 1 fache ist nicht GKV - so
ein Blödsinn! 1,3 bis 1,7 je nach Leistungsart bei
persönlichen Leistungen!

Das sollte doch nur ein „in etwa Beispiel“ sein. Ich hab nicht umsonst
„vereinfacht ausgedrückt“ geschrieben. Bemängle nicht Dinge, bei den es nichts zu bemängeln gibt. Du weißt genau, was ich mit dieser Darstellung meinte!

Ich bin seit 43 Jahren PKV und habe oft 5-6 gehabt!

Du bist ja auch prominent!

Mir wird bei DeBeKa Geschwätz übel!

Es ging um das dramatische „Wohl und Wehe“!
Mir würde es allerdings nicht einfallen, Deine Einlassungen als Makler-Gesäusel zu bezeichnen ( ich weiß, ich weiß, du bist nicht mehr Makler!)

Anm.: Du kannst ja freiwillig sog.Prominenten-Ärzte aufsuchen,
Honorarvereinbarungen unterschreiben, damit die schneller
Ihren sechsten Porsche finanziert bekommen!

Quatsch - medizinischer Fortschritt kostet teilweise solche
Sätze. Ich habe gerade erst den 14 fachen Satz gesehen, der
erstattet wurde - doppelte GOÄ Ziffer, weil Analogabrechnung
(bei DeBeKa nur als freiwillige Kann-Leistung versichert) und
7 facher Satz! Es gibt einen Arzt der das kann! Und das ist

Zu diesem Arzt geh ich nicht!
Wenn das aber der einzige Arzt ist, der mein Leben rettet (weil ich eine der exotischsten Krankheiten habe und nur dieser Spezialist sie behandeln kann), dann zahlt meine PKV auch!
Ach übrigens, ich hab vor kurzem einen Mercedes C-Klasse gesehen, der auf 400 PS aufgemotzt war!

kein Promiarzt. Es ist aber auch keine GKV Leistung! Das
bedeutet nicht, dass GKV Patienten, dass u.U. nicht bezahlt
bekommen - als wissenschaftliches Objekt und als
Versuchskaninchewn zur Ausbildung anderer Ärzte!

Wer will schon Versuchskaninchen sein?

Hey, Hallo? Heißt Du cooler?
Warum schrieb ich das überhaupt, wenn dann doch jeder liest???

*kopfschüttel*

Vielleicht steh ich grad auf dem Schlauch!? Das musst du mir
nochmals verdeutlichen!

Weil den Satz davor sich ca. 50 Leute durchgelesen haben, die nicht „cooler“ heißen :wink:

Dann antworte mir doch bitte mal - auch wenn’S nur „Schick mir
keine Mail“ ist :wink:

Vielen Dank für Deine Nachricht! Aber wie hast du dir das
gedacht?

Antworte doch einfach auf die Mail, und dann verfolgen wir das Thema dort weiter…
Frank Wilke

Quatsch - medizinischer Fortschritt kostet teilweise solche
Sätze. Ich habe gerade erst den 14 fachen Satz gesehen, der
erstattet wurde - doppelte GOÄ Ziffer, weil Analogabrechnung
(bei DeBeKa nur als freiwillige Kann-Leistung versichert) und
7 facher Satz! Es gibt einen Arzt der das kann! Und das ist

Zu diesem Arzt geh ich nicht!
Wenn das aber der einzige Arzt ist, der mein Leben rettet
(weil ich eine der exotischsten Krankheiten habe und nur
dieser Spezialist sie behandeln kann), dann zahlt meine PKV
auch!

Vielleicht, vielleicht auch nicht! Ich empfehle mal ein Seminar! Dann kennst Du Fakten und redest nicht mehr so einen Stuss!!!

Sorry, aber so ein Quatsch kann man Kunden doch nicht erklären. Es wird gezahlt was im Vertrag steht. Alles andere wäre Veruntreuung von Kundengeldern!!

Kulanz mag es in einzelnen Fällen geben - aber nicht mehr in der Zukunft!!! Kaum noch! Und selbst heute wäre Regelkulanz verboten - strengstens!!!

Ach übrigens, ich hab vor kurzem einen Mercedes C-Klasse
gesehen, der auf 400 PS aufgemotzt war!

Nur - und das erst nach aufmotzen - tststststs!!!

kein Promiarzt. Es ist aber auch keine GKV Leistung! Das
bedeutet nicht, dass GKV Patienten, dass u.U. nicht bezahlt
bekommen - als wissenschaftliches Objekt und als
Versuchskaninchewn zur Ausbildung anderer Ärzte!

Wer will schon Versuchskaninchen sein?

Eben - ich nicht!!! ich will nur das Beste und das feinste wenn es mir dreckig geht - und zwar als Rechtsanspruch! Das war der Bedarf des Fragestellers und Deine Antwort war Haftung pur inkl. Falschberatung!!! Lies mal EU-Vermittlerrichtlinie und VVG Reform!

Thorulf Müller

Dem gleich der Hals platzt!

Nur kurz zur Info:
„Die lassen dich schon nicht verrecken“
Doch - selbst gesehen - war Grund der Kündigung meines Angestellten Verhältnisses.

„…14 fachen Satz gesehen…“
Oh, toll, zeig mal! Bei mir hat Koblenz in 2 Jahren alle solche Fälle abgelehnt. Zumal ich 14-fach für unseriös halte. Aber das Wort Unseriös gibt es ja in der Verbindung Arzt-Abrechnung nicht.

Wo stehen in den Tarifbedingungen PN/PNE eigentlich diese vielen kanns und so ???
Egal, jedenfalls gibt es durchaus Leistungen die nicht in der Gebührenordnung erfasst sind, die immer ca. 2 Jahre hinter den medizinischen Erkenntnissen hinterherhingt und regelmässig von PKV und auch von der GKV gezahlt werden.

Bsp. Patella Luxation OP nach Plaud
Bsp. versch. Krebstherapien

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Nur kurz zur Info:
„Die lassen dich schon nicht verrecken“
Doch - selbst gesehen - war Grund der Kündigung meines
Angestellten Verhältnisses.

Was hat das alles mit der Kdg. Deines Angest.Verhältnisses zu tun - ich versteh nur Bahnhof!

Nur kurz zur Info:
„Die lassen dich schon nicht verrecken“
Doch - selbst gesehen - war Grund der Kündigung meines
Angestellten Verhältnisses.

Wenn sprichst Du hier an??? Was willst Du wem sagen???

„…14 fachen Satz gesehen…“
Oh, toll, zeig mal! Bei mir hat Koblenz in 2 Jahren alle
solche Fälle abgelehnt. Zumal ich 14-fach für unseriös halte.
Aber das Wort Unseriös gibt es ja in der Verbindung
Arzt-Abrechnung nicht.

14 fach ist nicht unseriös, wenn man diesen Fall betrachtet und erklärt - das mache ich in Seminaren!

Unseriös gibt es nicht - es gibt Ärzte, die übertreiben, und Ärzte, die es berechtigt verdienen!

Wo stehen in den Tarifbedingungen PN/PNE eigentlich diese
vielen kanns und so ???

Kanns stehen z.B. unter freiwilligen Leistungen!

Egal, jedenfalls gibt es durchaus Leistungen die nicht in der
Gebührenordnung erfasst sind, die immer ca. 2 Jahre hinter den
medizinischen Erkenntnissen hinterherhingt und regelmässig von
PKV und auch von der GKV gezahlt werden.

Ich habe nie behauptet, dass PKV es nicht bezahlt - ich sage, dass es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht - das ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich!

GKV erstattet nicht nach GOÄ/GOZ sondern nach anderen rechtsvorschriften.

Die GOÄ/GOZ werden nicht alle zwei Jahre geändert, sondern bleiben teilweise bis zu 10 Jahre unverändert!!!

Bsp. Patella Luxation OP nach Plaud
Bsp. versch. Krebstherapien

Was sind das für Beispiele - bitte mehr Information und Aussage - reden kann jeder!

Thorulf Müller

Wenn sprichst Du hier an??? Was willst Du wem sagen???

„„Verrecken“ lässt dich diese PKV mit Sicherheit nicht!“
Darauf hab ich mal grundsätzlich geantwortet.

„…14 fachen Satz gesehen…“
Oh, toll, zeig mal! Bei mir hat Koblenz in 2 Jahren alle
solche Fälle abgelehnt. Zumal ich 14-fach für unseriös halte.

Aber das Wort Unseriös gibt es ja in der Verbindung

Arzt-Abrechnung nicht.

14 fach ist nicht unseriös, wenn man diesen Fall betrachtet
und erklärt - das mache ich in Seminaren!

Richtig ist das das Wort Unseriös in Verbindung mit Abrechnungen und Ärzten kaum anwendbar ist. Allerdings geben Sie ja nur die Bedingungen wieder und können nicht beurteilen welche Abrechnung betreffend einer Therapieform angemessen ist. Ich habe z.B. erlebt das eine OP in Deutschland angeblich mit dem 8-fachen Satz berechtigt sei während die Kollegen in der Schweiz dies für ein Drittel der Kosten erledigen. Sie beurteilen halt nach Bedingungen und Erfahrungen. Ich zweifel aber an das der medizinische Sachverstand und die Kenntnisse ausreichen sich ein Urteil über angemessen oder nicht zu erlauben.

Unseriös gibt es nicht - es gibt Ärzte, die übertreiben, und
Ärzte, die es berechtigt verdienen!

Sag ich ja. Arzt - unseriös - Abrechnung gibt es in der Konstellation nicht.

Kanns stehen z.B. unter freiwilligen Leistungen!

Oh, dann muss ich nochmal nachschauen. Ist ja schon ne Weile her. Aber das gute alte Altpapier der Debeka steht ja noch in einem Ordner hier.

Ich habe nie behauptet, dass PKV es nicht bezahlt - ich sage,
dass es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht - das ist von
Tarif zu Tarif unterschiedlich!

Ja, das meinte ich auch :smile:

Die GOÄ/GOZ werden nicht alle zwei Jahre geändert, sondern
bleiben teilweise bis zu 10 Jahre unverändert!!!

Ja, das meinte ich auch. Ich wollte auch nicht gleich die ganze GOÄ/GOZ beziehen.

Bsp. Patella Luxation OP nach Plaud

Seitliches Websprengen eines Knorpells an der Patella durch eine Fehlstellung im Knie. Der Knochen wird nach einer bestimmten OP Form (nach Plaud) versetzt um eine Stabilisation des Knies zu erreichen.

Bsp. versch. Krebstherapien

Uiih, hier gibt es viele. Z.B. die Behandlung eines Plasmozytoms. Eine seltene Erkrankung, grob dem Knochenkrebs zuzuordnen.

Möchten Sie noch eine genaue medizinische Definition und Beschreibung der Therapieform ?

Was sind das für Beispiele - bitte mehr Information und
Aussage - reden kann jeder!

Thorulf Müller

Wenn sprichst Du hier an??? Was willst Du wem sagen???

„„Verrecken“ lässt dich diese PKV mit Sicherheit nicht!“
Darauf hab ich mal grundsätzlich geantwortet.

Hatte ich das gesagt - nein - also kannst Du mir auch nicht antworten - antworte also bitte dem, der es gesagt hat, sonst entsteht hier ein falscher Eindruck!

„…14 fachen Satz gesehen…“
Oh, toll, zeig mal! Bei mir hat Koblenz in 2 Jahren alle
solche Fälle abgelehnt. Zumal ich 14-fach für unseriös halte.

Aber das Wort Unseriös gibt es ja in der Verbindung

Arzt-Abrechnung nicht.

14 fach ist nicht unseriös, wenn man diesen Fall betrachtet
und erklärt - das mache ich in Seminaren!

Richtig ist das das Wort Unseriös in Verbindung mit
Abrechnungen und Ärzten kaum anwendbar ist. Allerdings geben
Sie ja nur die Bedingungen wieder und können nicht beurteilen
welche Abrechnung betreffend einer Therapieform angemessen
ist.

Woher wissen Sie was ich kann und die Aussage, dass ich Bedingungen widergebe ist auch Falsch!!!

Ich rede über GKV, KV-WSG, MBKK, KKV, Bedingungen, medizinische Hintergründe, Rechtssprechungsrecht, Behandlungsmethoden und Krankheiten, Kalkulation, Portierung, Bilanzkennzahlen nach PKV und nach CIP, etc.

Ich habe z.B. erlebt das eine OP in Deutschland angeblich
mit dem 8-fachen Satz berechtigt sei während die Kollegen in
der Schweiz dies für ein Drittel der Kosten erledigen. Sie
beurteilen halt nach Bedingungen und Erfahrungen. Ich zweifel
aber an das der medizinische Sachverstand und die Kenntnisse
ausreichen sich ein Urteil über angemessen oder nicht zu
erlauben.

Dann zweifeln Sie - es steht Ihnen aber nicht zu meine Kompetenzen zu beurteilen - also lassen Sie das!

Unseriös gibt es nicht - es gibt Ärzte, die übertreiben, und
Ärzte, die es berechtigt verdienen!

Sag ich ja. Arzt - unseriös - Abrechnung gibt es in der
Konstellation nicht.

Warum haben Sie sich dann nicht klarer ausgedrückt?

Kanns stehen z.B. unter freiwilligen Leistungen!

Oh, dann muss ich nochmal nachschauen. Ist ja schon ne Weile
her. Aber das gute alte Altpapier der Debeka steht ja noch in
einem Ordner hier.

Ich habe nie behauptet, dass PKV es nicht bezahlt - ich sage,
dass es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht - das ist von
Tarif zu Tarif unterschiedlich!

Ja, das meinte ich auch :smile:

Die GOÄ/GOZ werden nicht alle zwei Jahre geändert, sondern
bleiben teilweise bis zu 10 Jahre unverändert!!!

Ja, das meinte ich auch. Ich wollte auch nicht gleich die
ganze GOÄ/GOZ beziehen.

Bitte klarer ausformulieren - nicht labern - vor allem nicht als Antwort einen Beitrag von mir, auf den sich Ihre Aussaegn mutmaßlich nicht bezogen haben!

Bsp. Patella Luxation OP nach Plaud

Seitliches Websprengen eines Knorpells an der Patella durch
eine Fehlstellung im Knie. Der Knochen wird nach einer
bestimmten OP Form (nach Plaud) versetzt um eine Stabilisation
des Knies zu erreichen.

Ich weiß - das war nicht die Frage. Die Frage war, was Sie uns sagen wollen!

Bsp. versch. Krebstherapien

Uiih, hier gibt es viele. Z.B. die Behandlung eines
Plasmozytoms. Eine seltene Erkrankung, grob dem Knochenkrebs
zuzuordnen.

Möchten Sie noch eine genaue medizinische Definition und
Beschreibung der Therapieform ?

Nein, dass will ich nicht! ich kann Ihnen da glaube ich noch etwas beibringen - aber o.k.! Beachten Sie die Anmerkungen über dem Absatz und die eigentliche Frage von mir zu diesen Beispielen!

Was sind das für Beispiele - bitte mehr Information und
Aussage - reden kann jeder!

Thorulf Müller

Nunja, ich hab mich schon verständlich ausgedrückt. Nur muss man das auch annehmen wollen. Bzgl. etwas annehmen wollen ist es aber müssig mit Ihnen zu diskutieren da sie bereits allwissend sind.
Ich denke ich kenne sie aber gut genug um zu wissen das sie mir medizinisch kaum etwas beibringen können. Aber ihre Allwissenheit die sie hier immer so demonstrativ beweisen wollen (muss man das wenn man es wirklich ist - oder kann man da nicht dann souveräner sein) ist immer wieder sehr amüsant für die Leser.
Ich gehe davon aus das sie dem innerlichen Zwang unterliegen zu antworten. Jedoch beteilige ich mich hier dann nicht mehr an der Diskussion da ich hier ab und an nach meinen Möglichkeiten uneigennützig (daher anonym) Hilfestellung leisten möchte. Persönlich Selbstdarstellung, Profilierungssucht oder andere Dinge überlasse ich getrost anderen hier.
Auf dieser Basis könnte man sich aber sicherlich hier im FOrum gegenseitig Hilfestellung leisten. Oh, sorry, sie sind ja bereits allwissend.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]