Hallo, Gemeinde,
ich habe vergeblich in der Textfassung zur GGVS Hinweise über die Behandlung von flüssigem Helium und Stickstoff (UN-Nummern 1046 bzw 1066) gefunden, sie tauchen im Anhang nicht auf. Kann mir da jemand weiterhelfen (Beförderung im PKW, Mengenbegrenzung, Vorsichtsmaßnahmen usw)?
Im voraus vielen Dank!
Flüssig oder gasförmig?
Hallo Greyfriar,
ich habe vergeblich in der Textfassung zur GGVS Hinweise über
die Behandlung von flüssigem Helium und Stickstoff (UN-Nummern
1046 bzw 1066) gefunden
Was brauchst Du denn nun? 1046 ist verdichtetes He, 1066 ebensolcher N.
Flüssig ist es 1963 bzw. 1977
Gruß Kubi
Entschuldigung!
Hallo, Kubi,
daß hab ich nicht gewußt. Hatte im Netz nur den „Stoff“ ohne Angabe des Zustands gefunden. Natürlich sind die spezifischen Gefahren bei Gas bzw. Flüssigkeit unterschiedlich!
Also, mich interessiert die Flüssigphase.
Na gut. Die kompletten Gefahrgutvorschriften sind extrem komplex. Grundsätzlich gilt folgendes:
-
Der Fahrer muß für die Gefahrgutbeförderung (in diesem Falle von Klasse 2-Gütern) ausgebildet sein und eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
-
Das Fahrzeug muß für den Transport der Güter zugelassen sein.
-
Es muß eine korrekte Kennzeichnung erfolgen und die korrekten Begleitpapiere müssen vorliegen.
Die mögliche „Freimenge“, für die das nicht gilt, liegt bei 120 ml, ist also wohl uninteressant.
Du kannst also nicht einfach einen Dewar ins Auto schmeißen und losfahren…das heißt, Du kannst, aber darfst nicht.
Hilft Dir das für den Anfang? Wenn nicht, werde bitte etwas konkreter.
Gruß Kubi
Gesetzestext
Hallo,
Danke, im Prinzip reicht das von den Fakten. Nur würde ich diese Sachverhalte gern mit Straße und Hausnummer wissen. Kann man auch komplett nachlesen, wo das steht? Ich habe aus dem Netz eine Fassung mit Anlage 1 und 2 (19 Seiten), wo Helium und Stickstoff gar nicht erwähnt sind.
Hallo,
Kann
man auch komplett nachlesen, wo das steht?
Ob es die Komplettversion im Netz gibt, weiß ich nicht.
Ich habe aus dem
Netz eine Fassung mit Anlage 1 und 2 (19 Seiten),
Das ist garantiert nicht alles. Die GGVS mit Anlagen hat 52 Seiten. Nützen tut die Dir aber nur zusammen mit dem ADR, und das sind mehrere hundert Seiten.
wo Helium
und Stickstoff gar nicht erwähnt sind.
Die Texte selbst beziehen sich auch nur auf Klassen. In Listen kannst Du dann nachlesen, wohin ein Stoff gehört. Flüssig-He und Flüssig-N gehören in Klasse 2, Ziffer 3A.
Das alles gemäß alter ADR. Die neue (seit Januar 2002) macht erstens vieles anders, und wird zweitens zum Januar 2003 nochmal revidiert. Also nimm die Infos, die Du jetzt findest, nicht allzu eng…
Gruß Kubi
Ende
Danke und Ende