Ghostrider

Hi,

Ich habe jetzt schon viele Reportagen über sog. Ghostrider gesehen und meistens waren die so aufgebaut, das die Reporter einen solchen interviewen und natürlich unkenntlich machen und dazu den Polizisten, der ihn jagt.

Jetzt meine Frage:
Sind die Reporter nicht dazu verpflichtet, den Straftäter, in diesem Falle Ghostrider der Polizei auszuliefern bzw. ihr seine Daten zu geben?

Gruß,
Ben91

Hallo,
das ist Teil der im GG geschützen Pressefreiheit. Dazu haben Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO bzw. § 383 ZPO, wo auch die Grenzen beschrieben werden.

Cu Rene