Gibt es Anspruch auf Strom und Wasseranschluß?

Hallo,wir wollen uns ein leerstehendes Haus kaufen, daß keinen Strom- und Wasseranschluß hat. Es liegt etwas außerhalb, hat aber Nachbarn, die sich vor Jahren auf eigene Kosten Wasser und Strom haben legen lassen. Nun meine Frage, muß die Gemeinde,oder Stromversorger Wasser und Strom legen? Sich an die Leitung von den Nachbarn anzuschließen, wollen diese nicht. Würd mich freuen, wenn jemand Infos hätte, oder weiß, wo ich welche herbekomme, am End gibt es ein Gesetz für Anspruch auf Strom?

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/BJNR1970… §17, §18 ist schon mal ein Gesetz bzgl. Gas und Strom.

Wasser ist lokal unterschiedlicher, zumal das Haus ja vermutlich bisher auch Wasser von irgendwo bekam (eigener Brunne/eigene Klärgrube?).

Hallo,

einfach bei der zuständigen Gemeinde nachfragen.
Die Kosten für den Strom und Wasseranschluss müssen sie allerdings dann selbst zahlen.

Gruß Merger

Hallo,

vorab würde ich dringend klären, wie es zu dieser Bebauung außerhalb des Ortes und ohne Anschluss an die Versorgungsleitungen gekommen ist. Nicht, dass das Schwarzbauten sind. Die sind oft nach dem Krieg entstanden (hier bei uns rund um das Dorf in großer Zahl) und dann hat man irgendwann die Nutzung für die Erbauer bis zu deren Lebensende mehr oder minder offiziell geduldet. Ein Dritter hätte allerdings keine Chance einer Abbruchverfügung aus dem Weg zu gehen, wenn der Fall mal wieder beim Bauamt „auf den Tisch des Hauses“ kommt. Das ärgerliche an solchen Geschichten ist nämlich, dass die geduldeten Eigentümer und deren Erben nur zu gerne dieses Thema ignorieren, und die Bauämter nicht jeden Tag in die Zeitung sehen, ob ein Eigentümer verstorben ist. Die bekommen auch von Veräußerungen nicht immer gleich etwas mit. Das geht dann Jahre gut, und irgendwann kommt das böse Erwachen.

BTW: Der Anschluss einzelner Objekte ist übrigens vollkommen unabhängig von einer vorliegenden zulässigen Bebauung.

Gruß vom Wiz