Gibt es auch Rechte gegenüber einer Behörde ?

hallo,

angenommen, ein Gastronomiebetrieb verpestet neuerdings die Umgebungsluft, weil er z.B. sein Angebot umgestellt/erweitert hat.

Als Nachbar bittet man ihn, den Gestank abzustellen, jedoch ohne Erfolg. Das Ordnungsamt wird informiert, jedoch von denen keine Reaktion obwohl Wochen ins Land ziehen. Man mahnt das Ordnungsamt an, wieder nix.

Welche Rechte hat dieser Bürger eigentlich. Mal von einer FFF-Dienstaufsichtsbeschwerde abgesehen, um hier zielführend tätig zu werden ?

ALSO:
gibt es auch Rechte gegenüber einer Behörde, sie ins Tun zu bringen ?
Wenn ja, welche ?
Wenn nein, warum eigentlich nicht ?

Danke + Grüße
jwd

hallo,

angenommen, ein Gastronomiebetrieb verpestet neuerdings die
Umgebungsluft, weil er z.B. sein Angebot umgestellt/erweitert
hat.

Als Nachbar bittet man ihn, den Gestank abzustellen, jedoch
ohne Erfolg. Das Ordnungsamt wird informiert, jedoch von denen
keine Reaktion obwohl Wochen ins Land ziehen. Man mahnt das
Ordnungsamt an, wieder nix.

Welche Rechte hat dieser Bürger eigentlich.

Gegenfrage - gegen welches Gesetz verstößt denn der Gastronomiebetrieb Deiner Meinung nach? Solange kein Verstoß vorliegt, kann eine Behörde auch nicht tätig werden.

hi,
wäre ich guter Rechtskenner, hätte sich meine Frage hier erübrigt :smile:

keine Ahnung worunter Gestanksbelästigung fallen könnte ;
Umwelt- , Nachbarschafts-, Gastronomieordnung, Gewerbeordnung oder … ??

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gibt es auch Rechte gegenüber einer Behörde, sie ins Tun zu
bringen ?

Natürlich gibt es die. Wir Bürger sind ja unserer Verwaltung nicht rechtlos ausgeliefert.

Wenn ja, welche ?

Wie wäre es, wenn Du einen FAchmann fragst. Da der Störer und die von Dir informierten Behörden bisher nichts unternommen haben, wirst Du mit einigen Tipps aus einem öffentlichen Forum nicht weiterkommen.

Wenn nein, warum eigentlich nicht ?

Weil auch andere Leute (hier: der Gastronomiebetrieb und seine Kunden) Rechte haben. Die Behörden müssen also genau abwägen, was sie unternehmen.

Hallo,

man kann in bestimmten Fällen ein Einschreiten der Behörden verlangen. Das kommte darauf an, welcher Art die Belästigungen sind. Bei Geruchsimmissionen haben die entsprechenden Normen des Bundesimmissionsschutzgesetz drittschützenden Charakter, will also heißen, dass der Belästigte ein Einschreiten der Behörde verlangen kann.

Hierzu bedarf es eines Antrags auf Erlass einer entsprechenden Verfügung. Wird diese zurückgewiesen, kann man hiergegen Widerspruch einlegen und müsste danach ggf. Klagen.

In jedem Falle ist es hier sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren.
Gruß
Dea

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Klar gibt es die und du hast sie ja auch schon genutzt, aber die Mühlen unserer Behörden mahlen bekanntlich ja sehr langsam.

Gruß Daggi!

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hi,
wäre ich guter Rechtskenner, hätte sich meine Frage hier
erübrigt :smile:

keine Ahnung worunter Gestanksbelästigung fallen könnte ;
Umwelt- , Nachbarschafts-, Gastronomieordnung, Gewerbeordnung
oder … ??

Wohl eher weniger, da es sich ja hier sicher um keine umweltbelastenden Schadstoffe oder Gifte handeln wird. Wenn Autos Abgase beim vorbeifahren an der Haustüre abgeben dürfen und auf Balkonen geraucht werden darf, kann man nicht andererseits einer genehmigten Gastronomie verbieten zu kochen, nur weil Dir der Geruch der neuen Küche unangenehm ist. Das wird auch der Grund sein warum die Behörde erst gar nicht reagiert. Da hätten die wohl viel zu tun. Schließlich macht der gute Mann das ja nicht um Dich zu ärgern, sondern um seinen Lebensunterhalt zu verdienen und Steuern zahlen zu dürfen.

Dank´ Dir für Deine Antwort,

was wäre die anwaltliche Fachrichtung ?
Verwaltungsrecht oder welche ?

Danke + Grüße
jwd

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Dank´ Dir für Deine Antwort,

Gerne

was wäre die anwaltliche Fachrichtung ?
Verwaltungsrecht oder welche ?

Ja, weil es um öffentlich-rechtliche Maßnahmen geht.

Gruß
Dea

Danke + Grüße
jwd

Hallo,

man kann in bestimmten Fällen ein Einschreiten der Behörden
verlangen. Das kommte darauf an, welcher Art die Belästigungen
sind. Bei Geruchsimmissionen haben die entsprechenden Normen
des Bundesimmissionsschutzgesetz drittschützenden Charakter,
will also heißen, dass der Belästigte ein Einschreiten der
Behörde verlangen kann.

Hierzu bedarf es eines Antrags auf Erlass einer entsprechenden
Verfügung. Wird diese zurückgewiesen, kann man hiergegen
Widerspruch einlegen und müsste danach ggf. Klagen.

In jedem Falle ist es hier sinnvoll, einen Anwalt zu
konsultieren.
Gruß
Dea

hallo,

angenommen, ein Gastronomiebetrieb verpestet neuerdings die
Umgebungsluft, weil er z.B. sein Angebot umgestellt/erweitert
hat.

Als Nachbar bittet man ihn, den Gestank abzustellen, jedoch
ohne Erfolg. Das Ordnungsamt wird informiert, jedoch von denen
keine Reaktion obwohl Wochen ins Land ziehen. Man mahnt das
Ordnungsamt an, wieder nix.

Welche Rechte hat dieser Bürger eigentlich. Mal von einer
FFF-Dienstaufsichtsbeschwerde abgesehen, um hier zielführend
tätig zu werden ?

ALSO:
gibt es auch Rechte gegenüber einer Behörde, sie ins Tun zu
bringen ?
Wenn ja, welche ?
Wenn nein, warum eigentlich nicht ?

Danke + Grüße
jwd

Hallo!

nicht reagiert. Da hätten die wohl viel zu tun. Schließlich
macht der gute Mann das ja nicht um Dich zu ärgern, sondern um
seinen Lebensunterhalt zu verdienen und Steuern zahlen zu
dürfen.

Auch mein Nachbar hört seine Metal-Musik nicht um mich zu ärgern, sondern um sich dran zu erfreuen.
Ziel der Immissionschutzrechtlichen Bestimmungen ist es gerade, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Gerüche, Erschütterungen u.ä. auf ein notwendiges und erträgliches Mindestmaß zu reduzieren.
Natürlich ist die Pommesbude nur dazu bestrebt, ihre Pommes zu verkaufen und ihre Steuern zu zahlen und will nicht, dass meine ganze Wohnung nach Pommesfett stinkt. Wenn sie es aber doch tut, könnte man ja auf die Idee kommen, dass man das trotz des Interesses am Pommesverkauf nicht gern hat und dass man sich als Gewerbetreibender dann gefälligst bemühen sollte, irgendwelche Luftfilter einzubauen und dafür zu sorgen, dass nicht der ganze Häuserblock nach Pommes stinkt.

Gruß,

Florian.

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