Gibt es Aussicht auf Gerechtigkeit?

Tach!

Lebenerfahrung und Aussagen von 3 mir sehr gut bekannten
Polizisten.

Aha…also Hörensagen?

Ja, i.V.m. eigenen und den Erfahrungen glaubwuerdiger weiterer Personen.

Mir persoenlich wuerde das ausreichen, um nur mit bestem Ruestzeug in ein solches Verfahren zu gehen…

Wer die Ablaeufe
ein wenig kennt und weiss, wie stark der EInfluss allein schon
der Staatsanwaltschaft, welche ohnehin eher der Polizei
zugetan ist, da eine unmittelbare Zusammenarbeit besteht, auf
ein Gerichtsverfahren ist, wird leicht bestaetigen koennen,
wie der Hase laeuft.

Ich kenne die Abläufe mehr als nur „ein wenig“ und weiss wie
der Hase läuft - jedenfalls nicht in deine Richtung. Du
überschätzt bei weitem den Einfluss eines Polizeibeamten.

Das waere schoen.

Allerdings hast du in einem Recht: die Staatsanwaltschaft hat
Einfluss auf das Verfahren, ohne sie gäbe es noch nicht einmal
eine Anklage.
Mit Verlaub gesagt: Deine Argumentation ist ziemlich daneben.

In Bezug auf die urspruengliche Fragestellung ist mein Hinweis ggf. mehr als hilfreich.

Klar dass Du das bei Deinem beruflichen Hintergrund anders siehst, aber das aendert nichts daran, dass der Normalbuerger bei Auseinandersetzungen mit Beamten, v.a. bei Verkehrsdelikten, sehr vorsichtig und perfekt vorbereitet und beraten sein sollte.
Wohlgemerkt gibt es ja nicht nur Verkehrspolizisten, sondern auch Beamte in hoeheren Positionen. Hier die generelle Moeglichkeit von Einflussnahme und Beimessung einer hoeheren Glaubwuerdigkeit seitens Gerichten zu verneinen, ist schlichtweg unrealistisch.

Gruss,
M.

Moin!

Andere moegen sich gerne in der Theorie ergehen und weiterhin
glauben, in D seien vor Gericht alle gleich.

So ist es auch, ganz praktisch. Da können deine dir sehr gut
bekannten Polizisten sagen, was immer sie wollen-

Das ist ein schoener Traum.

Wer die Ablaeufe
ein wenig kennt

… wie z.B. ich und natürlich auch andere Juristen hier …

und weiss, wie stark der EInfluss allein schon
der Staatsanwaltschaft,

Dann erklär mir doch mal, wie stark der Einfluss ist. Gibt es
da nicht dieses Gesetz? Wie heißt das doch gleich?
Strafprozessgesetz oder so? Nee… Ordnung.
Strafprozessordnung. Da steht ja drin, wie groß der Einfluss
ist.

O.K., hier ein „echtes“ Beispiel:
Meinungsverschiedenheit im Strassenverkehr zwischen hoeherem Beamten und Normalmensch auf bundesdeutscher Autobahn.
Anzeige durch Beamten gegen Normalmensch nach Veranlassung einer Strassensperre durch den Beamten ueber Autotelefon, um den Normalmenschen zu „stellen“.

Staatsanwaltschaft nimmt diese Anzeige an, die Gegenanzeige des Normalmenschen wird abgewiesen.

Gerichtsverhandlung: Urteil stand offenbar bereits vorher fest, man war sich einig. Nach 15 Minuten Verhandlung wurde die berufliche Existenz des Normalmenschen durch eine voellig unueblich hohe Strafe zeitweise stark beeintraechtigt bis zerstoert.
Selbst erfahrene Polizisten, die sich alle Akten zum Fall vornahmen, konnten nicht glauben was sie sahen.

welche ohnehin eher der Polizei
zugetan ist, da eine unmittelbare Zusammenarbeit besteht

Blödsinn. Die Polizisten sind Ermittlungspersonen der
Staatsanwaltschaft, das ist klar. Aber das heißt doch nicht,
dass der einzelne Staatsanwalt grundsätzlich jedem Polizisten
glaubt.

Das ist so sicher richtig. Zwischen dem „einzelnen Staatsanwalt“, welcher „grundsätzlich jedem Polizisten glaubt“ und einem vielleicht realistischen Mass von „den meisten Staatsanwaelten, welche in der Regel dem Beamten glauben“, ist fuer den betroffenen Buerger der Unterschied eher marginal…

auf
ein Gerichtsverfahren ist, wird leicht bestaetigen koennen,
wie der Hase laeuft.

Ich habe da vermutlich mehr Erfahrung als du - auch als
Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht -, und
eigenartig, ich finde, du redest Unsinn.

…was mir etwas Hoffnung gibt, denn nicht alle am System Beteiligten scheinen somit der Vetternwirtschaft oder wie immer man das nennen moechte anheim gefallen zu sein.

Eines aber ist klar, und ich möchte es an einem Beispiel
erläutern und zwar einem ganz praktischen: Ich war
Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte
hatte Polizisten beleidigt und stand nun wegen Beleidigung vor
Gericht. Einer der Polizisten sagte als Zeuge aus. Der
Angeklagte bestritt die Beleidigung, der Polizist bestätigte
sie. Und nun muss man halt auch den gesunden Menschenverstand
bemühen: Der Angeklagte darf lügen, dass sich die Balken
biegen, und er hat allen Grund zu leugnen. Der Polizist darf
als Zeuge nicht lügen, sonst bringt er sich in ganz, ganz
ernste Schwierigkeiten (Freiheitsstrafe: mind. ein Jahr;
Beamtenjob ist damit futsch!), und er hat überhaupt keinen
Grund zu lügen. Was macht also der Staatsanwalt, was habe ich
in meiner Beweiswürdigung getan? Ich bin lebensnah davon
ausgegangen, dass der Polizist die Wahrheit gesagt hat. Das
hat rein gar nichts mit Voreingenommenheit zu tun, sondern mit
den eben dargelegten Gedanken. Das Gericht ist dem übrigens
gefolgt.

…was wiederum ganz klar ist.
Genau diese vorgefertigten Annahmen machen es ja Beamten so leicht, einen Normalbuerger „hinzuhaengen“.

In meinem o.g. Fall gab es keine Video- oder Fotodokumentationen. Im Wagen des Normalbuergers sassen zwei Personen, der Beamte war allein.
Die Meinungsverschiedenheit wurde massgeblich vom Beamten verursacht, in der Zeit zwischen ebendieser und der Strassensperre hat der Beamte den relativ dichten Verkehr massiv gefaehrdet und zahlreiche Geschwindigkeits-, Abstands- sowie Ueverholverstoesse begangen, um den Normalbuerger, welcher einigermassen vernuenftig fuhr, nicht zu verlieren.
Er wusste wohl, dass in einem solchen Fall der Fahrer nicht mehr klar zu ermitteln waere.
Was sich daraus fuer einen Nicht-Beamten als empfehlenswerte Reaktion ableiten lassen koennte, moechte ich gar nicht weiter vertiefen.

Solange solche Dinge moeglich sind, muss man als verantwortungsvoller Buerger auf Fragen wie der vom TE gestellten entsprechend antworten. Schoenfaerberei hat hierbei nichts zu suchen.
Ist ein Beamter im Spiel, werden erhoehte Vorsicht und beste Beratung durch einen erstklassigen Rechtsbeistand sehr wahrscheinlich von groesstem Vorteil sein.

Durch Dein Beispiel hast Du das ja nur noch bestaetigt.

Gruss,
M.