Gibt es Aussicht auf Gerechtigkeit?

Schönen guten Tag,

mal angenommen, eine Person X wird von einer Polizistin wegen missachteter Vorfahrt angezeigt. Die Polizistin behauptet, wenn sie in ihrem privaten Pkw nicht gebremst hätte, wäre es zum Unfall gekommen. Sie hat dafür eine Zeugin.

Nun hat X zwar zugegeben, zur fraglichen Zeit am „Tatort“ gewesen zu sein, bestreitet aber einen einen solchen Zwischenfall. Person X sagt von sich, sie sei ein sehr rücksichtsvoller und versierter Fahrer und hat ebenfalls eine Zeugin.

Der Fall wird im Amtsgericht verhandelt.

(1) Hat Person X überhaupt Aussicht auf einen positiven Ausgang des Verfahrens, wenn es nur die jeweils zwei gegensätzlichen Aussagen gibt und eine davon von einer Polizistin stammt? Ist es wahr, dass deren Aussagen immer stärker wiegen?

(2) Steht die Aussage von X (und seiner Zeugin) nicht schon deshalb auf wackligen Beinen, weil beide wahrheitsgemäß nur aussagen können, nichts bemerkt zu haben, während die Anklägerin (samt Zeugin) das vermeintliche Vergehen in allen Facetten ausschmücken können?

(3) Wird das Gericht nicht denken: Es gibt eigentlich keinen logischen Grund, warum X fälschlich von einer fremden Polizistin bezichtigt werden sollte, wenn die Tat niemals passiert ist? Oder gibt es solche Fälle häufiger als man denkt?

(4) Sollte X zu dieser Verhandlung um eine „Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit“ lieber mit einem Anwalt erscheinen oder ist das wie mit Kanonen auf einen Spatzen schiessen?

Vielen Dank für Ihre Hinweise,
Patrick Teichert

Schönen guten Tag,

Schönen guten abend

mal angenommen, eine Person X wird von einer Polizistin wegen
missachteter Vorfahrt angezeigt. Die Polizistin behauptet,
wenn sie in ihrem privaten Pkw nicht gebremst hätte, wäre es
zum Unfall gekommen. Sie hat dafür eine Zeugin.

Kann ja so sein

Nun hat X zwar zugegeben, zur fraglichen Zeit am „Tatort“
gewesen zu sein, bestreitet aber einen einen solchen
Zwischenfall. Person X sagt von sich, sie sei ein sehr
rücksichtsvoller und versierter Fahrer und hat ebenfalls eine
Zeugin.

Mit „bestreitet“ ist gemeint, dass sie gegen den Bußgeldbescheid bereits Widerspruch eingelegt hat ???

Der Fall wird im Amtsgericht verhandelt.

Damit hat sich dann wohl meine obige Frage selbst beantwortet.

(1) Hat Person X überhaupt Aussicht auf einen positiven
Ausgang des Verfahrens, wenn es nur die jeweils zwei
gegensätzlichen Aussagen gibt und eine davon von einer
Polizistin stammt? Ist es wahr, dass deren Aussagen immer
stärker wiegen?

Auch wenn ich kein Anhänger der Anwaltsgilde bin - aber mit einem wären die Chancen wohl ungleich höher.

(2) Steht die Aussage von X (und seiner Zeugin) nicht schon
deshalb auf wackligen Beinen, weil beide wahrheitsgemäß nur
aussagen können, nichts bemerkt zu haben, während die
Anklägerin (samt Zeugin) das vermeintliche Vergehen in allen
Facetten ausschmücken können?

„in allen Facetten ausschmücken“ oder detailiert die Wahrheit widergeben - das ist dann wohl Ansichtssache.

(3) Wird das Gericht nicht denken: Es gibt eigentlich keinen
logischen Grund, warum X fälschlich von einer fremden
Polizistin bezichtigt werden sollte, wenn die Tat niemals
passiert ist?

Ich denke, dass man dem (in Grenzen) zustimmen kann.

(4) Sollte X zu dieser Verhandlung um eine „Bußgeldsache wegen
Verkehrsordnungswidrigkeit“ lieber mit einem Anwalt erscheinen
oder ist das wie mit Kanonen auf einen Spatzen schiessen?

Das muss X ganz allein für sich entscheiden und ja evtl. auch unter dem Gesichtspunkt der enstehenden Kosten zu betrachten. Ein Anwalt erhöht zwar die Chancen - eine Garantie gibte es aber auch nicht.

Vielen Dank für Ihre Hinweise,

Bitte

Patrick Teichert

hatchbeck

Hallo!

…vor Gericht gibts nur ein Urteil

Eine Beweiswürdigung ist immer eine Gesamtabwägung, da könnte auch die Situation und das ganze Drumherum eine Rolle spielen.

Das mit der Glaubwürdigkeit von Polizisten ist so eine Sache. Es gibt leider Richter, die Polizisten praktisch automatisch eine höhere Glaubwürdigkeit beimessen, das ist eine Unart, gesetzwidrig und ist auch nicht zu beschönigen. Es ist aber nicht so, dass das generell so ist und es kommt immer auf die Beweis im Gesamten an. Mit Anwalt gehts einem Laien natürlich in einer Gerichtsverhandlung besser, das ist klar, das Kostenrisiko sollte man aber halt auch abwägen.

Gruß
Tom

Tach!

mal angenommen, eine Person X wird von einer Polizistin wegen
missachteter Vorfahrt angezeigt. Die Polizistin behauptet,
wenn sie in ihrem privaten Pkw nicht gebremst hätte, wäre es
zum Unfall gekommen. Sie hat dafür eine Zeugin.

…womit die Sache sehr, sehr schwierig werden wird. Fuer Dich.

Nun hat X zwar zugegeben, zur fraglichen Zeit am „Tatort“
gewesen zu sein, bestreitet aber einen einen solchen
Zwischenfall. Person X sagt von sich, sie sei ein sehr
rücksichtsvoller und versierter Fahrer und hat ebenfalls eine
Zeugin.

Wer mehr Zeugen hat, ist unerheblich.

Der Fall wird im Amtsgericht verhandelt.

(1) Hat Person X überhaupt Aussicht auf einen positiven
Ausgang des Verfahrens, wenn es nur die jeweils zwei
gegensätzlichen Aussagen gibt und eine davon von einer
Polizistin stammt? Ist es wahr, dass deren Aussagen immer
stärker wiegen?

Meistens ist das so.
Ich empfehle Dir unbedingt, einen erstklassigen Anwalt mit dem Fall zu betrauen.
Sonst bist Du moeglicherweise ganz schnell den FS los. Richter und Polizei zusammen sind manchmal ein echtes Problem fuer den Buerger…

(2) Steht die Aussage von X (und seiner Zeugin) nicht schon
deshalb auf wackligen Beinen, weil beide wahrheitsgemäß nur
aussagen können, nichts bemerkt zu haben, während die
Anklägerin (samt Zeugin) das vermeintliche Vergehen in allen
Facetten ausschmücken können?

Was die Wahrheit ist, entscheidet der Richter. Und der glaubt in der Mehrheit der Faelle der Polizei.

(3) Wird das Gericht nicht denken: Es gibt eigentlich keinen
logischen Grund, warum X fälschlich von einer fremden
Polizistin bezichtigt werden sollte, wenn die Tat niemals
passiert ist? Oder gibt es solche Fälle häufiger als man
denkt?

Natuerlich.
Letztendlich sind wir alle Schefchen und machen im Strassenverkehr grundsaetzlich keine Fehler…

(4) Sollte X zu dieser Verhandlung um eine „Bußgeldsache wegen
Verkehrsordnungswidrigkeit“ lieber mit einem Anwalt erscheinen
oder ist das wie mit Kanonen auf einen Spatzen schiessen?

Ohne Anwalt dorthin zu gehen halte ich fuer bedenklich.
Ich persoenlich fechte solche Sachen immer bis zur hoechstmoeglichen Instanz durch. Manchmal klappt das dann auch, meistens kostet es jedoch lediglich Geld. Ist aber mein Privatspass und keine Empfehlung!

Gruss,
M. (bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

Hallo,

das Problem ist doch eher, dass der Fahrer es Kfz selbst nicht 100 % weiss, dass evtl. ordnungswidrig gehandelt wurde. Es kann es weder bestätigen noch ablehnen. Sehe ich das richtig?
Es gab einen vergleichbaren Fall, in dem ein Lkw einen Fahrradfahrer umgefahren hatte. Der Fahrer hatte nichts davon bemerkt und war ziemlich erstaunt, als ihn die Polizei wegen des Verstoßes anhielt. Er hielt es zunächst auch für eine an den Haaren herbei gezogene Behauptung, bis ihn die Zeugen und Spuren an seinem Fahrzeug eines Besseren belehrten.
Ich wäre also vorsichtig bei der Sache… es könnte durchaus so geschehen sein, wie die Beamtin es anführt. Wenn man das Bussgeld nicht schlucken will, dann sollte man sich einen guten Anwalt nehmen.

Gruss

Iru

PS.: Gerechtigkeit, welch heres Wort. Vor Gericht bekommt man ein Urteil, ob es auch gerecht ist, das steht auf einem anderen Blatt und kann eine recht subjektive Wahrnehmung sein.

Hallo,

Was die Wahrheit ist, entscheidet der Richter. Und der glaubt
in der Mehrheit der Faelle der Polizei.

Quellen, Statistiken oder ähnliches zur Hand? Oder nur Bauchgefühl?

Sicher wirst Du Deine Aussage untermauern können. Sonst: Stammtischparole.

Gruß

S.J.

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Genauso wars. Nur dass es keine Spuren am Fahrzeug gibt, weil es in unserem Fallbeispiel gar nicht zum Unfall kam.

Deshalb demonstriert die Beamtin in meinen Augen erheblichen Belastungseifer.

Hi!

Was die Wahrheit ist, entscheidet der Richter. Und der glaubt
in der Mehrheit der Faelle der Polizei.

Quellen, Statistiken oder ähnliches zur Hand? Oder nur
Bauchgefühl?

Lebenerfahrung und Aussagen von 3 mir sehr gut bekannten Polizisten.

Sicher wirst Du Deine Aussage untermauern können. Sonst:
Stammtischparole.

Fuer manche Fakten gibt es keine Statistiken…

Mir ist das ja auch reichlich egal, ob Du mir glaubst oder nicht. Wichtig ist, sich in solchen Situationen unverzueglich mit dem besten greifbaren Anwalt zur Wehr zu setzen.
Wenn nur das schon beim Fragesteller ankommt, ist viel erreicht.

Andere moegen sich gerne in der Theorie ergehen und weiterhin glauben, in D seien vor Gericht alle gleich. Wer die Ablaeufe ein wenig kennt und weiss, wie stark der EInfluss allein schon der Staatsanwaltschaft, welche ohnehin eher der Polizei zugetan ist, da eine unmittelbare Zusammenarbeit besteht, auf ein Gerichtsverfahren ist, wird leicht bestaetigen koennen, wie der Hase laeuft.

Gruss,
M.

Andere moegen sich gerne in der Theorie ergehen und weiterhin
glauben, in D seien vor Gericht alle gleich.

So ist es auch, ganz praktisch. Da können deine dir sehr gut bekannten Polizisten sagen, was immer sie wollen-

Wer die Ablaeufe
ein wenig kennt

… wie z.B. ich und natürlich auch andere Juristen hier …

und weiss, wie stark der EInfluss allein schon
der Staatsanwaltschaft,

Dann erklär mir doch mal, wie stark der Einfluss ist. Gibt es da nicht dieses Gesetz? Wie heißt das doch gleich? Strafprozessgesetz oder so? Nee… Ordnung. Strafprozessordnung. Da steht ja drin, wie groß der Einfluss ist.

welche ohnehin eher der Polizei
zugetan ist, da eine unmittelbare Zusammenarbeit besteht

Blödsinn. Die Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, das ist klar. Aber das heißt doch nicht, dass der einzelne Staatsanwalt grundsätzlich jedem Polizisten glaubt.

auf
ein Gerichtsverfahren ist, wird leicht bestaetigen koennen,
wie der Hase laeuft.

Ich habe da vermutlich mehr Erfahrung als du - auch als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht -, und eigenartig, ich finde, du redest Unsinn.

Eines aber ist klar, und ich möchte es an einem Beispiel erläutern und zwar einem ganz praktischen: Ich war Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte Polizisten beleidigt und stand nun wegen Beleidigung vor Gericht. Einer der Polizisten sagte als Zeuge aus. Der Angeklagte bestritt die Beleidigung, der Polizist bestätigte sie. Und nun muss man halt auch den gesunden Menschenverstand bemühen: Der Angeklagte darf lügen, dass sich die Balken biegen, und er hat allen Grund zu leugnen. Der Polizist darf als Zeuge nicht lügen, sonst bringt er sich in ganz, ganz ernste Schwierigkeiten (Freiheitsstrafe: mind. ein Jahr; Beamtenjob ist damit futsch!), und er hat überhaupt keinen Grund zu lügen. Was macht also der Staatsanwalt, was habe ich in meiner Beweiswürdigung getan? Ich bin lebensnah davon ausgegangen, dass der Polizist die Wahrheit gesagt hat. Das hat rein gar nichts mit Voreingenommenheit zu tun, sondern mit den eben dargelegten Gedanken. Das Gericht ist dem übrigens gefolgt.

Levay

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Hallo!

und er hat überhaupt keinen
Grund zu lügen.

In diesem Punkt widerspreche ich, aber natürlich unabhängig jetzt vom Einzelfall, den ich nicht kenne. Sachlich gesehen, hat der Polizist überhaupt kein Motiv die Unwahrheit zu sagen. Psychologisch sehr oft schon. Das muss nichtmal böser Wille sein, alleine die subjektive und deswegen nicht unparteiische eigene Wahrnehmung der Realität manipuliert die Wahrnehmung und damit die Zeugenaussage. Drum sind Zeugen grundsätzlich kein gutes Beweismittel, aber andere gibts halt oft nicht.

Ich vertrete da also bei diesem Thema eine Mittelposition, es ist zwar durchaus nicht so, dass immer und automatisch dem Polizisten geglaubt wird, in vielen Fällen ist es mir aber durchaus untergekommen, dass den Polizisten viel zu leicht mit genau deinem Argument geglaubt worden ist, das hängt natürlich vor allem vom Richter ab.

Ist aber ein interessantes Thema: aus meiner subjektiven Wahrnehmung ist mir beispielsweise diese Problematik als ich bei Gericht gearbeitet habe nie aufgefallen und ich war mir da ziemlich sicher die Sache unparteiisch zu betrachten. Nachdem ich dann ein paar Mal auf Verteidigerseite gesessen bin, ist mir aufgefallen wie leicht man eigentlich parteiisch sein kann, obwohl man eigentlich glaubt unparteiisch zu sein. Das zeigt im Übrigen auch, wie schwierig es ist, ein guter Richter zu sein.

Gruß
Tom

Lebenerfahrung und Aussagen von 3 mir sehr gut bekannten
Polizisten.

Aha…also Hörensagen?

Wer die Ablaeufe
ein wenig kennt und weiss, wie stark der EInfluss allein schon
der Staatsanwaltschaft, welche ohnehin eher der Polizei
zugetan ist, da eine unmittelbare Zusammenarbeit besteht, auf
ein Gerichtsverfahren ist, wird leicht bestaetigen koennen,
wie der Hase laeuft.

Ich kenne die Abläufe mehr als nur „ein wenig“ und weiss wie der Hase läuft - jedenfalls nicht in deine Richtung. Du überschätzt bei weitem den Einfluss eines Polizeibeamten. Allerdings hast du in einem Recht: die Staatsanwaltschaft hat Einfluss auf das Verfahren, ohne sie gäbe es noch nicht einmal eine Anklage.
Mit Verlaub gesagt: Deine Argumentation ist ziemlich daneben.

Gruss

Iru

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Du vertrittst nicht wirklich eine Position, die von meiner abweicht und die damit irgendwie in der Mitte von meiner Position und einer anderen steht.

Was du beschreibst, nämlich dass sich ein Zeuge schlicht irrt, was aus verschiedensten Gründen sehr häufig vorkommt, ist ein Phänomen, das allen Richtern bekannt sein sollte (auch wenn es das womöglich nicht ist). Dass ein Polizist vor den typischen Zeugenirrtümern nicht mehr geschützt ist als andere Leute auch, ist jedenfalls mir völlig klar. Mir ging es allein um die Glaubwürdigkeit der Person, nicht um die Glaubhaftigkeit der Aussage.

Ich kann nur für mich sprechen: Wenn eine Person kein erkennbares Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens hat, dann spricht das deutlich für die Glaubwürdigkeit (natürlich nicht aber dafür, dass es keinen Irrtum geben kann). Ein Polizist aber, der als Zeuge in einer Sache auftritt, an der er als Polizist beteiligt war, hat in der Regel (!) kein Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens. Wenn ein Richter einem Polizisten auch deswegen mehr Glauben schenkt, weil er glaubt, der Polizist habe eine besonders gute Wahrnehmung, dann ist das schlecht, aber den Beweis dafür, dass es sich vor Gericht meistens so verhält - so wurde es hier ja mehr oder minder behauptet -, sehe ich nicht als geführt an.

Levay

Hallo!

Unsere Positionen sind nicht weit voneinander entfernt, das sehe ich auch so, aber im Detail widerspreche ich dir trotzdem wieder:

Ein Polizist aber, der als Zeuge in einer
Sache auftritt, an der er als Polizist beteiligt war, hat in
der Regel (!) kein Interesse an einem bestimmten Ausgang des
Verfahrens.

Wenn das aber beispielsweise ein Beschuldigter ist, dann hat der Polizist subjektiv und zumindest unterbewusst, ebenso wie der Staatsanwalt, ein gewisses Bedürfnis dass dieser nicht freigesprochen wird. Sagen wirs mal so vorsichtig, denn ich unterstelle ungern Menschen einen bösen Willen und meistens liegt der auch nicht vor.

Das sieht ja auch die Rechtsordnung so, sonst gäbe es ja die Trennung zwischen Staatsanwalt und Richter nicht. Wozu einen Richter, wenn der Staatsanwalt die Ausbildung eines Richters hat und neutral sein muss? Du kennst ja selbst die Rechtsgeschichte und den Inquisitionsprozess, der ja Vorläufer unserer modernen StPO ist. Alleine die Tatsache, dass der Richter auch für die Verfolgung zuständig ist, nimmt ihm trotz der Neutralität die Unbefangenheit - das ist eine historische Erfahrung, die zu entsprechenden Konsequenzen geführt hat, nämlich der Einführung des Staatsanwaltes (und im Übrigen auch den Ausschluss eines Richters an der Hauptverhandlung, wenn dieser eine Untersuchungshandlung im Ermittlungsverfahren gesetzt hat, bei uns ein Nichtigkeitsgrund nach § 281/1/Z1 StPO). Bei einem Polizisten, der unmittelbar am Geschehen beteiligt ist, ist das noch viel eher der Fall.

Daher stimmt deine Aussage, die man regelmäßig auch in Urteilen liest, meiner Meinung nach in dieser Form nicht und das sieht ja eigentlich auch die Rechtsordnung so.

Gruß
Tom

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Für mich ist und bleibt die Neutralität des Polizisten ein Hinweis auf seine Glaubwürdigkeit. Das heißt ja nicht, dass ich ihm ungefragt alles glauben würde.

Aber so sei es, wir unterscheiden uns im Detail.

Levay

Hallo Levay,

100% Zustimmung, außer hier:

und er hat überhaupt keinen Grund zu lügen.

Das mag ja sein, aber es gibt auch keinen Grund für eine Anzeige zu einem Sachverhalt, der ohne Unfall ausgegangen ist und der auf dt. Straßen täglich mind. 750.000 mal vorkommt.
Jedenfalls macht das sonst niemand… warum also diese Polizistin? Wenn es ein Mann wäre, würde ich sagen: zu kleiner Penis, als Frau hat sie mglw. 1000 andere Gründe (wahrscheinlich Schulmeisterei?!).

Aber eins ist klar: auch wenn sie sich selber inzwischen selber sagt (oder die Zeugin/Freundin ihr zuflüstert) „eigentlich war das gar nicht so schlimm“, dann wird sie jetzt definitiv auch Lügen, dass sich die Balken biegen. Sonst würde sie ihr Gesicht verlieren.

Und übrigens: Polizisten haben „Vertriebsdruck“, müssen also eine bestimmte Zahl von OWis zur Anzeige bringen. Auch das steht der Wahrheitsfindung m. E. hin und wieder im Wege.

Grüße, M

Hallo Masch

Und übrigens: Polizisten haben „Vertriebsdruck“, müssen also
eine bestimmte Zahl von OWis zur Anzeige bringen. Auch das
steht der Wahrheitsfindung m. E. hin und wieder im Wege.

Das Polizeibeamte „Vertriebsdruck“ haben ist schlicht Unfug. Dafür gibt es weder mehr Geld, noch Beförderung oder Prämie.

Dachsgruß

Hallo!

Das mag ja sein, aber es gibt auch keinen Grund für eine
Anzeige zu einem Sachverhalt, der ohne Unfall ausgegangen ist
und der auf dt. Straßen täglich mind. 750.000 mal vorkommt.

Das ist aber Unsinn, denn die Ordnungswidrigkeit,die vorgeworfen wird, setzt keinen Unfall voraus, dein Argument geht also am Problem vorbei.

Die Rechtsordnung erlaubt erstens Jedermann Anzeigen zu erstatten, hiefür ist keine Begründung notwendig. Ein Polizist ist darüberhinaus in vielen Fällen zur Anzeige verpflichtet, wenn ein bestimmter Verdacht gegeben ist und es ist dabei in einem Rechtsstaat nicht die Aufgabe des Polizisten, die Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit einer Vorschrift zu beurteilen.

Gruß
Tom

Hi,

das ist ja formal alles richtig… aber wenn jemand Dir die Vorfahrt nimmt, Du bremst und alles ist klar, merkst Du Dir dann das Kennzeichen und erstattest Anzeige!!!

Ich beneide Leute mit so viel Zeit, alle „Normalen“ tun mir allerdings leid.

Grüße, M

Hallo!

das ist ja formal alles richtig… aber wenn jemand Dir die
Vorfahrt nimmt, Du bremst und alles ist klar, merkst Du Dir
dann das Kennzeichen und erstattest Anzeige??!!

Normalerweise nicht. Nur hat das halt alles mit der hier behandelten Frage nichts zu tun.

Gruß
Tom

Nur hat das halt alles mit der hier
behandelten Frage nichts zu tun.

Daher ja auch die Kennzeichnung meines Postings mit „OT“…