Schönen guten Tag,
mal angenommen, eine Person X wird von einer Polizistin wegen missachteter Vorfahrt angezeigt. Die Polizistin behauptet, wenn sie in ihrem privaten Pkw nicht gebremst hätte, wäre es zum Unfall gekommen. Sie hat dafür eine Zeugin.
Nun hat X zwar zugegeben, zur fraglichen Zeit am „Tatort“ gewesen zu sein, bestreitet aber einen einen solchen Zwischenfall. Person X sagt von sich, sie sei ein sehr rücksichtsvoller und versierter Fahrer und hat ebenfalls eine Zeugin.
Der Fall wird im Amtsgericht verhandelt.
(1) Hat Person X überhaupt Aussicht auf einen positiven Ausgang des Verfahrens, wenn es nur die jeweils zwei gegensätzlichen Aussagen gibt und eine davon von einer Polizistin stammt? Ist es wahr, dass deren Aussagen immer stärker wiegen?
(2) Steht die Aussage von X (und seiner Zeugin) nicht schon deshalb auf wackligen Beinen, weil beide wahrheitsgemäß nur aussagen können, nichts bemerkt zu haben, während die Anklägerin (samt Zeugin) das vermeintliche Vergehen in allen Facetten ausschmücken können?
(3) Wird das Gericht nicht denken: Es gibt eigentlich keinen logischen Grund, warum X fälschlich von einer fremden Polizistin bezichtigt werden sollte, wenn die Tat niemals passiert ist? Oder gibt es solche Fälle häufiger als man denkt?
(4) Sollte X zu dieser Verhandlung um eine „Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit“ lieber mit einem Anwalt erscheinen oder ist das wie mit Kanonen auf einen Spatzen schiessen?
Vielen Dank für Ihre Hinweise,
Patrick Teichert