Gibt es automatisch eine Mieterhöhung?

Angenommen in meiner Wohnung ist etwas zu machen, für das der Eigentümer aufkommen soll wie zb. Fliesen im Bad erneuern, da sich diese Lösen und wackeln - kann ich dann mit einer Mieterhöhung rechnen?

Nein.
Hier stellt doch der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung nur wieder her.
das ist seine Pflicht und dafür darf er keine „Modernisierungserhöhung“ durchführen.
Die wäre möglich, wenn er etwas zusätzlich neu macht, was noch gar nicht vorhanden war.
Also etwa Einbau einer Wanne, wo vorher nur eine Dusche vorhanden war.
Oder Ersatz eines Kohlebadeofens durch einen modernen Speicher mit Strom oder Gas.
Oder den Einbau einer Zentralheizung als Ersatz für Einzelöfen usw.

Aber Mieterhöhungen an sich sind schon möglich, sie haben nichts mit Modernisierung oder gar Instandsetzungen zu tun.
Man darf im Rahmen der Gesetze schon erhöhen, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete . Und die Erhöhung ist zusätzlich noch auf 20 % oder sogar 15 % auf einen Schlag begrenzt und kann frühestens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung vorgenommen werden.

MfG
duck313

MfG
duck313