Da ich in den Gesetzesseiten nicht das finde was ich suche hier die Frage:
Mein Sohn im September 23 Jahre alt möchte in Berlin studieren. Das heißt, es wohnt dann nicht mehr daheim.
Er hat eine Ausbildung zum Industriemechaniker und dann jetzt Fachabi.
Ich selber mache mich im September selbständig und werde dann nur negativer Einkünfte haben.
Mein Mann ist berufstätig und verdient im Moment ca. 1900 netto.
Dazu die Fragen:
Sind wir überhaupt noch Unterhaltspflichtig?
Wird unser Einkommen dem Bafög angerechnet?
Bekommt er überhaupt was?
Nicht, dass wir nicht wollen, aber können ist die Frage.
Haus noch abbezahlen und Geschäft gründen sind eben schon einiges.
gibt hier Antworten. In der Regel endet die Unterhaltspflicht mit dem Abschluss der (ersten) Ausbildung. Im vorliegenden Falle scheint dies zwar gegeben zu sein, aber die drei Ausbildungsabschnitte (Ausbildung, Fachabitur, Studium) bauen aufeinander auf, so dass hier eine individuelle Antwort gefunden werden muss.