Ich habe jetzt schon öfter gehört, dass es in Deutschland keine Beamtenbeleidung als Tatbestand gibt.
Auf der Suche nach einem Bericht der PolizeiDirektion Ravensburg habe ich aber dies gelesen:
„Den beiden Tatverdächtigen droht nun eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
und dem Älteren der beiden zusätzlich ein Anzeige wegen Beamtenbeleidigung.“ (http://org.polizei-bwl.de/PDRavensburg/Presse/Presse… Seite 1, Zeile 11-12) Wenn sogar eine Polizeidirektion diese Bezeichnung verwendet gibt es wirklich keine Beamtenbeleidigung?
Danke schonmal im vorraus 
Hallo Jonas,
Man kann immer auf Beleidigung klagen und dann wohl
auch recht auf Beamtenbeleidigung.
Schaust du hier: http://www.talkteria.de/forum/topic-
5603.html
Schönen Tag Dir
Freundliche Grüße
Conny_from_Cologne
Ich habe jetzt schon öfter gehört, dass es in
Deutschland
keine Beamtenbeleidung als Tatbestand gibt.
Auf der Suche nach einem Bericht der PolizeiDirektion
Ravensburg habe ich aber dies gelesen:
"Den beiden Tatverdächtigen droht nun eine Anzeige
wegen
gefährlicher Körperverletzung
und dem Älteren der beiden zusätzlich ein Anzeige
wegen
Beamtenbeleidigung."
(http://org.polizei-
bwl.de/PDRavensburg/Presse/Pressemitteilungen/100619-
20.pdf
Seite 1, Zeile 11-12) Wenn sogar eine Polizeidirektion
diese
Bezeichnung verwendet gibt es wirklich keine
Beamtenbeleidigung?
Danke schonmal im vorraus 