ich habe gehört, dass die PKV verpflichtet seien, einen „gesetzlichen Tarif“ für jedes Mitglied zugänglich zu machen. Die Prämienhöhe sei gleich der Mindestprämie für die GKV, die Leistungen eben auch.
Stimmt das? Wenn ja, gilt das uneingeschränkt, also für alle PKV und alle ihre PKV-Versicherten, oder gibt es da Haken oder Ausnahmen?
Außerdem: Wie ist das dann mit der Zuzahlung? Bei der GKV ist man ja zuzahlungsfrei, sobald man 2(?)% des Einkommens dafür überschreitet.
diesen Standardtarif gibt es zur Zeit erst ab 55 für PKV-Versicherte. Es ist aber bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform vereinbart worden, dass die PKVs mittels gesetzlicher Regelung „gezwungen“ werden, einen solchen auch anzubieten, damit ein freier Wettbewerb zwischen PKV und GKV entsteht. Diese Regelung gibt es noch nicht, so ist auch die Frage, wie das mit den Zuzahlungen laufen soll, hypothetisch ist. Der bisherige Standardtarif ist schon nicht 100 % identisch (er ist auch oft billiger, weil Altersrückstellungen vorhanden sind).
Grüße
EK
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