Gibt es bei einer Ordnungswidrigkeit zwangsläufig eine Geldstrafe?

Hallo,
ich habe eine Frage,- bei folgt auf eine Ordnungswidrigkeit immer, zwingend eine Geldstrafe oder wird auch nach Ermessen geurteilt?

Vielen DAnk für Eure Antworten.

Bürger 79

Hallo,

nein. Natürlich kann eine Ordnungswidrigkeit auch nur mit einer Ermahnung und Belehrung „geahndet“ werden.

Grüße
Pierre

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Oder mit beidem: „Sie waren 15km/h zu schnell, das macht xx €, und angeschnallt waren sie auch nicht…“

Das war nicht die Frage!

:wink:

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Ergänzen möchte ich hinzufügen: Mit einer kostenlose mündliche Verwarnung kommt man am ehesten davon, wenn man sich einsichtig zeigt. Es besteht kein Anspruch darauf, es liegt im Ermessen des Verwarnenden.

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Grds. ist die Ahndung einer OWi in das Ermessen der Behörde gestellt.
(§ 47 Abs. 1 OWiG)
Die entscheidet, ob sie ein Verfahren einleitet, es einstellt, Verwarnt (mit oder ohne Gebühren) oder eine Bußgeldbescheid erlässt.
Letzterer bestimmt die Geldbuße (nicht Geldstrafe) die der Betr. zu hahlen hat.

vielen Dank, für Eure Hilfe/Antworten,

Danke
Bürger 79