Gibt es bei Gameservern Sonderkündigungsrecht?

Hallo,
bin schon lange hier im Forum aber muss mich jetzt auch einmal anmelden.

Er hat einen Gameserver bei www.4netplayers.de mit einer Restlaufzeit von ca 5 Monaten.
Leider hängt das Spiel schon seit Wochen andauernd (sprich alle paar Minuten) und viele seiner Stammspieler kommen schon garnicht mehr.
Gibt es eine Möglichkeit den Server frühzeitig loszuwerden oder zumindest den Serveranbieter dazu zu bekommen das er darlegen muss das es nicht seine Schuld ist?

AGB
http://gameserver.4players.de/layout_agb.html

4.5 4Players sichert eine Erreichbarkeit der virtuellen Server von 98% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 4Players liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar ist.

Danke schon einmal

Sunny

Der Server ist ja erreichbar, das ist hier nicht das Problem. Die Dienstleistung wird erbracht.
Das Problem ist die Qualität der Dienstleistung.

Was steht in der AGB zur Qualitätssicherung?

Liegt hier vielleicht Vertragsbruch vor?

In den AGB habe ich nichts zur Qualität des Servers oä gefunden.
Dennoch sollte er doch „normal benutzbar“ sein ?
Immerhin wird auch nicht erwäht das die qualität schlecht sein darf?

Man könnte anführen, dass die schlechte Qualität mit keiner Erreichbarkeit gleich zu setzen ist.

Der tiefere Sinn des ganzen ist es ja gerade „angenehm“ spielen zu können.

Somit wäre zeitlich fest zu halten wann die Qualität so schlecht ist.

2% von 1 Jahr ist mehr als eine Woche.

Mit der Liste der Zeitpunkte könnte man in der Kündigung argumentieren.

Sollte er in diesem hypothetischen Fall direkt in der Form kündigen und danach eventuelle Abbuchungen zurück buchen lassen?
Was könnte der Serveranbieter beispielsweise machen wenn er die Kündigung nicht anerkennt?

Danke auf jeden Fall für die Hilfe.

Sollte er in diesem hypothetischen Fall direkt in der Form
kündigen und danach eventuelle Abbuchungen zurück buchen
lassen?

Nein. Schlechtleistung (http://de.wikipedia.org/wiki/Schlechtleistung) berechtigt in der Regel nicht, den Vertrag zu kündigen. Vielmehr sollte man den Anbieter auffordern, die Mängel abzustellen.

Gruß

S.J.

In diesem Fall den ich mein währe das schon mehrfach passiert und der Anbieter weist jede Schuld von sich.
Er könne das an log Dateien sehen das die lags durch dritte verursacht werden.

Nacherfüllung bedeutet er vermietet jemand einen Server auf dem ein Spiel Problemlos laufen soll. Er verbessert trotz mehrmaliger Aufforderung nichts und sagt er könne daran nichts ändern. Wenn er also nicht nachbessern kann kann der Mieter den Mietpreis mindern?

In diesem Fall den ich mein währe das schon mehrfach passiert

Nachweislich, mit Fristsetzung und Androhung von Konsequenzen?

und der Anbieter weist jede Schuld von sich.

Was ja sein gutes Recht ist.

Er könne das an log Dateien sehen das die lags durch dritte
verursacht werden.

Wenn das tatsächlich so ist, dürften gegen den Anbieter überhaupt keine Ansprüche bestehen.

Gruß

S.J.