Gibt es bei Hartz IV keine vorläufigen Bescheide?

Hallo!

  1. Stimmt es, dass bei Sozialgeldern, z. B. Hartz 4 keine vorläufigen Bescheide mehr ausgestellt werden sollen? Heißt das, dass bei unklarer Lage ein endgültiger Bescheid ausgestellt wird, der ggf. - für den Antragsteller völlig überraschend - zurückgenommen werden soll, falls z. B. eine Überzahlung stattgefunden hat?

  2. Muss ein Antragsteller auf Sozialgelder, z. B. Hartz 4 mehr wissen als in den Broschüren steht? Wenn er sich fälschlicherweise auf die Richtigkeit eines fehlerhaften Bescheides und die (fehlenden) Angaben in der Broschüre der AA verlassen hat, hätte er es dann besser wissen müssen?

Viele Grüße
Thea

…weiß niemand eine Antwort?

Viele Grüße
Thea

…weiß niemand eine Antwort?

Möglicherweise schon, wenn du die Frage im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ stellst…

Gruß
Murmeltier