Hallo Experten. Ich möchte mich für eine Ausschreibung eines Teils einer öffentlichen Baustelle bewerben mit meinem 3 Mann Betrieb. Gibt es irgendwelche EU-Richtlinien die ich dabei unbedingt beachten sollte?
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, sorry.
Gruss HJ Zweibrock
Hallo schokoladeneis87,
Du brauchst für die Vergabe selbst keine EU-Richtlinien dirket einhalten. Das muss der Auftraggeber. Bei berechtigten Zweifeln kannst Du das im EU-Verfahren auch über die Vergabekammer anfechten.Du musst aber die Unterlagen genau ausfüllen und alle Anforderung der Angebotsafforderung erfüllen.Z.B. Referenzen beilegen. Die Abgabefrist einhalten und alle Nachweise erbringen.
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Im folgend Text findest Du ein paar Hinweise und Erläuterungen.
Praxistipps von A – Z
Änderungen und Korrekturen
Fehler können vorkommen. Wenn Änderungen der eigenen Eintragungen durch den
Bieter notwendig sind, muss das vermerkt sein und dies eindeutig und versehen sein
Änderungen mit einem Namenskürzel, Datum und Firmenstempel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Beifügen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) führt zwingend zum
Ausschluss Ihres Angebots. Merke: nur die AGB der öffentlichen Hand gelten, und
diese bestehen in Form der VOL/B, der VOB/B und möglicherweise weiteren,
zusätzlichen, ergänzenden oder besonderen Vertragsbedingungen.
Angebotsabgabe
Angebote sind schriftlich (nicht per Telefax!) in einem verschlossenen Umschlag
abzugeben, sie sind zu kennzeichnen. Sie müssen alle Preise und alle geforderten
Erklärung enthalten. Sofern zusätzliche Erklärungen erforderlich sind, sind diese auf
gesonderten Anlagen abzugeben. Sofern der öffentliche Auftraggeber die Abgabe
elektronischer Angebote zugelassen hat, kann die Angebotsabgabe auch papierlos
mittels elektronischer Signatur erfolgen.
Angebotsöffnung
Angebote sind bis zur Öffnung unter Verschluss zu halten. Die Öffnung erfolgt
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist und hat mindestens durch zwei Personen
zu erfolgen (Korruptionsprävention). Bei Ausschreibungen auf Grundlage der VOB
sind Bieter beim Submissionstermin zugelassen, bei VOL-Ausschreibungen nicht.
Angebotswertung
Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen. Der formalen Prüfung folgt die
Prüfung der Eignung. Daran schließt sich die Preisprüfung an. In der letzten
Prüfungsstufe wird schließlich dasjenige Angebot ermittelt, auf das aufgrund der
Zuschlagskriterien der Zuschlag zu erteilen ist.
Aufhebung
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausschreibung aufgehoben werden, etwa
wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht,
sich die Grundlagen der Ausschreibung wesentlich verändert haben, die
Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbrachte oder wenn andere
schwerwiegende Gründe vorlagen.
Auftrag, öffentlicher
Bei öffentlichen Aufträgen handelt es sich um entgeltliche Verträge zwischen
öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer- Bau- oder Dienstleistungen
zum Gegenstand haben.
Auftraggeber, öffentlicher
Öffentliche Auftraggeber sind der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden. Aber
auch juristische Personen des öffentlichen wie auch des privaten Rechts können
öffentliche Auftraggeber sein, wenn sie zu einem besonderen Zweck gegründet
wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen und
wenn andere öffentliche Auftraggeber sie überwiegend finanzieren oder über ihre
Leitung die Kontrolle ausüben.
Auftragswert (Schwellenwert)
Der Auftragswert bezeichnet die geschätzte Gesamtvergütung für eine vorgesehene
Leistung. Zur Abgrenzung, ob eine Ausschreibung europaweit oder nur national
bekannt zu machen ist, dienen die Schwellenwerte. Diese sind in § 2 der
Vergabeverordnung festgelegt.
Ausführungsfristen
Ausführungsfristen bezeichnen die Dauer, bis zu deren Ablauf ein Auftrag ausgeführt
sein muss. Sie sollten ausreichend bemessen sein. Bei Ausschreibungen oberhalb
der Schwellenwerte sind Mindestfristen einzuhalten.
Ausschluss aufgrund formaler Fehler
Das darf nicht passieren: verspätet abgegebene Angebote, nicht unterschriebene
Angebote oder Angebote, bei denen Änderungen an den Verdingungsunterlagen
vorgenommen wurden, werden vom öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen.
Benennung
Zur Verschaffung von Marktübersicht vor einer beschränkten Ausschreibung oder
freihändigen Vergabe haben öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 VOL/A den
Bewerberkreis zu erkunden. Dies kann über die Auftragsberatungsstelle erfolgen.
Bietergemeinschaft
Sofern Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind sie
Einzelbewerbern gleichzusetzen. Die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft
bei Angebotsabgabe muss mindestens folgende Angaben enthalten: Zweck der
Bietergemeinschaft, Auflistung aller Mitglieder der Gemeinschaft, Angabe des
bevollmächtigten Vertreters, Absichtserklärung, dass sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschließen, Erklärung zu den Befugnissen des bevollmächtigten Vertreters,
(Vertretungsbefugnis gegenüber Auftraggeber und Zahlungsbefugnis) sowie
Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Mitglieds.
Bindefrist
Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein
Angebot gebunden ist. Sie soll mindestens so lange dauern, wie die Zuschlagsfrist.
Bei europaweiten Ausschreibungen, bei denen das Risiko eines
Nachprüfungsverfahrens besteht, sollte eine entsprechend längere Bindefrist
vereinbart werden.
E-Vergabe
E-Vergabe ist möglich, wenn der Auftraggeber die elektronische Angebotsabgabe
zugelassen hat. Voraussetzungen sind ein PC mit Internetanschluss sowie eine
entsprechende Signaturausstattung.
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, Aufträge nur an fachkundige, zuverlässige
und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben. Um dies überprüfen zu können,
werden entsprechende Nachweise gefordert. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle
geforderten Nachweise in der gewünschten Form und in aktueller Fassung vorlegen
können. Prüfen Sie, ob der Nachweis durch Bescheinigung Dritter (Original oder
Kopie) oder mittels Eigenerklärung erfolgen kann. Soweit Nachweise mittels Formularen zu führen sind, sind diese unbedingt zu verwenden. Auf Aktualität achten. Faustregel: nicht älter als drei Monate.
Fristverlängerung
Unter Umständen kann es vorkommen, dass sich ein Ausschreibungsverfahren
verzögert und der öffentliche Auftraggeber die Bieter um ihr Einverständnis zur
Fristverlängerung ersucht. Wird dem nicht zugestimmt, wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Gewährleistungs- und Haftungsregelungen finden sich in den B-Teilen der
Verdingungsordnungen oder möglicherweise zusätzlich in den
Ausschreibungsunterlagen. Bei Hinweisen auf gesetzliche Regelungen oder auf Bestimmungen und AGBs des Bieters ist dieses Angebot zwingend auszuschließen.
Informationspflicht
Eine Information gemäß § 101a des Gesetzes zur Modernisierung des
Vergaberechts gibt es nur bei EU-weiten Ausschreibungsverfahren oberhalb
der Schwellenwerte gemäß § 2 Vergabeverordnung. Diese Information muss
mindestens enthalten: Name des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll, Gründe für die eigene Nichtberücksichtigung, frühester Zeitpunkt des
Vertragsschlusses. Beachten Sie, dass ab Absendung der Bekanntmachung eine
Frist von 15 Kalendertagen beginnt, in der etwaige Vergaberechtsverstöße gerügt
und gegebenenfalls ein Nachprüfungsverfahren beantragt werden kann. Wird diese
Information per Fax oder E-Mail versendet, beträgt die Frist nur 10 Kalendertage.
Kosten
Bei öffentlichen Ausschreibungen dürfen für die Verdingungsunterlagen
Vervielfältigungskosten verlangt werden. Bei beschränkten Ausschreibungen und
freihändigen Vergaben sind die Unterlagen kostenfrei abzugeben.
Leistungsbeschreibung
Achten Sie darauf, dass die beschriebene Leistung produktneutral
erfolgt. Die Leistungsbeschreibung ist die Grundlage für die Angebotserstellung, die
Angebotsprüfung und -wertung. Sie muss eindeutig sein und eine erschöpfende
Beschreibung enthalten. Insbesondere ist es unzulässig, dem Bieter ungewöhnliche
Wagnisse aufzubürden. Die Forderung bestimmter Erzeugnisse, Verfahren,
Ursprungsorte, technischer Merkmale ist nur zulässig, wenn es durch die Art der zu
vergebenden Leistung gerechtfertigt ist. Die Forderung bestimmter technischer
Merkmale, die ein bestimmtes Unternehmen bevorzugen oder ausschließen, ist nur
zulässig, wenn es durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Markennamen
dürfen nur mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet werden.
Lose
Wann immer möglich, sollen Ausschreibungen in Fach- und Teillose unterteilt
werden.
Nebenangebote
Die Vergabestelle muss bekannt geben, ob Nebenangebote ausdrücklich
zugelassen, (d.h. erwünscht), ausgeschlossen oder nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot zulässig sind. Wenn Nebenangebote zugelassen sind, sind diese als
solche zu kennzeichnen und auf gesonderter Anlage abzugeben.
Preise
Alle Positionen, bei denen Preisangaben erforderlich sind, sind auszufüllen. Achtung:
Mischkalkulation ist unzulässig.
Referenzen
Referenzen sind das A und O bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.
In der Regel muss eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie
den öffentlichen oder privaten Auftraggebern eingereicht werden. Neben der
Nennung der Auftraggeber wird häufig gefordert, auch den damaligen
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu nennen. Dies ermöglicht dem öffentlichen
Auftraggeber eine stichprobenartige Überprüfung.
Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistungen (meist in Form von Bürgschaften) sollen nur im Ausnahmefall
gefordert werden.
Rückfragen
Rückfragen sind grundsätzlich möglich. Rückfragen können bei offensichtlichen
Fehlern erforderlich sein und möglicherweise zur Korrektur (im Einzelfall zur
Aufhebung) der Ausschreibung führen. Rückfragen sind statthaft bei Unklarheiten,
Missverständnissen und fehlenden Angaben.
Unterschrift
Achten Sie darauf, dass das Angebot sowie alle weiteren Erklärungen
unterschrieben sind.
Vergabebekanntmachung
Mitteilung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen
der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg innerhalb
einer Frist von 48 Tagen, dass der Auftrag vergeben
worden ist. Bieterinformation per FAX: Wartezeit bis Zushlagserteilung mind. 10 Tage
Vergabekammer
Die Vergabekammern der Länder bzw. des Bundes sind für Nachprüfungsverfahren
bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte zuständig. Bei diesen
europaweiten Ausschreibungen finden Sie die Angaben zur zuständigen
Vergabekammer ganz am Ende des Bekanntmachungstextes.
Vergaberecht
Kaum ein Bereich ist derart verrechtlicht wie das öffentliche Auftragswesen. Stellen
Sie daher sicher, dass Ihnen die einschlägigen Rechtsgrundlagen bekannt sind.
Vergabeunterlagen
Prüfen Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit. Diese müssen bestehen aus:
Anschreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Verdingungsunterlagen,
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Vergabevermerk
Über alle Verfahrensschritte sind öffentliche Auftraggeber gehalten, einen
Vergabevermerk zu führen.
Verhandlungen
Nach erfolgter Angebotsöffnung bis zur Zuschlagserteilung dürfen keine
Verhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bietern stattfinden.
Verschluss und Kennzeichnung des Angebots
Unverschlossene bzw. nicht gekennzeichnete Angebote sind auszuschließen.
Verspätete Angebote
Auch verspätet abgegebene Angebote sind auszuschließen. Beachten Sie deshalb
die Angebotsfrist.
Vertragsstrafen
In Einzelfällen können bei besonders komplexen Ausschreibungsverfahren
Vertragsstrafen für Fristüberschreitungen gefordert sein.
Vollständigkeit der Angebote
Sämtliche Formulare müssen ausgefüllt sein. Angebot und alle geforderten Unterlagen, Nachweise, Bescheinigungen, Muster und geforderte Proben müssen vorliegen.
Wertgrenzen
Die Verdingungsordnungen legen im Detail fest, unter welchen Voraussetzungen von
einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden kann und eine beschränkte
Ausschreibung oder freihändige Vergabe erfolgen kann. Zum Zweck der
Vereinfachung wurden in jedem Bundesland Wertgrenzen festgelegt, bis zu denen
eine beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergabe ohne weitere Prüfung
erfolgen darf.
Zahlungsbedingungen
Es gelten grundsätzlich nur die Zahlungsbedingungen der öffentlichen Hand.
Zeitbedarf
Mindestfristen gibt es nur bei EU-weiten Verfahren, ansonsten handelt es sich um
eine Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers. Deshalb sollte die
Angebotsbearbeitung möglichst unverzüglich beginnen, Nachweise und Erklärungen
sind einzuholen, ggf. sind andere Fachabteilungen im Unternehmen einzubeziehen
(Rechtsabteilung, Personalabteilung…), ein Projektplan sollte erstellt werden und
eine Vertretungsregelung muss sicher gestellt werden. Fristen Dritter sind
einzuplanen (Zulieferung, Nachunternehmen…).
Zuschlag
Der Zuschlag im öffentlichen Auftragswesen entspricht der Auftragserteilung in der
Privatwirtschaft.
Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und bezeichnet den Zeitraum,
der dem öffentlichen Auftraggeber für die Prüfung und Wertung der Angebote bis zur
Zuschlagsentscheidung zur Verfügung steht.
Zuschlagskriterien
Aufgrund der Zuschlagskriterien entscheidet der öffentliche Auftraggeber, welcher
Bieter den Zuschlag erhält. Bei europaweiten Ausschreibungen müssen die
Zuschlagskriterien nebst Gewichtung bereits entweder in der
Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen aufgeführt sein.
Hallo Experten. Ich möchte mich für eine Ausschreibung eines
Teils einer öffentlichen Baustelle bewerben mit meinem 3 Mann
Betrieb. Gibt es irgendwelche EU-Richtlinien die ich dabei
unbedingt beachten sollte?