hallo gandalf,
nicht ganz, es heißt: "Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
also darf weniger enthalten sein, es geht um die zusatzstoffe, die nicht reingepanscht werden dürfen.
desweiteren gilt das reinheitsgebot natürlich nicht mehr, sondern das vorläufige biergesetz, da heißt es:
§ 9
Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt der selben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.
Die Verwendung von Färbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.
An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweit zerkleinerte Form oder Hopfenauszüge verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen:
Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszügemüssen ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.
Hopfenauszüge müssen
a) die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,
b) den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.
ach ja, irgendwelche enzyme werden auch noch eingesetzt. wo und wann welche, hab ich aber vergessen, ist zu lange her.
strubbel
3:open_mouth:)