Gibt es das Jahr auf Probe ? Und wann bekommt man Umzugshilfe? Krankenversicherung?

Hallo liebes Team,
Also ich möchte gerne mit meiner Tochter 16 von Brandenburg nach Niedersachsen zu meinem Freund ziehen. Im moment bin ich Zuzahler beim Amt weil ich nur 6 Stunden arbeite und das Geld nicht reicht.
Wenn ich zu meinem Freund ziehe hab ich dann noch Anspuch auf Harz IV wenigstens die erste Zeit dann hoffe ich Arbeit gefunden zu haben und kann ci hhilfe zum Umzug bekommen?
Mein Freund lebt in Trennung hat keine Kinder. wir habe bis her nur mal die Wochenenden miteinander verbracht.
Gibt es wirklich das sogenannte Jahr auf Probe?
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir da eine Antwort geben könnt. Man hört immer so viel von vielen Seiten nur genau weiss niemand was. Möchte aber nicht mit meinerTochter ohne Krankenversicherung dastehen ud meinem Freund möchte ich auch nicht auf der Tasche liegen.
Lieben gruss Jane und schon mal danke

Offiziell heißt das natürlich nicht so.

Im ersten Jahr des Zusammen lebens müsste das JobCenter das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft belegen. Ab dem zweiten Jahr kehrt sich die Beweislast um. Dann geht man von einer BG aus, und die Anspruchsteller müssen das Gegenteil beweisen.

Ihr hättet zu Dritt den Anspruch auf die Grundsicherung plus anteiliger Kosten der Unterkunft.

Hallo Jane,

leider kann ich Deine Frage nicht persönlich beantworten, denn dies ist nicht mein Fachgebiet.

Aber vielleicht hilft Dir dieser Link ja weiter:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/umzug.html

Gruß
Evi

Ich kann noch etwas zur Krankenversicherung sagen, da es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, brauchen Sie keine Befürchtungen ohne KV-Schutz dazustehen. Wenn Sie es alleine aus finanzieller Kraft nicht schaffen können, erhalten Sie die dementsprechende Unterstützung.

Beste Grüße

Hallo Jane,

zur Krankenversicherung (KV) kann ich noch etwas sschreiben.
In Deutschland gibt es eine KV-Pflicht. Wenn Sie also aus eigener finanzieller Kraft es nicht schaffen sollten, die Beiträge zu leisten, wird es von der Argentur für Arbeit eine dementsprechende Unterstützung geben. Da brauchen Sie keine Ängste haben.

Beste Grüße

Moin,

Ab dem zweiten
Jahr kehrt sich die Beweislast um. Dann geht man von einer BG
aus, und die Anspruchsteller müssen das Gegenteil beweisen.

Wo steht das genau?

Gruß

TET