Hallo Zusammen!
In unseren AGB´s steht:
„Das Abladen bei gewerblichen Käufern ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für
Geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden entsprechend im Güterverkehr gem. KVO und im Güternahverkehr gem. GNT berechnet.“
Ist KVO und GNT noch gültig?
Danke für Euere Antworten