Gibt es die 00 Agenten wirklich?

Ich habe gestern den James Bond gesehen (besser spät als nie) und da hat eine Freundin von mir erzählt, dass der Autor Ian Fleming angeblich selbst mal in so einen geheim Bund verwickelt wäre? Gibts da eine verschwörungstheorie dazu? Gibts irgendwelche Belege?

Liebe Grüße :slight_smile:

Fleming war während des Zweiten Weltkriegs im Marinegeheimdienst tätig, allerdings nicht selber im Außeneinsatz:

Und nein: 00-Agenten gibt es zumindest im Geheimdienst ihrer Majestät nicht.

Immer dran denken: die James Bond-Filme sind moderne Märchen.

Hmm,
ist doch überzeichnet genug, der Typ 007, oder?
Und die wahre Arbeit beim Geheimdienst ist bei Weitem nicht so glamourös. Aber immer wieder nett,
„…mein Name ist Bond, James Bond“
gibt’s echt,
:wink:

Hallo,

woher willst du das:

Und nein: 00-Agenten gibt es zumindest im Geheimdienst ihrer Majestät nicht.

wissen ??

Dann lies mal hier:
http://www.theguardian.com/uk/2005/nov/28/politics.freedomofinformation

Jeder gute Geheimdienst wird von seiner Regierung auch mit den nötigen Vollmachten ausgerüstet das beinhaltet auch die Lizenz zum Töten.

„…mein Name ist Bond, James Bond“
gibt’s echt,

aber nicht in Deutschland…da heißen alle Müller ohne Vornamen.

Ich wusste gar nicht, dass der Französische Geheimdienst jetzt derer ihrer Majestät ist :-).

Mal ernsthaft: Der mythos der 00 Agenten sagt aus, dass diese Einzelpersonen „die Lizenz zum Töten“ haben. Sprich, seine Taten werden hinterher vertuscht. Derartigen Kontrollverlust über seine Aussenagenten kann sich eigentlich kein Geheimdienst leisten, sondern gezielte Anschläge (wie z.B. der auf die Rainbow Warrior) werden von weit oben (wenigstens Leitungsebene, wenn nicht sogar die Politisch übergeordnete Ebene) angeordnet. Wenns schiefgeht, werden halt dann die Feldagenten, die es verbockt haben, der Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen.

Hallo,

nun,dann schau mal was selbst in „unserem zahmen“ BRD möglich ist…

Der Bedarf der unmissverständlichen Klarstellung der staatlichen Schutzpflicht und Grundentscheidung zugunsten der Rechte und Rechtsgüter des Opfers wurde gesehen.In einer „Konfliktsituation, in der Leben gegen Leben steht, (darf sich der Staat) für das Leben des Opfers und gegen das Leben des Angreifers entscheiden“

und

Für den finalen Rettungsschuss in Fällen von Geiselnahmen oder vergleichbaren Situationen kann eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 2 EMRK unterstellt werden. Die jeweiligen Umstände des Einzelfalles bedürfen indes sorgfältiger Prüfung u.a. im Hinblick auf die unbedingte Erforderlichkeit

Kommentar zum PolG NRW bezüglich des finalen Rettungsschusses

Andere Länder tun sich da viel leichter.

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Und Finaler Rettungsschuss hat mit dem mythos „00-Agenten“ wenig bis gar nichts zu tun.