gibt es die möglichkeit eines strafrechtlichen wiederaufnahmeverfahrens wegen eines beweisbaren fehlurteils?
Tut mir leid ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten!
gibt es die möglichkeit eines strafrechtlichen
wiederaufnahmeverfahrens wegen eines beweisbaren fehlurteils?
Hi,
die möglichen Gründe für die Wiederaufnahme eines Verfahrens sind in §§ 359 ff StPO geregelt. Lies mal nach, ob etwas passt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950…
Viele Grüße
Ernesto
Ja, die Möglichkeit gibt es.
Hierfür schreibt der Gesetzgeber aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vor.
Ja, die Möglichkeit gibt es.
Hierfür schreibt der Gesetzgeber aber die Vertretung durch
einen Rechtsanwalt zwingend vor.
danke!