Liebe Experten,
die Frage von Michael zum Thema EC-Karten (siehe unten) hat mich aufgeschreckt. Und verunsichert. Ich hoffe, Ihr könnt mich auf den aktuellen Stand bringen.
Wenn ich das richtig sehe, ist das frühere Euroscheck-Verfahren, nach dem ein auf der Rückseite mit der richtigen EC-Nummer gekennzeichneter Scheck für 400 DM „gut“ war (auch im benachbarten EU-Ausland), mittlerweile passé und wurde abgelöst durch ein elektronisches Verfahren mit Geheimzahl oder Unterschrift.
* Wurde damit automatisch auch der (Verrechnungs-)Scheck an sich ad acta gelegt? Oder nur die „max-Wert-Garantie“ des Euroschecks und er gleich mit?
* Kann ich mit meinen (ca. 4 Jahre alten) noch irgendwo herumfahrenden Euroschecks auch weiterhin „per Verrechnung“ bezahlen? Oder muss ich mir dafür bei meiner Bank neue Schecks holen?
* Wie stellt sich das Ganze dar, wenn ich per Scheck Zahlungen innerhalb der EU leisten will?
* Für die Ausstellung von Euroschecks musste ich früher bezahlen. Wie ist das heute?
Es dankt
Anne
Guten Morgen Anne,
* Wurde damit automatisch auch der (Verrechnungs-)Scheck an
sich ad acta gelegt? Oder nur die „max-Wert-Garantie“ des
Euroschecks und er gleich mit?
Letzteres. Den Verrrechnungsscheck gibt es sehr wohl noch. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern.
* Kann ich mit meinen (ca. 4 Jahre alten) noch irgendwo
herumfahrenden Euroschecks auch weiterhin „per Verrechnung“
bezahlen? Oder muss ich mir dafür bei meiner Bank neue Schecks
holen?
Du kannst Ihn weiterhin ausfüllen, er wird wie ein Verrechnungsscheck behandelt. (Zumindest meistens, s.u.)
* Wie stellt sich das Ganze dar, wenn ich per Scheck Zahlungen
innerhalb der EU leisten will?
Du kannst deinen Scheck irgendwohin verschicken. Er wird gebührentechnisch als Auslandscheck behandelt. Die Zahlung ist nicht garantiert.
Wenn es sich um einen ec-Scheck handelt ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass die Bank im Ausland bei der er eingereicht wird auf dem Inkassoweg zu deiner Bank zurückkommt - was nochmals teuerer wird als der normale Auslandsscheck.
* Für die Ausstellung von Euroschecks musste ich früher
bezahlen. Wie ist das heute?
Wie meinst du diese Frage?
Beim Abheben von Geld per ec-Scheck im Ausland? Das entfällt ja sowieso.
Für die Scheckformulare? Steht der Bank frei ob sie was dafür verlangt
Beim Einsatz als Auslandscheck? Ja, natürlich. Nicht wenig.
Gruß Ivo
Guten morgen,
* Kann ich mit meinen (ca. 4 Jahre alten) noch irgendwo
herumfahrenden Euroschecks auch weiterhin „per Verrechnung“
bezahlen? Oder muss ich mir dafür bei meiner Bank neue Schecks
holen?
Du kannst Ihn weiterhin ausfüllen, er wird wie ein
Verrechnungsscheck behandelt. (Zumindest meistens, s.u.)
auch hier hab ich schon die tollsten Sachen erlebt, daß z.B. alte eurocheques abgelehnt wurden, Verrechnungsschecks aber akzeptiert worden wären. Die eurocheques seien abgeschafft worden, wurde mir erklärt und alle Vordrucke damit ungültig. Lange Diskussionen über eurocheques-Garantie usw. brachten nichts. Ist halt immer fein, wenn sich Händler/Verkäufer/Kassierer zu Zahlungsverkehrsexperten aufspielen (siehe dazu auch unten beim Thema ec-Karte).
Gruß,
Christian
off-topic
(warum nur ist es so schwer, von den schwäbischen
Untertreibungen zu lassen?)
Dass Sprichwort „it g’schimpft isch g’lobt gnuag“ kommt halt nicht von ungefähr… 
Gruß Ivo
Verrechnungsscheck oder Barscheck
Hallo,
die Bank (die Deutsche) hat mir auf Bestellung statt Barschecks Verrechnungsschecks geschickt, es steht aber nicht „nur zur Verrechnung“ drauf, sondern nur auf dem Anschreiben (…übersenden wir Ihnen 25 Verrechnungsschecks…).
Ich brauche die jeden Monat, geht das auch als Barscheck ?
Sind eben die Scheckvordrucke, wo man die Anschrift des Empfängers in ein Extrafeld eintragen kann.
Gruss
Andreas
Auch Hallo,
also, wenn nicht „nur zur Verrechnung“ drauf steht, sind es Barschecks. (Entweder wurden bei der Produktion die Formulare vertauscht, oder das Anschreiben ist falsch.)
Dies freie Anschriftenfeld kenne ich wiederum nur von Verrechnungsschecks, das kann sich aber mittlerweile geändert haben.
Wenn Du Die Schecks per Post verschickst, solltest Du aber keine Barschecks versenden ! Dem Empfänger ist das fast egal, der bekommt das Geld ohnehin nur bei der bezogenen Bank in bar, da reicht er das lieber auf ein Konto ein.
Aber ein unberechtigter Finder des Schecks (z.B. auf dem Postweg) könnte sich damit die Kohle unter den Nagel reissen.
Gruss Hans-Jürgen
***
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
wollte mich für die Antworten bedanken.
Gruss
Andreas