Gibt es ein Briefgeheimnis bei anonymen Briefen?

Hallo ,

der BR hat einen anonymen Brief erhalten.
Der BR ist Empfänger. Einen Absender gibt es also nicht. Die Geschäftsführung will den Brief sehen, um das Problem zu analysieren und zu lösen. Sie argumentiert, es gibt kein Briefgeheimnis, da der Absender anonym ist.

Könnte der BR die Übergabe verweigen mit der Begründung daß es trotzdem ein Briefgeheimnis gibt, da es ja ein Empfänger gibt.

Hallo, eine nicht einfache Angelegenheit. Genaue Definitionen bitte auf Wikipedia oder z. B. http://www.rechtslexikon-online.de nachlesen. - Wenn der Empfänger eindeutig erkennbar beschrieben ist - also "Betriebsrat von XY, Adresse, Ort o.ä… - dann ist die Vermutung anzunehmen, das Briefgeheimnis gilt. Bei nicht definiertem Adressaten sieht es anders aus. Dann kann die Behörde, das Unternehmen die Post öffnen. Das Briefgeheimnis regelt vornehmlich die Kenntnisnahme staatlicher Stellen in Bezug auf geschlossene Postsachen. Wenns ganz wichtig sein sollte, dann die Gebühren für eine anwaltliche Onlineberatung ausgeben - die sind nicht teuer.

Gruß aus dem Norden

H.-W. Rudat